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Sozialausschuss bereitet 6. Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 Jahren vor

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Im Mai hat die Regierung eine Reform im Bereich Pflege vorgestellt. Nun hat sich der Sozialausschuss darüber beraten. Das wurde beschlossen:

Jährliche Bonus-Zahlung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen ab 2024 jährlich einen Bonus von 1.500 Euro bekommen. Im Jahr 2023 soll der halbe Bonus in Höhe von 750 Euro ausgezahlt werden.

Den Bonus bekommen Angehörige aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel darf das durchschnittliche monatliche Einkommen der Angehörigen nicht über 1.500 Euro netto sein. Außerdem muss die pflegebedürftige Person mindestens der Pflegestufe 4 angehören.

6. Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 Jahren

Pflegepersonal soll zur Entlastung eine zusätzliche 6. Urlaubswoche bekommen. Konkret betrifft das Personen ab 43 Jahren, die im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege arbeiten. Somit sind Angestellte aus diesen Bereichen umfasst:

  • Angestellte im gehobenen Dienst
  • Pflege-Fachassistentinnen und Pflege-Fachassistenten
  • Pflege-Assistentinnen und Pflege-Assistenten.

Es soll dabei keine Rolle spielen, wie schwierig die zu verrichtende Arbeit ist. Es macht auch keinen Unterschied, ob die Personen in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten arbeiten.

Beschäftigte können die 6. Urlaubswoche zum ersten Mal in dem Jahr bekommen, in dem sie 43 Jahre alt werden. Bis 2026 gilt jedoch eine Übergangsregelung. Hier kann man zum Beispiel statt der 6. Urlaubswoche Geld bekommen.

Wie viele Personen profitieren von der 6. Urlaubswoche?

Das steht nicht genau fest. Denn ein Teil der Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege hat bereits jetzt Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche. Das sind zum Beispiel Angestellte in öffentlichen Einrichtungen oder Personen, die schon viele Jahre im Dienst sind. Der Sozialsprecher der Grünen Markus Koza rechnet damit, dass einige Zehntausend Personen davon profitieren.

Einheitliche Zeit-Gutstunden für Nachtdienste in Pflegeheimen

Es soll eine einheitliche Regelung für Pflegekräfte geben, die in Pflegeheimen Nachtdienste leisten. Pro Nachtdienst bekommen sie ein Zeit-Guthaben von 2 Stunden.

SPÖ und NEOS kritisieren die geplante Pflegereform

SPÖ und NEOS sind der Meinung: Am derzeitigen Notstand im Pflegesystem wird sich durch die geplanten Maßnahmen nichts ändern.

Nur den einheitlichen Zeit-Gutstunden für Nachtdienste in Pflegeheimen stimmten auch die SPÖ-Abgeordneten zu.

Auch diesen Themen hat der Sozialausschuss zugestimmt

  • Zivildiener sollen in Zukunft mehr Geld pro Monat bekommen. Ihre Grundvergütung wird auf 500 Euro angehoben.
  • Die Corona-bedingte Sonder-Betreuungszeit wird bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 verlängert.
  • Änderungen im Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz.
  • Bezieherinnen und Bezieher von Opferrenten sollen eine einmalige Extrazahlung bekommen, wenn sie bisher noch keinen Teuerungsausgleich bekommen haben. Opferrente bekommen jene Personen, die vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 Opfer politischer Verfolgung wurden, sowie deren Hinterbliebene.

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