Bundespräsidentin oder Bundespräsident wird am 9. Oktober gewählt
Der Termin für die Wahl zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten steht endgültig fest. Es ist der 9. Oktober 2022. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat diesen Vorschlag der Regierung einstimmig genehmigt.
Als Stichtag wurde der 9. August 2022 festgelegt. Nach diesem Stichtag richten sich verschiedene Fristen, die die Wahl betreffen. Zum Beispiel, bis wann man die Kandidatur ankündigen kann.
Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat bereits gesagt, dass er wieder kandidieren wird. Auch mehrere Einzelpersonen und Vertreterinnen und Vertreter von kleinen Initiativen haben ihre Kandidatur angekündigt.
Wer kandidieren will, muss zwischen 9. August und 2. September den Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde einbringen. Die Kandidatinnen und Kandidaten brauchen dafür mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen.
Wechsel in der Volksanwaltschaft
Im Hauptausschuss wurde auch die Nachfolge in der Volksanwaltschaft behandelt. Nach dem Wechsel von Werner Amon (ÖVP) in die steirische Landesregierung soll ihm Abgeordnete Gaby Schwarz (ÖVP) in der Volksanwaltschaft nachfolgen. ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ stimmten dafür, dass dem Nationalrat ein entsprechender Wahlvorschlag vorgelegt wird.
Bundespräsident:innenwahl: 9. Oktober ist nun fix (nicht in einfacher Sprache)