Parlamentskorrespondenz Nr. 43 vom 23.01.1997
KANZLER VRANITZKY VERABSCHIEDET SICH VOM HOHEN HAUS
Wien (PK) - Als zweiter Punkt steht auf der Tagesordnung:
WAHRNEHMUNGSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES ÜBER DEN ORF
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Abgeordneter Ing. MEISCHBERGER (F) merkt zunächst an, dass der Bericht einen Zeitraum, nämlich 1986 bis 1990, behandle, der mittlerweile als "medienpolitische Steinzeit" betrachtet werden müsse. Das Problem des Proporzes sei allerdings heute genauso aktuell wie damals. Daran merke man, dass die grosse Koalition in diesen Fragen absolut nicht lernfähig sei.
Sodann geht Meischberger auf die einzelnen Kritikpunkte des Berichtes ein und meint, die Regierung trage Schuld daran, dass dem ORF vor dem Hintergrund der auf ihn zukommenden, grundlegend gewandelten Konkurrenzsituation keine sehr rosige Zukunft bevorzustehen scheine. Der Redner urgiert ein entsprechendes Privat-TV-Gesetz und eine dringend nötige Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Gebührenerhöhungen schliessen die Freiheitlichen jedenfalls aus und fordern stattdessen längst nötige Einsparungen im ORF.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) beklagt, dass nur jeder 20. Tonträger, der auf Ö3 gespielt werde, aus österreichischer Produktion stamme. Leidtragende an diesem Ignorieren österreichischer Musik seien nicht nur die heimischen Musikschaffenden, sondern auch die "Zulieferer" wie Instrumentenbauer, Produzenten und Tontechniker. Hier ortet der Redner dringenden Reformbedarf.
Abgeordneter Dr. KIER (L) konstatiert, es bestehe keine konzise und stringente medienpolitische Linie der Bundesregierung. In diesem Sinne bringt der Redner einen Entschliessungsantrag ein, in welchem die Regierung aufgefordert wird, bis Ende März ein diesbezügliches Gesamtkonzept vorzulegen. Die Karten müssten auf den Tisch, denn was derzeit geschehe, liege im Dunkeln. Der Medienbereich brauche eine grundlegende und umfassende Diskussion über seine zukünftige Ausrichtung.
Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) weist die freiheitliche Kritik an E.W. Marboe zurück und erinnert daran, dass dieser massgeblich zur österreichischen Identitätsfindung beigetragen habe. Der Bericht spiegle all jene Probleme wider, mit denen eine öffentlich-rechtliche Monopolanstalt konfrontiert sei, wenn sie den Übergang zu einer Konkurrenzsituation meistern solle. Die neuen Anforderungen müssten im Rundfunkgesetz festgeschrieben werden, um dem ORF die Möglichkeit zu geben, trotz geänderter Rahmenbedingungen seinem kulturpolitischen Auftrag gerecht werden und im Wettbewerb bestehen zu können.
Abgeordneter WABL (G) streicht zunächst heraus, dass die Thematik des ORF jahrzehntelang verschleppt worden sei. Die Schlussfolgerungen des Rechnungshofes halte er allerdings für problematisch. Die Grünen wollten jedenfalls ein demokratisches, österreichisches, öffentlich-rechtliches Medienunternehmen, das auch in einem liberalisierten Markt bestehen könne. Nicht goutieren könnten die Grünen ein rein kommerzielles Unternehmen. Gegenwärtig sei man trotz Monopol mit ständig sinkenden Marktanteilen konfrontiert, die entsprechende Gegenstrategie sei offensichtlich untauglich. Die Politik dürfe sich jedenfalls nicht davor drücken, hier klar und eindeutig Stellung zu beziehen.
Abgeordneter BRIX (SP) stellt ein positives Prüfungsergebnis in allen Bereichen, welche vom Rechnungshof überprüft wurden, fest und meint, der Bericht zeige, dass der ORF ein seriöses und ernsthaftes Unternehmen sei, das kompetent und zielstrebig mit den Gebühren umgehe.
Bundeskanzler Dr. VRANITZKY leitet seine Abschiedsrede vor dem Hohen Haus mit einer Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt ORF ein. Er weist einmal mehr auf die besondere Bedeutung dieses Unternehmens für Österreich hin, das keine eigene Filmindustrie hat und daher Schauspielern, Regisseuren und Cuttern nur beschränkt Arbeitsmöglichkeiten biete. Die im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung festgeschriebene Absicht, den ORF in eine AG umzuwandeln, soll dieser Anstalt die Möglichkeit geben, neue Geschäftsfelder zu eröffnen und ihre Entscheidungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Skeptisch zeigt sich der scheidende Regierungschef hinsichtlich des Vorschlags, den Aufsichtsrat zu je 50 % mit Vertretern des Bundes einerseits und Vertretern der Länder und Gemeinden andererseits zu besetzen, da dies zu einem zu grossen Gremium und zu Pattstellungen bei wichtigen Entscheidungen führen könnte.
In seiner letzten Rede vor dem Nationalrat blickt Vranitzky auf die zehn Jahre seiner zu Ende gehenden Amtszeit zurück und tritt zunächst dem ihm gelegentlich gemachten Vorwurf entgegen, er habe zum Parlament kein gutes Verhältnis gehabt. Er habe, betont er, die Position der Bundesregierung zu vertreten gehabt, nicht aber den Standpunkt der Parlamentsparteien, vor allem nicht jenen der Oppositionsparteien. Dabei seien unterschiedliche Haltungen aufeinandergeprallt, ein schlechtes Verhältnis zum Parlamentarismus könne er darin aber nicht erkennen.
Dann setzt sich der Kanzler mit einer Presseaussendung Dr. Haiders auseinander, der ihm vorwirft, er würde eine Pensionsaufbesserung verlangen und dabei Gesetzesbeugung betreiben. Nichts davon ist wahr. Als er vor zwölf Jahren als Generaldirektor einer grossen Bank in die Politik wechselte, habe er seinen Pensionsanspruch ruhen lassen, jetzt, nach seinem Ausscheiden aus der Politik, lebe dieser Pensionsanspruch wieder auf. Falsch sei auch die Behauptung Haiders, er, Vranitzky, habe eine Gehaltsfortzahlung beantragt.
Dann geht der Bundeskanzler auf die gelegentlich geäusserte Kritik an seinem allzu stark ausgeprägten Harmoniestreben ein. Er habe sich bemüht, die stärker werdenden Spannungen zwischen den Parteien und anderen Gruppen zu überwinden, was oft lange Verhandlungen notwendig gemacht habe. Von dieser Linie sei er aber überzeugt, weil die Alternative zur Harmonie die Disharmonie sei, er aber davon überzeugt sei, dass der politischen Stabilität in der Gesellschaft ein hoher Stellenwert zukomme.
Schliesslich wünscht Vranitzky den Abgeordneten alles Gute und Erfolg bei der Vertretung ihrer Standpunkte - "zum Nutzen und zum Wohl der Republik Österreich, zum Wohl der Menschen und zum Wohl der Europäischen Union, von der Österreich ein nicht wegzudenkender Teil geworden ist. Es lebe die Republik Österreich!"
Unter langanhaltendem Applaus bei SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen sowie bei einzelnen freiheitlichen Abgeordneten verabschiedet sich Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky persönlich bei Nationalratspräsident Dr. Heinz Fischer und den Klubobleuten Dr. Kostelka, Dr. Khol, Dr. Petrovic, Dr. Schmidt und Dr. Haider.
Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER dankt dem scheidenden Kanzler mit herzlichen Worten für seine zehnjährige Tätigkeit als Regierungschef Österreichs. Fischer spricht von einer wichtigen Epoche in der Geschichte des Landes und gibt insbesondere seiner Freude über das hohe internationale Ansehen von Vranitzky bei Kollegen verschiedener politischer Richtungen Ausdruck. Der Nationalratspräsident würdigt auch Vranitzkys erfolgreiches Bemühen um ein geordnetes Verhältnis Österreichs zu seiner eigenen Geschichte und dankt ihm ausdrücklich für die souveräne Art, in der er den Übergang zu seinem designierten Nachfolger gestaltet habe. Das tut der Demokratie gut, sagt Nationalratspräsident Dr. Fischer.
Abgeordneter Dr. HAIDER (F) bezeichnet die letzten zehn Jahre als eine "spannende Zeit" zwischen der SPÖ und der FPÖ wie auch zwischen Bundeskanzler Vranitzky und ihm selbst. Vranitzky habe sein Regierungsamt zehn Jahre lang erfolgreich verteidigt, die Freiheitlichen haben den Sozialdemokraten aber gleichzeitig einen erheblichen Teil ihrer Wähler abgenommen.
In seiner scharfen Kritik an der Amtsführung des Bundeskanzlers führt der FPÖ-Obmann zunächst aus, er hätte sich von Vranitzky dasselbe Engagement, das er für den ORF an den Tag gelegt habe, für andere österreichische Unternehmen gewünscht, für Semperit etwa oder den "Konsum". Zu Spannungen zwischen den Sozialdemokraten und den Freiheitlichen haben vor allem die Ausgrenzungen der SPÖ gegenüber der FPÖ beigetragen, weil dies in einer Demokratie unannehmbar sei. Für Demokratie habe in diesen zehn Jahren die FPÖ gesorgt, im Parlament und in der Öffentlichkeit, etwa wenn es darum gegangen sei, die Bürger auf die Unwahrheiten aufmerksam zu machen, die ihnen bei der EU-Propaganda zugemutet worden sei. Haider bringt auch das Demonstrationsverbot anlässlich des chinesischen Ministerpräsidenten zur Sprache und schliesst mit dem Satz: "Menschenrechte sind nicht dazu da, um in Regierungserklärungen propagiert, am nächsten Tag aber mit Füssen getreten zu werden."
Abgeordneter Dr. CAP (SP) hält das Verhalten Dr. Haiders gegenüber dem scheidenden Bundeskanzler Dr. Vranitzky für ein Zeichen von politischer Unkultur. Bei allen unterschiedlichen politischen Auffassungen, wie sie eine Demokratie ausmachen, sei es notwendig, einen gewissen Grundkonsens aufrechtzuerhalten. "Haider hat sich mit seinem heutigen Verhalten selbst ausgegrenzt." Cap wirft den Freiheitlichen mangelnde Fähigkeit vor, die Verantwortung Österreichs in der Zeit des Nationalsozialismus zur Kenntnis zu nehmen und stattdessen Geschichtsklitterung zu betreiben. Im Sinne eines wahren Respekts vor der älteren Generation und dieser Republik fordert Cap die FPÖ auf, ihren eigenen Weg und ihr Verhalten gegenüber den anderen Parteien und gegenüber dem Hohen Haus zu überdenken.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) erinnert Abgeordneten Cap daran, dass in dieser Gesetzgebungsperiode erstmals eine Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz gegen den Willen einer Fraktion des Hauses beschlossen wurde. Konsens könne nicht herbeigeredet werden, wenn man das gerade wünsche, um ihn schon bei der nächsten Gelegenheit nicht mehr suchen zu wollen: "Zum Streiten gehören immer zwei", sagt Haupt in Richtung seines Vorredners und warnt mit dem Hinweis auf das Beispiel der Ersten Republik davor, politische Gräben aufzureissen, die nicht mehr zu überwinden sind.
Abgeordneter WABL (G) weist den Freiheitlichen die Verantwortung für das Scheitern einer gemeinsamen Geschäftsordnungsreform zu und kritisiert insbesondere, dass sie mit Rücksicht auf eigene Interessen das Recht der Minderheit auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "verkauft" haben. Im Interesse der Demokratie trete er grundsätzlich dafür ein, alles, was die FPÖ sagt, ernst zu nehmen, ebenso entschieden lehne er aber die Methoden der Freiheitlichen ab und warne davor, sie mit höchsten Verantwortungen im Staat zu betrauen.
Bei der Abstimmung wird der RH-Bericht mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Entschliessungsantrag der Liberalen betreffend Realisierung eines medienpolitischen Gesamtkonzepts erhält keine Zustimmung über die Antragsteller hinaus und bleibt somit in der Minderheit. (Fortsetzung)