Gesundheitsausschuss befasst sich mit 3 Volksbegehren gegen Impfpflicht
Im Juli 2022 hat der Nationalrat beschlossen, dass es doch keine Impfpflicht für die Covid-19-Impfung gibt. Vor diesem Beschluss wurden aber noch 3 Volksbegehren eingeleitet, die sich gegen die Impfpflicht richten. Bei einem Volksbegehren fordert eine Gruppe von Menschen das Parlament auf, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Jeder wahlberechtigte Mensch kann dafür in einer Liste unterschreiben. Die Unterschriften-Liste wird dann dem Parlament übergeben. Sind es mindestens 100.000 Unterschriften? Dann muss sich das Parlament mit dem Thema befassen. So, wie auch bei diesen 3 Volksbegehren. Deswegen haben sich die Abgeordnete im Gesundheitsausschuss jetzt erneut mit dem Thema Impfpflicht befasst. Eingeladen waren auch verschiedene Expertinnen und Experten, die über das Thema berichteten.
Über diese 3 Volksbegehren wurde gesprochen:
- NEIN zur Impfpflicht
- Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren
- Keine Impfpflicht
Bei allen 3 Volksbegehren fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:
- Das Verbot einer Impfpflicht. Dieses Verbot soll auch in der Verfassung niedergeschrieben werden. Die Verfassung ist das oberste Gesetz in Österreich.
- Keine Diskriminierung von ungeimpften Personen.
Experte Michael Geistlinger präsentiert Entwurf für ein Verbot der Impfpflicht in der Verfassung
Die FPÖ schlug zur Anhörung im Gesundheitsausschuss Michael Geistlinger vor. Er ist außerordentlicher Professor an der Universität. Dort ist er für Völkerrecht sowie Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Verfassungsrechts und Verwaltungsrechts zuständig. Auf Basis der Volksbegehren hat er einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesverfassungs-Gesetz formuliert. Laut seinem Vorschlag kann entweder jegliche Impfpflicht oder eine generelle Impfpflicht verboten werden. Beim Verbot der generellen Impfpflicht gibt es Ausnahmen, also Fälle, bei denen eine Impfpflicht erlaubt ist. Die Volksbegehren fordern auch, dass ungeimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen. Diesen Punkt würde Michael Geistlinger in der Verfassung im bestehenden Artikel 7 unterbringen. Hier gibt es bereits eine Regelung für das Verbot von Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Für Experte Karl Stöger reichen die aktuellen Regelungen in der Verfassung rund um das Thema Impfen aus
ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS schlug gemeinsam zur Anhörung im Gesundheitsausschuss Karl Stöger vor. Er ist Medizin-Rechtsexperte. Karl Stöger ist der Meinung: Es ist grundsätzlich zulässig, ein Verbot der Impfpflicht in das Verfassungsgesetz aufzunehmen. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist er damit aber nicht zufrieden. Er begründet das damit: Wenn die Verfassung die Impfpflicht verbietet, dann kann der Staat nur mehr eingeschränkt seiner Pflicht nachkommen, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Karl Stöger ist daher der Meinung: Die aktuell geltenden Gesetze im Rahmen der Verfassung reichen völlig aus. Mit den aktuellen Regelungen kann man überschießende Impfpflichten und unsachliche Differenzierungen nach dem Impfstatus vermeiden.
Verlängerung des COVID-19-Lager-Gesetzes
Es wurden mehrere Corona-Bestimmungen verlängert, darunter auch das COVID-19-Lager-Gesetz. Somit kann Österreich auch weiterhin einen Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten verfügbar haben.
Änderungen im Ärzte-Gesetz
Im Ärzte-Gesetz gibt es Veränderungen. Die behördliche Zuständigkeit für das Ausbildungsstätten-Recht soll jetzt nicht mehr bei der Ärztekammer, sondern bei den Landeshauptleuten liegen.
Auch in Österreich soll es nun Fach-Zahnärztinnen und Fach-Zahnärzte für Kiefer-Orthopädie geben.
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sollen jetzt leichter grenzüberschreitende Notarzt-Einsätze machen können.
E-Rezept soll jetzt auch für Privatrezepte gelten
Bei E-Rezepten übermitteln Ärztinnen und Ärzte das Rezept online direkt an die Apotheke. Patientinnen und Patienten brauchen das Rezept also nicht mehr in der Ordination abholen. Das E-Rezept soll jetzt auch bei Privatrezepten möglich sein. Das betrifft Medikamente, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, zum Beispiel hormonelle Verhütungsmittel.
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1431/2022: Gesundheitsausschuss befasst sich erneut mit Impfpflicht
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1433/2022: Gesundheitsausschuss: Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie soll nun endgültig ab September 2023 eingeführt werden
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1434/2022: Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht für E-Rezept bei Privatrezepten