Parlamentskorrespondenz Nr. 100 vom 20.02.1997
RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS BEHANDELT TÄTIGKEITSBERICHT 1995
Wien (PK) - Erster Punkt im heutigen Rechnungshofausschuss waren die Ergebnisse einer Gebarungsprüfung der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau GesmbH in den Jahren 1994 und 1995. Die Entwicklung des Bergbaus war positiv, lautet die gute Nachricht der Prüfer. Durch Rationalisierungen konnte die Gesellschaft abgesichert und zwischen 1992 und 1995 mehr als 70 Mill. S an Dividenden erwirtschaftet werden. Basis des Unternehmens und Voraussetzung für seine Weiterentwicklung bildet aber der bis 2008 vereinbarte Kohlelieferungsvertrag mit der Österreichischen Draukraftwerke AG.
Kritisch betrachtet der Rechnungshof hingegen den Eisenbahnbetrieb, der durchschnittlich 16 % des Gesamtumsatzes, aber steigende Verluste erwirtschaftet. Die Prüfer sprechen von "ungenügendem Rationalisierungsdruck" infolge der vertraglich vereinbarten Verlustübernahme durch den Bund. Laut Konzessionsbescheid aus dem Jahr 1983 endet die Betriebsbewilligung für das 100 km umfassende Bahnnetz in der Weststeiermark Ende 1998. Wird sie nicht verlängert, fällt der Eisenbahnbetrieb an den Bund. Bis Konzessionsende werden 3,8 Mrd. S an Verlustabdeckungen aus dem Bundesbudget geflossen sein. Schuld daran sind laut Rechnungshof die hohen Personalkosten und die geringe Produktivität des Bahnbetriebs. Die Bediensteten sind den ÖBB-Mitarbeitern nahezu gleichgestellt. Statt sich auf die Abdeckung steigender Verluste zu beschränken, hätte man Rationalisierungsstrategien entwickeln müssen, meint der Rechnungshof und nennt ein konkretes Beispiel: Vor Anschaffung von Doppelstockwaggons wäre eine Rentabilitätsberechnung angebracht gewesen.
Abgeordnete APFELBECK (F) ortete Widersprüche zwischen verschiedenen Berichten des Rechnungshofes, der den Kohleliefervertrag zwischen GKB und ÖDK einerseits als Voraussetzung für das Überleben der GKB, andererseits aber als eine Gefahr für die ÖDK beschreibt.
Abgeordneter MURAUER (VP) unterstrich die Bedeutung des Kohlebergbaus für die Region Köflach und fragte, wie es mit dem Kraftwerk Voitsberg und den Arbeitsplätzen nach 2008 bzw. im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages mit der ÖDK weitergehen soll. Weitere Fragen richtete er, wie auch Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L), zu den fehlenden Pensions- und Abfertigungsrückstellungen im Bahnbetrieb, zur Entwicklung der neuen Geschäftsfelder, insbesondere in der Freizeitwirtschaft, und zu Grundstücksverkäufen der GKB.
Ausschussobmann WABL (G) interessierte sich für die Auswirkungen eines allfälligen ÖDK-Ausstieges auf die Arbeitskräfte im weststeirischen Bergbau, für die Möglichkeit der Substitution slowenischen Atomstroms durch die Verstromung von Braunkohle aus Köflach und für die allfällige Auslaufplanung der GKB für die Zeit nach der Kohle.
Abgeordneter WALLNER (SP) bekräftigte die Bedeutung der GKB als grösster Arbeitgeber in der Weststeiermark, wies auf den enorm rationellen Bergbaubetrieb des Unternehmens hin und machte auf die nationalen Interessen an der Energiereserve Braunkohle aufmerksam.
Hinsichtlich des Bahnbetriebes sprach Wallner von der zuletzt verbesserten Personalauslastung. Von Geschäftsführer Mag. BAUMANN unterstützt, ging er auch auf die wesentlich schlechteren Rahmenbedingungen der GKB gegenüber den ÖBB ein, insbesondere bei der Besteuerung des Treibstoffes. Der Abgeordnete drängte auf eine Verlängerung der Bahn-Konzession über 1998 hinaus.
GKB-Geschäftsführer Mag. Ing. Josef BAUMANN informierte darüber, dass die Einnahmen der GKB aus der Veräusserung von Sachanlagen auf den Verkauf von Bergbaugrundstücken zurückgehen, die nach der notwendigen Verfestigung nunmehr als Industriegründe und in einem Fall als Bezirksmülldeponie verwendet werden. Vorleistungen seitens der GKB über ihre bergrechtlichen Verpflichtungen hinaus seien bei den Grundstücken nicht erbracht worden.
Enorme Vorleistungen habe die GKB aber erbringen müssen, um ihren Lieferverpflichtungen gegenüber der ÖDK nachzukommen. Um jährlich eine Million Tonnen Kohle bereitzustellen, war es notwendig, einen Berg mit einem Volumen von 120 Mill. Kubikmetern abzutragen. Die Kosten dafür beliefen sich auf 1,6 Mrd. S. Über die Zukunft des Vertrages, den die ÖDK in Richtung einer geringeren Liefermenge verändern möchte, sei kürzlich eine Kommission aus Vertretern der ÖDK, der GKB sowie des Wirtschafts- und des Finanzministeriums gebildet worden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Im Falle eines Ausstiegs der ÖDK aus der Kohle wäre die Belastung durch den Abraumvorrat, die per 31.12.96 850 Mill. S betrug, nicht gedeckt, der Kohleabbau müsste geschlossen werden, die Arbeitsplätze der 480 Mitarbeiter gingen grössten Teils verloren. Eine Umrüstung des ÖDK-Kraftwerks Voitsberg III auf Steinkohle sei möglich, die Kosten dafür werden allerdings auf einen Betrag zwischen 0,75 Mrd. S und 2 Mrd. S geschätzt. Von den Bergleuten könnten bei der dann bergrechtlich gebotenen Abflachung der 60gradigen Hänge und bei Rekultivierungsmassnahmen nur noch einige wenige Beschäftigung finden, wie Bergdirektor Dipl.-Ing. Robert WITHALM ergänzte. Die Hoffnung des GKB-Vorstandes richte sich auf eine EU-Richtlinie, die vorsehe, 15 % des nationalen Stromverbrauches aus heimischen Energiequellen, darunter auch aus Braunkohle, zu decken. Einen Auftrag zur Substitution von Atomstrom habe das Unternehmen bislang noch nicht erhalten.
Pensionsrückstellungen für den Bahnbetrieb seien nicht gebildet worden, weil sie aus rechtlicher Sicht nicht notwendig seien. Den Vorwurf, die Anschaffung von Doppelstockwaggons um 290 Mill. S sei ein Investitionsfehler gewesen, wies Mag. Baumann zurück. Der alte Fuhrpark aus dem Jahre 1925 musste ersetzt werden. Diese Wagen hätten einer Sicherheitsüberprüfung nicht mehr standgehalten, ausserdem waren die Reparaturkosten nicht mehr zu rechtfertigen. Für Doppelstockwaggons habe man sich entschieden, weil nur mit ihnen die wegen der kurzen Bahnsteige notwendigen geringen Zugslängen zu erreichen sind.
Auf Detailfragen der Abgeordneten WURMITZER (VP) und APFELBECK (F) nach wirtschaftlichen Alternativen der GKB nannte Baumann das Engagement des Unternehmens in den Bereichen Schotterförderung, Dekorstein- und Quarzerzeugung sowie bei der Errichtung und teilweise auch beim Betrieb von Freizeitanlagen.
Abgeordneter Apfelbeck sicherte Mag. Baumann zu, dass bei den regelmässig mit Arbeitnehmervertretern abgehaltenen Konferenzen die Fahrpläne der Bahn- und Buslinien auf die Bedürfnisse der Fahrgäste abgestimmt werden. Dabei werde man auch auf die geänderten Ladenöffnungszeiten Rücksicht nehmen.
Finanzminister EDLINGER kündigte an, dass er von der ÖIAG ein Konzept einfordern werde, das für die Frage nach der Zukunft des Kohleliefervertrages zwischen der GKB und der ÖDK eine Lösung unter Massgabe der Kriterien Wirtschaftlichkeit und Beschäftigung vorschlagen soll. Dabei werde auch die von Abgeordnetem Mag. BARMÜLLER (L) genannte Möglichkeit einer steuerlichen Begünstigung der Braunkohle geprüft werden. Zu klären sei auch die Frage, wen die Pensionslast beim Eisenbahnbetrieb der GKB treffen wird, den Bund oder die ÖBB.
Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER sprach von einem klassischen Zielkonflikt zwischen zwei Unternehmungen, die sich in öffentlichem Einfluss befinden: Die GKB hänge existentiell von der Einhaltung des Kohleliefervertrages durch die ÖDK ab, für die ÖDK wiederum sei dieser Vertrag wirtschaftlich äusserst ungünstig. Hier sei der Eigentümer, in beiden Fällen der Bund, gefordert, eine klare Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung sei für die Region Köflach von grösster Bedeutung, weil die GKB alleine nicht in der Lage sein werde, ihre Arbeitsplätze zu sichern.
Auf Detailfragen der Abgeordneten eingehend, führte der Rechnungshofpräsident aus, dass die Grundstücksverkäufe der GKB, die zum positiven Betriebsergebnis beitrugen, keinen Anlass zu Kritik geboten haben.
Die Auffassung der GKB-Geschäftsführung, es sei rechtlich nicht notwendig gewesen, Rückstellungen für die Pensionen der Bahnbediensteten zu bilden, beurteilte Fiedler als zu einfach, zumal es nicht nur um die Pensionen, sondern auch um Abfertigungen gehe. Die Bediensteten beziehen über die ASVG-Pension hinaus eine analoge ÖBB-Pension, ausserdem fallen - ebenfalls analog zur ÖBB - Pensionen vor dem ASVG-Pensionsalter an, die zur Gänze vom Unternehmen zu tragen seien. Nach Berechnung des Rechnungshofes hätte für die Bediensteten des Bahnbetriebes eine Pensions- und Abfertigungsrückstellung in Höhe von 600 Mill. S gebildet werden müssen. Gutachten, die der Rechnungshofpräsident aber noch mit kleinen Fragezeichen versieht, deuten darauf hin, dass nach dem Heimfall der GKB-Bahnlinie an die ÖBB der Bund die Bundeslast wird übernehmen müssen. (Fortsetzung)