Wahlrecht: Verfassungsausschuss schickt Gesetzespaket in Begutachtung
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einstimmig beschlossen: Das Wahlrechtsänderungs-Gesetz 2023 der Regierung wird in Begutachtung geschickt. Bis 9. Jänner 2023 können nun etwa 70 Stellen und Einrichtungen ihre Stellungnahme zu dem Gesetzespaket abgeben.
Wer kann eine Stellungnahme abgeben?
- Ministerien
- die Bundesländer
- gesetzliche Interessenvertretungen
- das Zentrum für Wahlforschung der Universität Wien
- der Datenschutzrat
- die Grundrechts-Plattform "epicenter.works"
- und verschiedene Organisationen für Menschen mit Behinderung.
Auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und Einrichtungen können den Gesetzesentwurf kommentieren. Das ist auf der Webseite des Parlaments für jeden Gesetzesentwurf möglich.
Ziele des Gesetzespakets
Mit dem Gesetzespaket wollen die Regierungsparteien zum Beispiel sicherstellen, dass in Zukunft schon am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegt, das dem Endergebnis nahekommt. Das soll zum Beispiel dadurch möglich sein, dass man seine Stimme schon beim Abholen einer Wahlkarte einfach abgeben kann. Es soll auch neue Regeln für die Zustellung von Wahlkarten geben. Die Briefwahlstimmen sollen schneller ausgezählt werden.
Das Gesetzespaket umfasst außerdem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und höhere Entschädigungen für die Beisitzerinnen und Beisitzer bei Wahlen. Die Stellen, wo man Volksbegehren unterzeichnen kann, sollen in Zukunft am Samstag geschlossen bleiben dürfen.
Wie geht es weiter?
Manche Punkte des Entwurfs sind noch nicht im Detail ausgearbeitet. ÖVP und Grüne wollen auch noch Gespräche mit der Opposition führen.
Wolfgang Gerstl ist Abgeordneter der ÖVP. Er meint: Das Paket könnte schon bei der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses beschlossen werden. Diese findet Ende Jänner statt.
Weitere Themen
Der Verfassungsausschuss hat dem Gehaltsabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst zugestimmt. Mit dem Gehaltsabschluss werden die Gehälter für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vereinbart. Er ist Teil einer umfangreichen Änderung des Dienstrechts.
Diese Änderung bringt zum Beispiel höhere Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst und für Polizeischülerinnen und Polizeischüler.
In Zukunft wird auch ein Personalsenat in die Bestellung der Präsidentin oder des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs eingebunden. Der Personalsenat besteht aus mehreren Mitgliedern, die zusammen über die Bestellung entscheiden.
Es gab auch Neuwahlanträge von der SPÖ und der FPÖ. Für diese gab es keine Mehrheit.
Weitere Informationen (nicht in einfacher Sprache):