Parlamentskorrespondenz Nr. 29 vom 16.01.1997

BUNDESRAT SCHLÄGT ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN ALS VfGH-MITGLIED VOR

Wien (PK) - In der weiteren Debatte zum Bericht über die soziale Lage befasst sich Bundesrätin LUKASSER (VP) mit dem Thema Pflegegeld und meint, mit den traditionellen Mitteln der Politik könne das Problem der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen auf Dauer nicht mehr bewältigt werden. Sie fordert deshalb eine Anerkennung und Aufwertung jener Hilfe, die im Rahmen von Familie und Nachbarschaft geleistet wird.

Bundesrat DROCHTER (SP) stellt die Beschäftigung in den Mittelpunkt seiner Ausführungen und meint, Massnahmen zur Liberalisierung und Flexibilisierung der Arbeitszeit werden nicht ausreichen, die Arbeitslosigkeit zu senken. Für den Redner geht es vielmehr darum, die Qualifikation durch gezielte Aus- und Weiterbildung zu verbessern und auch grössere Anstrengungen bei der Lehrlingsausbildung zu unternehmen.

Bundesrätin MÜHLWERTH (F) beklagt Defizite bei der Lehrlingsausbildung und übt Kritik an Jugendschutzbestimmungen, die ihrer Meinung nach gut gemeint, aber restriktiv sind und Betriebe von der Lehrlingsausbildung abschrecken.

Bundesminister HUMS weist die Kritik seiner Vorrednerin mit Nachdruck zurück und betont, von restriktiven, übertriebenen Schutzmassnahmen könne keine Rede sein. Klar ist aber, dass Lehrlinge ein besonderes Mass an Arbeitnehmerschutz brauchen, sagt Hums und bezeichnet im übrigen die österreichische Lehrlingsausbildung als im internationalen Vergleich vorbildhaft. Es sei kein Zufall, dass wir die niedrigste Jugendarbeitslosenrate im EU-Raum haben, unterstreicht der Minister.

Bundesrat SCHAUFLER (VP) macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, das soziale Netz insgesamt nicht zu überfordern, damit es nicht reisse und finanzierbar bleibe. Besondere Sorge bereitet ihm die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit sei mit Abstand die wichtigste politische Frage in diesem Jahr und in den nächsten Jahren, betont der Bundesrat, wobei er vor allem auf das Problem der Jugendarbeitslosigkeit verweist. Wie Hums tritt auch Schaufler für die Abschaffung der Krankenscheingebühr ein, will im Gegenzug aber nicht die Sozialversicherungsbeiträge erhöhen, sondern plädiert für die Einführung der Chipkarte.

Für Bundesrat Mag. GUDENUS (F) ist gute Wirtschaftspolitik vielleicht das beste Mittel, um eine gute Sozialpolitik betreiben zu können. In diesem Sinn geht es seiner Ansicht nach an den Bedürfnissen der österreichischen Wirtschaft vorbei und ist asozial und gegen die Interessen der österreichischen Arbeiter, wenn etwa die Herstellung des Mautpickerls nach Chikago vergeben wird. Gudenus kann nicht verstehen, warum nach 50 Jahren Sozialpolitik fast eine Million Österreicher an der Armutsgrenze lebe und gleichzeitig der Schuldenberg immer grösser werde. Er meint, der österreichische Wohlfahrtsstaat sei "stärkstens gefährdet".

Bundesrätin GIESINGER (VP) kritisiert die Einführung der Krankenscheingebühr und qualifiziert das Krankenschein-System insgesamt als überholt. Sie spricht sich für die Ersetzung des Krankenscheins durch eine - möglichst maschinenlesbare - Versichertenkarte aus. Die Bundesrätin zitiert eine Untersuchung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, wonach sich die Sozialversicherungen durch einen Wegfall der Krankenscheine

457,7 Mill. S jährlich ersparen würden. Dazu kämen noch Einsparungen auf seiten der Betriebe. Giesinger richtet daher an den Sozialminister den dringenden Appell, in Vorarlberg den Pilotversuch mit der Versicherungskarte zu genehmigen.

Bundesminister HUMS unterstreicht in einer zweiten Stellungnahme, dass er den Hauptverband der Sozialversicherungsträger schon im letzten Jahr angewiesen habe, die Vorarbeiten zur Einführung einer Chipkarte zu beschleunigen. Es liege nun an der Wirtschaft und den Arbeitnehmern, rasch ein praxisorientiertes Modell zu finden. Ein solches könne nicht vom Sozialministerium diktiert werden. Hums erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass ein Entschliessungsantrag des Nationalrates zur Chipkarte festhalte, die Wirtschaft solle für die Kosten der Einführung aufkommen.

Bundesrat JAUD (VP) bekräftigt in Richtung von Bundesrat Drochter, dass die Wirtschaft gerne bereit wäre, alle Lehrstellensuchenden aufzunehmen. Die Wirtschaft könne aber nur laufen, wenn sie die entsprechende Rahmenbedingungen habe, erklärt er.

Der Bericht über die soziale Lage 1995 wird mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

ERSTATTUNG EINES VORSCHLAGES DES BUNDESRATES FÜR DIE ERNENNUNG EINES MITGLIEDES DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES

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Bundesratspräsident Dr. DDr. h.c. SCHAMBECK informiert eingangs, dass aufgrund des Ausscheidens des Richters Dr. Dietrich Rössler aus dem Verfassungsgerichtshof eine Stelle am VfGH neu zu besetzen sei, für die der Bundesrat ein Vorschlagsrecht habe.

Bundesratsvizepräsident WEISS (VP) gibt bekannt, dass die ÖVP die Rechtsanwältin Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann für die frei gewordene Stelle am VfGH vorschlage, betont aber gleichzeitig, dass es mehrere gleich geeignete Kandidaten gegeben habe. Als Gründe für diese Entscheidung nennt er unter anderem die Tatsache, dass Berchtold-Ostermann - ebenso wie ihr Vorgänger - Rechtsanwältin sei und dass eine qualifizierte Frau nicht übergangen werden sollte. Keine Unvereinbarkeit sieht Weiss darin, dass der Ehemann von Berchtold-Ostermann stellvertretender Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt sei. Allgemein meint Weiss, dass sich das vom Bundesrat durchgeführte Hearing mit allen Bewerbern und Bewerberinnen durchaus bewährt habe.

Bundesrat MEIER (SP) hält einleitend fest, dass man aus der Nichtberücksichtigung der anderen Bewerber keine negative Beurteilung ihrer Person ableiten könne. Für ihn habe es mehrere geeignete Kandidaten gegeben, sagt er, wobei das Hearing einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung geleistet habe. Meier unterstreicht, dass Eleonore Berchtold-Ostermann in vieler Weise einen sehr guten Eindruck auf seine Partei gemacht habe. Positiv bewertet er die durchwegs bejahende Einstellung der Kandidaten dem Föderalismus gegenüber.

Bundesrätin Dr. RIESS-PASSER (F) konstatiert, dass man dem Verfassungsgerichtshof mit dem durchgeführten Hearing sicher einen guten Dienst erwiesen habe. Angesichts der vielen geeigneten Kandidaten bedauert sie aber, dass nicht ausschliesslich nach sachlichen und fachlichen Kriterien entschieden werde. Jeder wisse, so Riess-Passer, dass es eine geheime Absprache zwischen SPÖ und ÖVP gebe, die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes nach dem Proporzsystem zu besetzen.

Riess-Passer erläutert, dass ihre Fraktion fünf Kandidaten, nämlich die Rechtslehrer Dr. Schäffer, Dr. Ruppe und Dr. Raschauer sowie die Rechtsanwälte Dr. Graff und Dr. Keller in die engste Wahl gezogen habe. Da ihr das Argument sinnvoll erscheine, dass einem Rechtsanwalt wieder ein Praktiker in den VfGH folgen sollte, und Dr. Michael Graff die grösste Chance im Bundesrat habe, schlage die FPÖ ihn zur Wahl vor. Berchtold-Ostermann ist laut Riess-Passer vor allem deswegen nicht in der engeren Wahl gewesen, weil ihr Mann im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig sei.

Bei der geheimen Abstimmung erhält Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann 36 Stimmen, Dr. Michael Graff 14 Stimmen. Zwei der abgegebenen 52 Stimmen sind ungültig. Somit schlägt der Bundesrat dem Bundespräsidenten vor, die Rechtsanwältin Dr. Eleonore BERCHTOLD-OSTERMANN zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu ernennen.

(Schluss)

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