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Nationalrat: Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung

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Der Nationalrat hat das Tierschutzpaket beschlossen, das von der Regierung vorgelegt wurde. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dafür gestimmt. In dem Tierschutzpaket ist das Verbot für Vollspaltböden in der Schweinehaltung enthalten. Ab 2023 gilt es bei Neubauten. Bei alten Ställen gibt es eine Übergangsfrist bis 2040. Bei einer Übergangsfrist hat man einen Zeitraum, bis das Verbot eintritt.

Das ist auch in dem Tierschutzpaket enthalten:

  • Schredderverbot für lebendige Küken
  • Verbot für durchgehendes Anbinden von Rindern
  • Strengere Regeln für den Transport von Tieren
  • Verschärfungen im Bereich der Qualzucht
    Bei der Qualzucht werden Tiere so gezüchtet, dass gewisse Merkmale verstärkt werden. Diese Merkmale bereiten den Tieren aber Qualen.

Das Tierschutzpaket soll der erste Schritt in Richtung zukunftsorientierte Landwirtschaft sein. Es schafft auch Rechtssicherheit für Bäuerinnen und Bauern. Das betont der Bundesminister Johannes Rauch. Aber auch der Lebensmittelhandel und die Konsument:innen müssen dabei mitmachen und Verantwortung übernehmen.

Die Vertreter:innen der ÖVP und der Grünen nennen das Tierschutzpaket einen „Meilenstein für den Tierschutz“. Für die SPÖ und NEOS geht das Paket nicht weit genug. Sie kritisieren die ihrer Meinung nach zu langen Übergangsfristen beim Verbot der Spaltböden. Die FPÖ befürchtet, dass sich die Tierschutz-Gesetze weiter auf die Teuerung auswirken. Außerdem findet die FPÖ, dass Österreich bereits strenge Tierschutz-Gesetze hat.