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Innenausschuss: Vereinbarung zur Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

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Im Innenausschuss haben ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS für eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gestimmt. Damit sollen die Grundversorgung und die Erstversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine sichergestellt werden. Die Vereinbarung ist eine 15a-Zusatzvereinbarung.

15a-Vereinbarungen sind Verträge zwischen dem Bund und einem oder mehreren Bundesländern oder zwischen Bundesländern. 15a bezieht sich auf den Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes, der die gesetzliche Grundlage für solche Vereinbarungen ist.

Worum geht es in der Vereinbarung?

Die Kostensätze für die Versorgung von Geflüchteten sollen erhöht werden. Der Bund zahlt den Bundesländern außerdem eine Pauschale, also einen fixen Geldbetrag, für die Erstversorgung von Geflüchteten. So möchte man die Herausforderungen des Ukraine-Kriegs und der Teuerung bewältigen. Durch die Erhöhung soll es möglich werden, dass in den Bundesländern rasch neue Unterbringungen für die Geflüchteten geschaffen werden.

Positionen der Parteien

Innenminister Gerhard Karner und die Koalitionsparteien waren mit der Vereinbarung zufrieden.

Die SPÖ kritisierte: Die Maßnahmen kommen zu spät.

Die NEOS fanden: Die Maßnahmen gehen nicht weit genug.

Die FPÖ war gegen die Vereinbarung, weil sie meinte: Es wird nicht ausreichend zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten aus anderen Ländern unterschieden.

Parlamentskorrespondenz Nr. 828/2022 (nicht in einfacher Sprache)