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Justizausschuss: Verbesserung der psychiatrischen Unterbringung und Versorgung

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Ergebnisse einer Sonderkommission

Im Jahr 2016 hat ein geistig verwirrter, obdachloser Mann am Brunnenmarkt in Wien eine Passantin getötet. Er hat sie ohne erkennbaren Grund mit einer Eisenstange erschlagen. Danach wurde eine Sonderkommission eingerichtet. Nun wurden die Ergebnisse im Justizausschuss präsentiert:

  • Der Austausch von Informationen zwischen den Behörden und den anderen beteiligten Stellen ist in solchen Fällen nicht klar geregelt oder gar nicht geregelt.
  • Es gibt auch keine Standards für das Vorgehen bei psychischen Erkrankungen.

Paket beschlossen

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse der Sonderkommission, einer Studie und einer Arbeitsgruppe hat der Justizausschuss nun ein Reformpaket beschlossen. Damit sollen die psychiatrische Unterbringung und Versorgung verbessert werden. Mit dem Reformpaket wird zum Beispiel das Unterbringungsgesetz geändert.

Durch die Änderungen soll zum Beispiel geklärt werden, welche Aufgaben die verschiedenen Stellen und beteiligte Ärztinnen und Ärzte haben: Wer ist wofür zuständig, wenn geklärt wird, ob ein Mensch in der psychiatrischen Versorgung untergebracht werden soll?

Weitere Themen

Ein weiterer Beschluss im Justizausschuss betraf zum Beispiel den Ausbau der Beteiligung von Aktionärinnen und Aktionären an einem Unternehmen, wenn sie bereits eine kontrollierende Beteiligung an diesem Unternehmen haben. Das bedeutet, dass diese Aktionärinnen und Aktionäre so viele Aktien von dem Unternehmen besitzen, dass sie Einfluss auf das Unternehmen ausüben können.

Der Justizausschuss diskutierte auch über den Datenschutzbericht 2021. Nach der Diskussion nahmen die Abgeordneten den Bericht einstimmig zu Kenntnis. Das gilt auf für den Evaluierungsbericht zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.

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