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Familienausschuss: Keine Indexierung der Familienbeihilfe mehr

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Der Familienausschuss hat beschlossen: Die Indexierung der Familienbeihilfe soll aufgehoben werden. Das bedeutet: Es gibt keine Unterschiede mehr bei der Höhe der Familienbeihilfe. Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, bekommen die gleiche Familienbeihilfe für ihre Kinder. Das gilt auch, wenn die Kinder nicht in Österreich leben.

Alle Fraktionen haben zugestimmt, außer die FPÖ.

Verstoß gegen das Unionsrecht

Der Nationalrat reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hat die Regelung im Mai als Verstoß gegen Unionsrecht eingestuft.

Seit Anfang 2019 gab es Unterschiede bei der Auszahlung der Familienbeihilfe an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Österreich arbeiten. Die Höhe der Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben, ist an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Heimatlandes angepasst worden. Das heißt: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Rumänien haben zum Beispiel weniger Familienbeihilfe bekommen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Dänemark oder Finnland mehr.

Nachzahlung erfolgt automatisch

Wer eine geringere Familienbeihilfe bekommen hat, erhält nun eine Nachzahlung. Familienministerin Susanne Raab sagte: Die Nachzahlung wird automatisch erfolgen. Dazu müssen die Betroffenen nur die Kontodaten bekannt sein.

Wer eine höhere Familienbeihilfe bekommen hat, soll nichts zurückzahlen müssen.

Parlamentskorrespondenz Nr. 807/2022 (nicht in einfacher Sprache)