Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 13.01.1997

Informationsseminar der OSZE über Parlamentarismus und Demokratie

Wien (PK) - Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer begrüsste heute vormittag die Teilnehmer eines Informationsseminars, das vom österreichischen Parlament gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung der OSZE zum Thema "Parlamentarismus und Demokratie" vom 13. bis 15. Jänner 1997 in Wien veranstaltet wird.

Die Rolle der Parlamente

Unter der Vorsitzführung des Vizepräsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Dr. Willi WIMMER, referierte - als erster einer langen Reihe prominenter Vortragender zu verschiedenen Aspekten des demokratischen Systems - zunächst Präsident Dr. Heinz FISCHER über "Die Rolle des Parlamentarismus in westlichen Demokratien".

Der Nationalratspräsident erläuterte die Anerkennung des Mehrheitsprinzips, des Gleichheitsprinzips und des Grundsatzes, dass eine Mehrheit nicht beschliessen dürfe, einer Minderheit oder dem einzelnen elementare Grundrechte zu versagen, als die Grundsäulen des Parlamentarismus und befasste sich im konkreten mit der staatlichen Willensbildung in der Demokratie. Damit bei Parlamentswahlen über politische Grundsätze und Richtungen sowie über die Verteilung politischer Macht und in weiterer Folge über Einzelfragen vom Parlament sinnvoll entschieden werden könne, ist es notwendig, die grosse Zahl gesellschaftlicher Fragen auf "abstimmbare Alternativen" zu reduzieren. Dies ist die Aufgabe der politischen Parteien, die in Österreich als "wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung" verfassungsgesetzlich anerkannt sind.

In seinen weiteren Ausführungen ging Präsident Fischer auf die organisatorische Trennung von Gesetzgebung, Vollziehung und Gerichtsbarkeit ein und informierte über die klassischen Aufgaben des Parlaments: Gesetzgebung und Mitwirkung an sowie Kontrolle der Vollziehung. Dabei machte er auf das Paradoxon aufmerksam, dass eine starke Einflussnahme der Regierung auf das Parlament zu beobachten sei, seit die Regierung dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich geworden ist. Denn dies habe zu einer engen Verschränkung zwischen Parlamentsmehrheit und Regierung mit Einflussmöglichkeiten in beiden Richtungen geführt. Um das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie zu garantieren, folgt daraus für Fischer, dass die Parlamente gegenüber den Regierungsapparaten über ein Mindestmass an personeller und organisatorischer Ausstattung verfügen müssen. Zudem sei es notwendig, die Kontrollaufgaben und Kontrollrechte des Parlaments nicht nur in die Hand der Parlamentsmehrheit zu legen, sondern unbedingt auch parlamentarischen Minderheiten oder einzelnen Abgeordneten zugänglich zu machen.

Schliesslich unterstrich der Nationalratspräsident die "Tribüne-Funktion" des Parlaments, die in der Medienberichterstattung über die Parlamentssitzungen ihren Ausdruck findet. Auf der Tribüne des Parlaments legen Vertreter der Regierung ihre Politik dar und begründen sie, demgegenüber formulieren Vertreter der Opposition ihre Kritik und ihre politischen Alternativen vor den Augen der Öffentlichkeit. Jedermann kann sich so ein Bild über die Absichten der Regierung, die Einwände der Opposition und die Qualität einzelner politischer Akteure verschaffen. Daher ist eine pluralistische, ausgewogene Medienlandschaft ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. "Ein Mehrparteiensystem wird in seiner demokratischen Wirksamkeit reduziert, wenn ihm eine Einparteien-Medienlandschaft gegenübersteht", sagte Fischer pointiert.

Abschliessend griff Präsident Fischer das Stichwort "Politische Kultur" auf, worunter er ein Mindestmass an politischer Fairness versteht, die er mit dem Satz umschrieb, "Es ist nicht alles erlaubt, was erlaubt ist".

In der Debatte, an der sich insbesondere die Vertreter Kasachstans, Kirgisiens und Georgiens lebhaft beteiligten, äusserten Nationalratspräsident Heinz Fischer, OSZE-Vizepräsident Willi Wimmer und Generalsekretär Spencer OLIVER übereinstimmend die Auffassung, dass es weder für den Parlamentarismus noch für die Demokratie Vorbildmodelle gebe, die von einem Land auf das andere übertragbar wären. Der Erfolg eines demokratischen und parlamentarischen Systems hänge auch davon ab, wie gut es den historischen Traditionen, den wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen eines Landes entspreche und wie gut es zur politischen Psychologie der Bürger passe, fügte Fischer hinzu. Grundsätzlich nannte er die Demokratie aber jene Regierungsform, bei der die Bildung des staatlichen Willens auf dem Mehrheitsprinzip beruht, unter Anerkennung garantierter Rechte der Minderheit und des Grundsatzes, alle Probleme in der Gesellschaft auf der Basis einer Verfassung friedlich zu regeln.

Die Rolle der Parteien

Als nächster Referent sprach der Zweite Präsident des Nationalrates, Dr. Heinrich Neisser, über "Die Rolle der politischen Parteien in westlichen Demokratien". Neisser charakterisierte die Demokratien westeuropäischen Zuschnitts als Parteiendemokratien, da in diesen politischen Modellen die Parteien eine unverhältnissmässig starke Rolle spielen. Sie bilden in ihrer Pluralität die Voraussetzung für das in einer Demokratie charakteristische Wechselspiel von Regierung und Opposition.

Die westeuropäischen Parteien sind längst Institutionen ihres jeweiligen nationalen politischen Systems geworden und gewinnen darüber hinaus die Funktion von "Motoren der europäischen Integration". Umso erstaunlicher für Neisser, dass die politischen Parteien nur in manchen westeuropäischen Verfassungen (BRD, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Spanien, Portugal) angeführt, in anderen Staaten aber ignoriert werden. Als Modell einer verfassungsmässigen Verankerung des Parteiensystems nannte er Artikel 21 des Bonner Grundgesetzes, worin den Parteien die Aufgabe zuerkannt wird, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie haben über die Herkunft ihrer finanziellen Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben. Die Entscheidung, welche Parteien der freiheitlichen Grundordnung widersprechen, obliege in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.

In seinen weiteren Ausführungen skizzierte der Zweite Präsident des Nationalrates die beträchtlichen Veränderungen, von denen die westeuropäischen Massenparteien, die traditionell eine grosse Zahl von Mitgliedern aufwiesen, in den letzten beiden Jahrzehnten betroffen sind. Als Folge geänderter politischer Bedürfnisse und wachsender Protestbewegungen lasse die Fähigkeit der grossen Parteien, die Bürger ausserhalb der Wahlen zu mobilisieren, nach. Neue Probleme und Konflikte werden zunehmend ausserhalb der Parteien artikuliert. Dennoch bleiben die Parteien unverzichtbare Teile eines berechenbaren Institutionensystems, ohne sie sei das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie nicht denkbar, betonte er.

Im einzelnen setzte sich Neisser auch mit der Frage der Parteienfinanzierung auseinander und brach dabei eine Lanze für deren öffentliche Finanzierung, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass die Interessen von Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen unverhältnismässig grossen Einfluss auf Parteien und Politik gewinnen. Konkret stellte Neisser das System der österreichischen Parteienfinanzierung vor, das Direktzuwendungen des Bundes und der Länder mit der Finanzierung der parlamentarischen Fraktionen sowie der politischen Bildungsarbeit und Publizistik verbindet.

Demokratisches Wählen leichtgemacht

Am Nachmittag wurde das Informationsseminar "Parlamentarismus und Demokratie" mit einem Vortrag des Wahlbeauftragten des Internationalen Institutes für Demokratie und Wahlhilfe (IDEA), Peter HARRIS, fortgesetzt, der die "Vorbereitung und Durchführung von demokratischen Wahlen" thematisierte.

Harris führte zunächst aus, Wahlen seien das Fundament jeder wirklichen Demokratie. Anstelle unterschiedliche politische Standpunkte auf dem Schlachtfeld auszutragen, gelte es, freie und faire Wahlen abzuhalten, um so alle Standpunkte repräsentativ zum Ausdruck zu bringen. Für diese Vorgangsweise liefere der Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte die Grundlage. Weitere internationale Vereinbarungen vertieften und konkretisierten die Durchführungsrichtlinien für elektorale Prinzipien.

Sodann ging Harris auf die Kernpunkte einer erfolgreichen und zufriedenstellenden Wahl ein. Es sei zu gewährleisten, dass alle Wahlberechtigten an dem Wahlgang teilnehmen können. Wahlen müssten eine periodisch wiederkehrende Veranstaltung sein. Wahlkommissionen, Stimmzettel und entsprechendes Equipment müssten fristgerecht bereitgestellt werden. Im Sinne der Gewaltentrennung muss es ein Schiedsgericht geben, das vom ausrichtenden Gremium, der Wahlbehörde - in der Regel das Ministerium des Inneren -, unabhängig ist und im Zweifelsfall angerufen werden könne. Im Interesse der Glaubwürdigkeit von Wahlen sei es auch, über geeignete "Checks and Balances" zu verfügen. Entsprechende Schulungen für das involvierte Personal seien ebenfalls angezeigt.

Drei grundlegende Punkte hielt Harris abschliessend fest: Um den Wahlprozess unparteiisch zu gestalten, bedürfe es gleicher Voraussetzungen für alle Wahlwerber. Im Sinne der Unabhängigkeit des Wahlvorgangs sei jede Form von Einflussnahme unstatthaft. Die Mitglieder der Wahlbehörden und -kommissionen müssten kompetent sein, um während der Wahlen flexibel, effizient und durchschlagskräftig agieren zu können.

Der stellvertretende Generalsekretär der OSZE, Pentti VÄÄNÄNEN, meinte, die OSZE könne kein allgemein gültiges Wahlmodell geben, könne nicht sagen, für welches System sich die Staaten letztlich entscheiden sollten, man müsse sich aber als Regierung a priori der Versuchung entschlagen, ein System einzuführen, das für die herrschende Partei massgeschneidert ist. Auch Väänänen unterstrich die Bedeutung der gleichen Bedingungen für alle. Dies gelte auch für die Medien, auf deren Berichterstattung von staatlicher Seite kein Einfluss genommen werden dürfe. Probleme bei der Registrierung der Wähler sollten unbürokratisch behoben werden, indem man Wählern das Recht zugestehe, sich in die Wahllisten hineinzureklamieren, wenn sie ihren Namen an der entsprechenden Stelle nicht finden. Schliesslich sei Transparenz nicht nur beim Wahlgang als solchen, sondern auch bei der Stimmenauszählung unbedingt erforderlich.

Der Leiter der US-Delegation zur OSZE, Sam BROWN, pflichtete seinem Vorredner bei und erwähnte das Problem der "Blockstimmen", bei denen oftmals das Familienoberhaupt für die ganze Familie wählen gehe. Dieses Verhalten zu überwinden sei eine Aufgabe der Bildungspolitik, um sicherzustellen, dass jeder Wähler und jede Wählerin auch tatsächlich seine resp. ihre Stimme abgeben könne.

Die Teilnehmer des Seminars werden sich in den beiden folgenden Tagen noch mit Fragen der Menschenrechte und der Minderheitenpolitik in westlichen Demokratien befassen, zu welchem Themenkreis der stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Dr. Peter LEUPRECHT, am Dienstag einen Vortrag halten wird. Der Direktor des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, Dr. Bernd MARIN, referiert ebenfalls dienstags über "Wirtschaftliche und soziale Voraussetzungen in der Demokratie". Schliesslich informiert der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Ludwig ADAMOVICH, über "Rechtsstaat und Gerichtsbarkeit in westlichen Demokratien". Am Mittwoch wird sich der Leiter der britischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Michael JOPLING, noch mit der "Rolle der politischen Organisation und Opposition im Parlament" auseinandersetzen, ehe das Seminar laut Plan mit einer gemeinsamen Schlusssitzung, in der der Präsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Javier RUPEREZ, ein Abschlussstatement abgeben wird, sein Ende finden soll. (Schluss) nnnn