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Sozialausschuss beschließt wesentliche Teile der Pflegereform

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Der Sozialausschuss des Nationalrats hat wesentliche Teile der von der Regierung angekündigten Pflegereform beschlossen. Die Beschlüsse fielen vor allem mit ÖVP-Grünen-Mehrheit. Nur die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetzes wurde auch von den NEOS mitunterstützt.

Die Abgeordneten stimmten insgesamt vier Gesetzesinitiativen zu:

  • Die Befugnisse von Pflegeassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen ausgeweitet werden.
  • Es soll einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 Euro geben.
  • Der Demenz-Zuschlag beim Pflegegeld wird erhöht.
  • Der Bund wird den Ländern 520 Millionen Euro für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal und 225 Millionen Euro für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen.

Kritik von der Opposition

Die Oppositionsparteien haben einzelne Punkte des Pakets positiv bewertet. Sie halten die Maßnahmen insgesamt aber für unzureichend und wenig nachhaltig. Sie sind überzeugt: Dadurch wird man den Mangel an Pflegekräften nicht beheben können. Die Opposition vermisst zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich.

Freude bei Sozialminister Rauch

Sozialminister Johannes Rauch freut sich über die Zustimmung im Ausschuss. Dadurch können erste Beschlüsse zur Umsetzung des Reformpakets noch vor dem Sommer gefasst werden. Rauch sagt: Das ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen und wird von diesen auch positiv aufgenommen. Der Bund nimmt mehr als 1 Mrd. € zur Verbesserung der Situation in die Hand.

Das betonten auch Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsparteien. Sie sprechen von einem "großen Wurf" und dem "größten Reformpaket seit der Einführung des Pflegegelds". Das Pflegegeld gibt es in Österreich seit 1993.

Das Pflegestipendium für Personen, die sich via AMS umschulen lassen, soll laut Rauch bereits Anfang nächsten Jahres kommen. Es war ursprünglich erst für Herbst 2023 geplant.

Parlamentskorrespondenz Nr. 801/2022 (nicht in einfacher Sprache)