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Zu wenige Fachkräfte: Einfacherer Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

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Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für gut ausgebildete Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer aus dem Ausland einfacher machen. Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte dürfen sie sich in Österreich niederlassen. Die Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer aus dem Ausland bekommen die Rot-Weiß-Rot-Karte nur dann, wenn sie einen Arbeitsplatz in Österreich nachweisen können.

Sozialausschuss: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Der Sozialausschuss hat jetzt einen Gesetzesentwurf der Regierung angenommen. ÖVP, Grüne und NEOS haben dafür gestimmt. Was wird geändert?

  • Weniger strenge Kriterien dafür, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens verdienen müssen
  • Weniger strenge Kriterien für die Sprachkenntnisse
  • Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, die immer wieder zum Arbeiten nach Österreich kommen, sollen auch außerhalb der Saison Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.
  • Schnellere Bewilligungsverfahren 

Mit der Reform möchte die Regierung sicherstellen, dass mehr gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Österreich kommen.

Kritik von SPÖ und FPÖ

Die SPÖ und die FPÖ kritisieren die Reform massiv. Die beiden Parteien befürchten, dass der Druck auf österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen wird. Sie meinen: Die Regierungsparteien haben dem Druck von Unternehmerinnen und Unternehmern nachgegeben.

Weitere Beschlüsse

Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses betreffen folgende Themen:

  • Die Einrichtung eines neuen arbeitsmedizinischen Fachdienstes. Dieser soll Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner unterstützen.
  • Eine Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Mit dieser Änderung wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Es geht um internationale Transporte von Gütern und Personen im Straßenverkehr. Die Arbeitsbedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer sollen verbessert werden.

Entschließungsantrag

Ein Entschließungsantrag der NEOS wurde vom Sozialausschuss angenommen. Dabei geht es um gute rechtliche Grundlagen für Homeoffice-Lösungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für ihren Job über die Grenze pendeln.