Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 05.03.1997
RECHTSSTAAT ÖSTERREICH - ILLUSION ODER REALITÄT
Wien (PK) - Jedermann könne täglich erleben, wie weit die politische Praxis von den hehren Konzepten der bestehenden Verfassung abweicht. Lehrbuchweisheit und Gesetzesstudium genügen offenbar nicht, um zu erfahren, was rechtens ist. Irgend etwas scheint mit dem Recht nicht zu stimmen. Von diesen Grundfeststellungen geht Universitätsprofessor Dr. Theodor TOMANDL in seinem bei Manz erschienenen Buch "Rechtsstaat Österreich - Illusion oder Realität" aus, das heute im Parlament vom Zweiten Nationalratspräsidenten Dr. Heinrich NEISSER der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das in Literatur und Universitätsunterricht entworfene Bild von Recht und Rechtsstaat stimmt häufig nicht überein mit der Alltagserfahrung der Bürger, gibt der Autor bereits einleitend zu bedenken und weist damit auf die grundsätzliche in seinem Buch behandelte Problematik hin. Eine Trennung von Gesetzgebung und Verwaltung gibt es nur auf dem Papier, die Aufgabenteilung zwischen Parlament und Regierung wurde auf den Kopf gestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Regierung neue Gesetze "beschliesst" und das Parlament nur in ganz seltenen Fällen eigene Initiativen ergreift - und auch das nur, wenn die Regierungsparteien damit einverstanden sind. Es kommt sogar vor, dass die Parlamentarier einen Gesetzesentwurf der Regierung "zähneknirschend" verabschieden. Das Verfassungsrecht aber geht vom Vorrang des Parlamentes über die Regierung aus. Wie ist all das möglich?
Tomandl geht auf diese und andere wichtige Probleme ein und stellt dabei die Frage: Wie funktioniert das Konzept des Rechtsstaates im gegenwärtigen Österreich? Der Leser soll durch das Buch in die Lage versetzt werden, Verständnis zu entwickeln, worum es dem Recht geht, welche Schwierigkeiten sich seiner Verwirklichung in den Weg stellen und welche Möglichkeiten bestehen, dem Rechtsstaatsgedanken zu einer besseren Durchsetzung zu verhelfen.
Der Zweite Präsident des Nationalrates, Dr. Heinrich NEISSER, wertete das Buch als Sittenbild des österreichischen Rechtsstaates und sah darin zahlreiche Anregungen für Reformen. Unsere Zeit sei geprägt durch den Verlust der Sensibilität für die Rechtsstaatsidee, meinte er. Die Menschen seien sich des Wertes des Rechtsstaates nicht mehr bewusst. Das Parlament wiederum befinde sich quasi in einer Automatik der Rechtsetzung, die zu Gesetzesflut führt und mit Qualitätsverlust verbunden ist. Sämtliche Versuche einer Gegensteuerung seien ausgeblieben, stellte Neisser kritisch fest. Er erwarte sich, wie er sagte, von der Publikation Tomandls Motivation und Initiative für eine Neuorientierung der Reformpolitik, insbesondere eine integrierte Reform von Gesetzgebung und Verwaltung. Anerkennung und Widerspruch sei dem Buch jedenfalls gewiss.
Dr. Theodor TOMANDL fand in seinem Statement kritische Worte zum Zustand des österreichischen Rechtsstaates. Die Vorstellung, wonach Gesetze zu mehr Gerechtigkeit führen würden, sei eine Illusion. Auf ein Übermass an Rechtsnormen reagieren die Bürger mit Rechtsverweigerung. Der politischen Praxis sei zudem jedes Verständnis für die Kunst der Gesetzesgestaltung abhanden gekommen. Die Politiker müssten, bevor sie neue Gesetze beschliessen, erst einmal prüfen, welche gesellschaftlichen Vorteile mit der Verrechtlichung verbunden sind und mit welchen Nachteilen zu rechnen ist, mahnte Tomandl. Das Parlament sollte sich auch genau überlegen, ob das Recht nur Grenzen setzen oder unmittelbar gestalten soll. In Summe forderte der Autor eine Aufwertung des Parlaments und grössere Verständlichkeit der Gesetze. Die Gesetze sollten schlank sein, sich auf das Wesentliche beschränken und eindeutig erkennen lassen, welche Ziele sie verfolgen.
Um den Prinzipien des Rechtsstaates wieder mehr zum Durchbruch zu verhelfen, hält es Tomandl, wie er betonte, auch für unabdingbar, den überbordenden Einfluss der Parteien einzudämmen und neue Formen einer effektiven Gewaltentrennung zu finden. Auch sollte durch die Stärkung der individuellen Verantwortung die Abhängigkeit der Träger öffentlicher Funktionen von den Parteien verringert werden. Tomandl regte längere Funktionsperioden sowie das Verbot der unmittelbaren Wiederwahl an. Weitere Vorschläge des Autors betrafen die Trennung der einfachen Gesetzgebung von der Kompetenz zur Erlassung von Verfassungsbestimmungen, die Abschaffung des Bundesrates sowie die Einrichtung einer eigenen Landesgerichtsbarkeit. Die Verwaltungsreform wiederum müsste nach Meinung Tomandls in Richtung einer "sanften" Verwaltung gehen, die den Servicecharakter in den Vordergrund stellt.
An der Buchpräsentation nahmen unter anderem Altbundespräsident Dr. Kurt WALDHEIM, der Dritte Nationalratspräsident Dr. Wilhelm BRAUNEDER, Volksanwältin Ingrid KOROSEC, Rechnungshofpräsident Dr. Franz FIEDLER, die ehemalige Nationalratspräsidentin Dr. Marga HUBINEK, Minister a.D. Dr. Kurt STEYRER, zahlreiche Vertreter aus dem Bereich der Rechtswissenschaften sowie Abgeordnete und Bundesräte teil. (Schluss)