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Budget 2023: Nationalrat beschließt nachgebesserten Regierungsentwurf

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Die parlamentarischen Beratungen über das Budget 2023 sind abgeschlossen. Nach insgesamt 10 Tagen Verhandlungen stimmte der Nationalrat mit Koalitionsmehrheit für den von der Regierung vorgelegten Haushaltsentwurf und für den neuen Bundesfinanzrahmen.

Davor haben die Abgeordnete noch einige Änderungen vorgenommen. Das betrifft zum Beispiel die Erhöhung der Bundessportförderung um 40 Millionen Euro und das Medienpaket. Das Medienpaket ist derzeit in Begutachtung, es werden Mehrausgaben erwartet. Auch die in Aussicht gestellten zusätzlichen 150 Millionen Euro für die Universitäten wurden im Bundesvoranschlag berücksichtigt.
Die Investitionszuschüsse für die Gemeinden sollen auf 1 Milliarde Euro verdoppelt werden. Das schlägt sich im Bundesfinanzrahmen nieder.

Ausgaben steigen und damit auch das Defizit

Durch die vorgenommenen Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2023 steigen die für das kommende Jahr veranschlagten Ausgaben um 75,34 Millionen Euro auf 115,2 Milliarden Euro. Die Einnahmen liegen aber nur bei 98,1 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Defizit von 17,1 Milliarden Euro. Das sind 3,1% des Brutto-Inlands-Produkts (BIP), berechnet nach Maastricht-Kriterien.
Bei der Berechnung des Maastricht-Defizits werden die Einnahmen und die Ausgaben des Staates verglichen. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, dann ergibt das ein Defizit. Länder, die den Euro als Währung haben, dürfen laut einer Regelung der Europäischen Union bei ihrem Defizit einen gewissen Prozentsatz nicht überschreiten.

Für den Gesamtstaat – also Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen miteingerechnet – hat die Regierung ein Minus von 2,9% des BIP prognostiziert. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaft 2023 trotz der aktuellen Krisen um insgesamt 0,2% weiterhin leicht wachsen wird und die Arbeitslosigkeit nur geringfügig steigt. Die Schuldenquote des Gesamtstaates wird 2023 voraussichtlich bei 76,7% des BIP liegen und soll trotz stark steigender Zinszahlungen bis 2026 auf 72,5% sinken.

Schwerpunkte bei den Ausgaben

Zu den Budgetschwerpunkten im nächsten Jahr zählen unter anderem:

  • die Stärkung der Landesverteidigung,
  • Klimaschutz
  • und der Pflegebereich.

Es ist zum Beispiel vorgesehen, deutlich mehr Geld für Umweltförderungen und klimagerechte Investitionen und für Beschaffungen des Bundesheers bereitzustellen. Die Regierungsparteien haben auch weitere Hilfen für Haushalte und Unternehmen in Aussicht genommen, um die aktuelle Teuerung abzufedern. Dafür sind mehr als 4 Milliarden Euro vorgesehen.

Auch die Abschaffung der kalten Progression und die Erhöhung vieler Sozial- und Familienleistungen schlagen sich in den Budgetzahlen nieder. Kalte Progression bedeutet: wenn der Steuersatz die Inflation nicht berücksichtigt. Wenn Menschen mehr Geld verdienen, müssen sie höhere Steuern zahlen. Wenn gleichzeitig die Preise steigen, können sie sich dann trotzdem nicht mehr leisten. Das Geld, das sie mehr verdienen, müssen sie für die gestiegenen Preise und die höheren Steuern ausgeben. Nun sollen die Einkommenssteuer und auch viele Sozial- und Familienleistungen der Inflationsrate angepasst werden.

Für die Bewältigung der COVID-19-Krise hat die Regierung noch Mittel in der Höhe von 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Zum Abschluss der Beratungen warb Finanzminister Magnus Brunner um Zustimmung zum Bundesvoranschlag. Er konnte die Opposition aber nicht überzeugen. SPÖ, FPÖ und NEOS halten das Budget für wenig zukunftsorientiert. Sie werfen der Regierung einen planlosen Umgang mit Steuergeld vor.

Zahlreiche Entschließungsanträge

Der Nationalrat hat auch über insgesamt 43 Entschließungsanträge abgestimmt. Nur zwei Initiativen wurden angenommen. Eine davon basiert auf einem SPÖ-Antrag: Die Abgeordneten haben die Regierung aufgefordert, sich vollumfassend zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bekennen. Sie soll dafür eintreten, dass die EMRK nicht verändert wird und weiter in der vorliegenden Form gilt. Die EMRK trat im Jahr 1953 in Kraft. Sie enthält eine Reihe von Grundrechten und Menschenrechten. Alle Staaten, die sie unterzeichnet haben, verpflichten sich damit zur Achtung der Menschenrechte. Österreich hat die EMRK im Jahr 1958 unterzeichnet. Hier finden Sie weitere Informationen.

Weitere Informationen (nicht in einfacher Sprache):