Parlamentskorrespondenz Nr. 42 vom 23.01.1997

MIETRECHTSÄNDERUNG STEHT IM NATIONALRATSPLENUM ZUR DISKUSSION

Wien (PK) - Nur ein einziger Gesetzesbeschluss, nämlich die Änderung des Mietrechtsgesetzes, steht auf der heutigen Tagesordnung. Diese Novelle bringt vor allem die Befristungsmöglichkeit bis zu zehn Jahren und wird vermutlich - so schon zuvor im Justizausschuss - mit den Stimmen der Regierungsparteien abgesegnet werden. Desweiteren wird sich der Nationalrat mit Rechnungshofberichten, dem Bericht der Volksanwaltschaft und mit dem Gleichbehandlungsbericht auseinandersetzen.

Nach der Fragestunde kündigt Präsident Dr. FISCHER für 15 Uhr eine kurze Debatte auf Verlangen der FPÖ über eine schriftliche Anfragebeantwortung des Finanzministers betreffend Weitergabe der EU-Mittel für Projektrealisierungen an. Im Anschluss daran wird eine von den Grünen beantragte weitere kurze Debatte stattfinden, dem Volksbegehren betreffend Sicherung der Neutralität Österreichs eine Frist zu setzen.

ÄNDERUNG DES MIETRECHTSGESETZES, DES WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEITSGESETZES, DES WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZES 1975 UND DER ZIVILPROZESSORDNUNG

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) begrüsst zwar die Verlängerungsmöglichkeiten bei den Befristungen, spricht dem Gesetz aber jeglichen Reformcharakter ab. Der Redner fordert vor allem eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, durch die den Genossenschaftsmietern nach vollständiger Ausfinanzierung der Wohnung automatisch ohne zusätzliche Zahlungen das Eigentumsrecht übertragen wird. Derzeit würden sich die Genossenschaften über die Auslaufgewinne ein "Körberlgeld" auf Kosten der Mieter sichern, kritisiert er und bringt einen dementsprechenden Abänderungsantrag ein. Weitere Punkte seines Antrages sind die Einführung eines einzigen Abschlagssatzes von 20 % anstelle des dreistufigen Satzes der Regierungsvorlage sowie die Möglichkeit, in generalsanierten Althäusern vom Richtwertsystem abzugehen.

Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) qualifiziert das Gesetz als entscheidenden Reformschritt und sieht in den flexiblen Befristungsmöglichkeiten eine praxisorientierte Regelung, die vor allem den Bedürfnissen der Mieter Rechnung trägt. Mit den degressiven Befristungsabschlägen bringe die Regierung klar zum Ausdruck, dass im Althaus der unbefristete Mietvertrag der Regelfall sein sollte, betont Schwimmer. Den Vorwurf, die Novelle sei bloss eine Reparatur des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes, weist er mit Nachdruck zurück.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) hätte sich, wie er sagt, eine Gesamtreform des Wohnrechtsbereichs gewünscht und kritisiert das Gesetz als blosse Reparaturmassnahme der starren Dreijahresbefristungen. Die gegenständlichen Regelungen gehen seiner Meinung nach nicht weit genug, besser wären noch flexiblere Bestimmungen gewesen. Barmüller sieht insbesondere keinen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von Eigentumswohnungen und Altbauwohnungen.

Abgeordneter EDER (SP) betrachtet die Novelle als mieterfreundlich, meint aber, für die SPÖ seien befristete Mietverträge grundsätzlich nicht das Ziel. Nach den sozialdemokratischen Vorstellungen sollte der unbefristete Vertrag der Regelvertrag werden. Eder begrüsst in diesem Zusammenhang die Befristungsabschläge und bemerkt, je kürzer die Vertragsdauer, desto ungünstiger sei der Vertrag nun für den Vermieter.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) lehnt die befristeten Mietverträge als menschenunwürdig ab. Befristungen sollten ihrer Meinung nach nur dann erlaubt sein, wenn tatsächlich Eigenbedarf vorliegt oder eine Sanierung beabsichtigt wird. Kritik übt sie auch an der Pauschalierung der Besteuerung der Mietzinsreserve, die ihrer Meinung nach die Eigentümer, vor allem die Kapitalgesellschaften, einseitig begünstigt. Auf der Strecke würden dabei die Mieter bleiben, da das Geld für Instandhaltungsmassnahmen fehlt.

Justizminister Dr. MICHALEK erklärt, dass die heutige Mietrechtsnovelle in Zusammenhang mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz gesehen werden müsse. Ohne gesetzgeberisches Einschreiten wäre der allergrösste Teil jener Mieter, die befristete Dreijahresverträge abgeschlossen haben, zum Auszug aus der Wohnung genötigt gewesen. Michalek ist überzeugt, der nunmehr eingeschlagene Weg beite einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Mieter und den legitimen Interessen der Vermieter.

Der Justizminister betont, dass unbefristete Mietverträge nach wie vor als Zielsetzung aufrecht blieben, was durch die Befristungsabschläge zum Ausdruck komme. Darüber hinaus bringe die Mietrechtsnovelle eine Reihe von Regelungen, die die Rechtsposition der Mieter verbessern würden, so etwa die Verlängerung der gesetzlichen Fristen zur Überprüfung der Miethöhe oder die Optionsmöglichkeit des Mieters zur Verlängerung des Mietverhältnisses um ein Jahr. Um Umgehungen zu vermeiden, gelten Michalek zufolge die Bestimmungen auch für Alteigentumswohnungen, mit Ausnahme der Höchstdauer der Befristung von zehn Jahren.

Bezüglich der Ausgabenpauschale in Zusammenhang mit der Mietzinsreserve verhehlt Michalek nicht, dass er eine Änderung im Steuerrecht präferiert hätte, aus fiskalpolitischen Gründen habe aber der Weg der mietrechtlichen Berücksichtigung der Steuerlast gewählt werden müssen. Es liege im Wesen einer Pauschalierung, so der Minister, dass sie nicht für alle denkbaren Fälle eine gerechte Lösung darstelle.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) betrachtet die Wohnrechtsnovelle als Meilenstein in Richtung mehr Vertragsfreiheit beim Mietrecht. Zwangswirtschaft, wie sich Abgeordnete Petrovic das wünsche, löse die Probleme am Wohnungsmarkt nicht, sondern schaffe sie erst, bekräftigt sie. Fekter glaubt, dass nun mehr leerstehende Wohnungen auf den Markt kommen werden.

Was die 40prozentige Abschlagsregelung bei der Mietzinsreserve anlangt, hält Fekter fest, es sei verfassungswidrig, wenn der Vermieter die Mietzinseinnahmen einerseits versteuern müsse, sie andererseits aber der Mietzinsreserve zuzuführen habe. Sie bringt in diesem Zusammenhang einen VP-SP-Entschliessungsantrag ein, in dem der Finanzminister und der Justizminister ersucht werden, bis Jahresende 1997 eine akkordierte steuer- und mietrechtliche Regelung zu erarbeiten, die einen dauernden Entzug von Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Miethäuser verhindert.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) setzt sich mit der Ziffer 10 des F-Abänderungsantrages auseinander. Darin schlägt die FPÖ vor, dass Teile von Wohnungen vom Hauptmieter untervermietet werden dürfen, jedoch unter der Voraussetzung, dass der durch die Untervermietung erzielte Mehrerlös mit dem Wohnungseigentümer geteilt wird. Ofner begründet diese Forderung damit, dass derzeit jemand, dem seine Wohnung zu gross sei, nicht riskieren könne, Teile davon unterzuvermieten, weil er Gefahr laufe, dann selbst als Hauptmieter gekündigt zu werden. Gleichzeitig würden aber viele jungen Leute keine leistbare Unterkunft finden.

Abgeordnete BURES (SP) bedauert, dass die Zielsetzung der SPÖ, nämlich die gänzliche Abschaffung befristeter Mietverträge, im Parlament nicht mehrheitsfähig sei. Sie zeigt sich überzeugt, dass keiner der Abgeordneten einen befristeten Mietvertrag habe, weil ein solcher einfach die viel schlechtere Form eines Mietvertrages darstelle.

Positiv beim erzielten Kompromiss wertet die Rednerin die einjährige Verlängerungsmöglichkeit des Mietvertrages durch den Mieter und dessen einseitige Kündigungsmöglichkeit nach einem Jahr. Zudem sei durch die Zinsabschläge deutlich dokumentiert, dass befristete Mietverträge weniger wert seien. Durchgesetzt habe die SPÖ auch, unterstreicht Bures, dass bei umfassenden Haussanierungen nach § 18 des Mietrechtsgesetzes die Mietzinserhöhung dann nicht vom Mieter getragen werden müsse, wenn er einen kürzer als vier Jahre befristeten Vertrag habe. Zum 40prozentigen Absetzbetrag bringt sie einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. KIER (L) sieht das Hauptproblem darin, dass aus unbefristeten Mietverträgen unkündbare Mietverträge geworden seien. Die Kündigungsmöglichkeiten nach dem Mietrechtsgesetz seien extrem eingeschränkt und würden sich in der Praxis nicht bewähren, klagt er, deshalb würden viele leere Wohnungen den Markt nicht erreichen. In diesem Sinn qualifiziert er die neuen Befristungsmöglichkeiten als kleines Rechtsschutzelement für den Vermieter, weil die Mietverträge mit Ablauf der Vertragsdauer endeten.

Die 40prozentige Abschlagspauschale ist nach Auffassung von Kier nur notwendig geworden, weil man im Zusammenhang mit dem Sparpaket den Fehler gemacht habe, Mietzinsreserven für steuerpflichtig zu erklären. Den vorliegenden Abänderungsantrag der Koalitionsparteien bezeichnet er als zwar gut gemeint, aber unverständlich. Die Lösung könne nur lauten: "Zurück an den Start".

Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP) gibt zu bedenken, dass die Frage des Mietrechts eine sei, wo je nach Ansatzpunkt "irrsinnig divergierende Auffassungen und Interessenslagen" vorhanden wären. Es sei nicht leicht, zu einem Konsens zu kommen, der sich als mehrheitsfähig erweise. Betrachte man die vorliegende Novelle unter diesem Blickwinkel, müsse man fairerweise sagen, dass sie sowohl wesentliche Verbesserungen für die Wohnungssuchenden als auch neue Möglichkeiten für die Vermieter geschaffen habe. Fuhrmann zufolge kann man mit der Mietrechtsnovelle durchaus zufrieden sein, die SPÖ werde ihr guten Gewissens zustimmen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) verkennt nicht, wie er sagt, dass die Mietrechtsnovelle durchaus gute Ansätze habe. Er führt dies auf das Justizministerium zurück, das Druck auf die Regierungsparteien entwickelt habe, um dem "drohenden Stadtnomadentum" entgegenzutreten. Kritik übt Krüger allerdings daran, dass auch mit der Novelle das Mietrecht nicht einfacher, übersichtlicher oder handhabbarer werde. So würden sowohl steuerrechtliche Probleme als auch Gebührenfragen ungelöst bleiben.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) präzisiert ihr Anliegen dahin gehend, dass die Grünen prinzipiell für unbefristete Mietverhältnisse eintreten, wobei nur begründete Ausnahmen wie wirklicher Eigenbedarf oder dergleichen zugelassen sein sollten. Die Neuregelung bezüglich der Mietzinsreserve hält die Rednerin für verfassungswidrig. Der Sozialdemokratie wirft sie vor, zwar in Bankangelegenheiten oder bei Personalfragen nächtelange Diskussionen in Kauf zu nehmen, derlei Engagement jedoch bei sozialen Belangen nicht an den Tag zu legen.

Die Vorlage wird unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen; die Abänderungs- bzw. Zusatzanträge der Opposition verfallen der Ablehnung. Mehrheitliche Zustimmung gibt es auch zum Entschliessungsantrag der Regierungsparteien. (Fortsetzung)

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