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Budgetbegleit-Gesetz: Neuer Fördertopf für Industrie und Zuschüsse für Gemeinden

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Der Budgetausschuss hat dem Budgetbegleit-Gesetz zugestimmt. Die Regierung hat das Budgetbegleit-Gesetz vorgeschlagen. Die Regierungsparteien und die FPÖ haben im Budgetausschuss für die Novelle gestimmt.

Was bringt das neue Budgetbegleit-Gesetz?

  • Mehrere Milliarden Euro für Umweltförderungen für die Industrie,
  • 500 Millionen Euro Zuschüsse für Investitionen für Gemeinden,
  • weitere Umweltförderungen,
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen,
  • mehr Geld aus dem Budget für den Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen, die Bundestheater und Bundesmuseen, die Statistik Austria und Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Schulen,
  • ein höheres Budget für das Bundesheer,
  • die Verlängerung des Zukunftsfonds,
  • die weitere Umstrukturierung der Tabaksteuer,
  • Sonderzahlungen an die Länder und
  • einen Bundeszuschuss für die Sanierung der "Grazer Burg".

Weitere Novellen

Die Regierungsparteien haben im Budgetausschuss weitere Novellen vorgelegt. Und zwar Novellen zum Glücksspiel-Gesetz, zum Arbeitsmarktservice-Gesetz und zum BFW-Gesetz. BFW steht für Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft.

In der Novelle zum Glücksspiel-Gesetz ist vorgesehen, dass ab 2023 mindestens 120 Millionen Euro aus den Glücksspielabgaben für die Bundessportförderung verwendet werden. Bisher waren es nur 80 Millionen Euro.

Die Novelle zum BFW-Gesetz erhöht die Finanzierung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft um 2 Millionen Euro auf 17,5 Millionen Euro. Damit sollen die zusätzlichen Aufgaben des BFW finanziert werden.

Die bestehende Kurzarbeitsregelung wird bis Ende Juni 2023 verlängert.

Der Budgetausschuss stimmte auch einer Novelle zu, die die Pauschalierungsgrenze für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer auf 40.000 Euro anhebt. Das bedeutet: Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen keine Steuererklärung in vollem Umfang abgeben, wenn sie pro Jahr einen Umsatz von maximal 40.000 Euro haben.

Die Reglungen zur Förderung der Finanzierung von Exporten werden auch um 5 Jahre verlängert.

Abänderungsantrag zum Budgetbegleit-Gesetz

Ein Abänderungsantrag zum Budgetbegleit-Gesetz sieht vor, dass die Gemeinden 100 Millionen Euro bekommen, damit sie Versorgungsanlagen für Trinkwasser sanieren können. Der Ausschuss hat auch zugestimmt, dass der Staat finanzielle Mittel aus dem Budget dafür zur Verfügung stellt:

  • Ausbau der Schieneninfrastruktur und
  • Unterstützung der Industrie, wenn sie Anlagen umweltfreundlich umrüstet.

Keine Zustimmung zum Budgetbegleit-Gesetz von SPÖ und NEOS

SPÖ und NEOS haben dem Budgetbegleit-Gesetz nicht zugestimmt. Sie meinen: Kriterien für die Investitionszuschüsse an die Gemeinden fehlen.

Karin Doppelbauer ist Abgeordnete der NEOS. Sie sagt: Österreich ist oft schnell beim Geldausgeben. Oft fehlt aber eine Analyse, was man mit dem Geld eigentlich erreichen will.

Alois Stöger von der SPÖ meinte, dass die Investitionszuschüsse ein Blankoscheck sind. Also dass es für die Gemeinden keine Einschränkungen gibt, was sie mit dem Geld tun dürfen.

Im Ausschuss gab es auch eine längere Debatte zu der Frage: Geht die Umstrukturierung der Tabaksteuer zu Gunsten oder zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?

Reaktionen der Regierung

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner war über das deutlich höhere Budget für das Bundesheer erfreut.
Umweltministerin Leonore Gewessler sagte: Die deutlich höheren Umweltförderungen und der neue Fördertopf für die Industrie sind ein weiterer Meilenstein für die Energiewende.

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