Parlamentskorrespondenz Nr. 140 vom 07.03.1997
FLEXIBLERE ARBEITSZEITEN BRINGEN MEHR SICHERHEIT IN DER ARBEITSWELT
Wien (PK) - Der Sozialausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes, die auf einem SP-VP-Antrag basiert. Damit wird den Betrieben und den Arbeitnehmern - entsprechende Kollektivvereinbarungen vorausgesetzt - eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit ermöglicht. Neu sind vor allem die Einführung von längeren Durchrechnungszeiträumen für die wöchentliche Normalarbeitszeit und die Zulassung einer täglichen Normalarbeitszeit von zehn Stunden bei einer 4-Tage-Woche und blockweisem Zeitausgleich. Dadurch steht sogenannten "Jahresarbeitszeitmodellen" und einem mehrjährigen Ansparen von Zeitguthaben nichts mehr im Weg.
Um zu verhindern, dass sich die Arbeitszeit künftig nur an betrieblichen Bedürfnissen orientiert und die Mitarbeiter von der Mitgestaltung ausgeschlossen bleiben, sieht der Entwurf als Ausgleichsmassnahmen für die langfristige Durchrechnung der Normalarbeitszeit eine Einschränkung des Weisungsrechtes des Arbeitgebers, Regelungen über die Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Bestimmungen über den einseitigen Abbau von Zeitguthaben durch den Arbeitnehmer vor.
Weiters werden durch den Antrag der beiden Koalitionsparteien die Gesetzesbestimmungen hinsichtlich der Höchstgrenze der Arbeitszeit und der täglichen Ruhezeit an die EU-Vorschriften angepasst und das komplizierte Genehmigungsverfahren für abweichende Arbeitszeitmodelle vereinfacht. Eine neue Bestimmung des Arbeitsruhegesetzes erlaubt es künftig, mittels Kollektivvertrag Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zuzulassen, wenn dies zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils sowie zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist. Für Kfz-Lenker werden längere Tagesarbeitszeiten eingeführt.
Zur Frage der Wochenend- und Feiertagsruhe brachte G-Abgeordneter ÖLLINGER einen Abänderungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fand. Gemäss diesem Antrag sollten weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe nur dann zulässig sein, wenn dies technologisch oder zur Verhinderung unverhältnismässig grosser wirtschaftlicher Nachteile notwendig ist. Die Grünen argumentierten, dass die von der Koalition vorgesehene Formulierung im Rahmen von Kollektivverträgen eine nahezu unumschränkte Sonntagsarbeit erlaubt. Darüber hinaus verwies der Abgeordnete darauf, dass es in den Niederlanden bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeitverkürzung als in Österreich gibt.
F-Abgeordneter DOLINSCHEK könnte sich dann mit flexiblen Arbeitszeiten einverstanden erklären, wenn es gleichzeitig eine Lohnsteuerreform gäbe, die die kalte Progression verhindert, und ein neues Abfertigungsgesetz bzw. eine Abfertigungskasse für die Gastronomie geschaffen werden würde.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) machte darauf aufmerksam, dass die Arbeitszeitflexibilisierung in vielen Kollektivverträgen bereits vorweggenommen wurde, und wies darauf hin, dass dieses Gesetz auf einer Vereinbarung der Sozialpartner beruht. Sollte es in einer Branche zu keinem Kollektivvertrag kommen, wovon er nicht ausgeht, dann ist ein Vermittlungsverfahren, das von den Sozialpartnern durchgeführt werden soll, angesagt. Die "kollektivvertragliche Hoheit" der Sozialpartner bleibt gewahrt, betonte Feurstein.
Abgeordnete Sophie BAUER (SP) will die Strafbestimmungen für die Arbeitgeber erhöhen, denn eine Mindeststrafe von 300 S und eine Höchststrafe von 6.000 S sind ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäss.
Abgeordneter Dr. KIER (L) zog folgendes Resümee: Die Vorlage ist lebens-, wirtschafts- und menschenfern, seelenlos und undurchschaubar.
Sozialministerin HOSTASCH sprach davon, dass flexiblere Arbeitszeiten der Wirtschaft den Vorteil bringen, wettbewerbsfähig zu bleiben bzw. sich im Konkurrenzkampf behaupten zu können. Ihrer Ansicht nach bedeutet Flexibilisierung auch Vorteile für den Arbeitnehmer. Die von Dolinschek genannten erheblichen Einkommensverluste für die Arbeitnehmer bestritt Hostasch mit dem Hinweis, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspreche, und forderte gleichzeitig die Abgeordneten auf, nicht zu einer Verunsicherung unter der Arbeitnehmerschaft beizutragen.
Das niederländische Beschäftigungspaket, das bereits 1982 beschlossen wurde, enthält - so die Ministerin weiter - eine Fülle von Massnahmen hinsichtlich einer restriktiven Einkommenspolitik und Schritte in Richtung Arbeitszeitverkürzung ohne finanziellen Ausgleich.
Die in der Debatte ventilierte Frage der Pausenregelung - 10 Minuten mittags, die restlichen 20 Minuten am Schluss des Arbeitstages - beantwortete Sektionschefin Dr. KNÖFLER. Sie teilte mit, dass Pausen nicht an den Arbeitstag "angehängt" werden können.
Die Vier-Tage-Woche - ein Thema, das hauptsächlich die Pendler berührt - ist dort möglich, wo die Arbeitnehmer 10 Stunden pro Tag arbeiten; danach können sie für drei Tage nach Hause fahren. Nicht vorgesehen ist, dass am fünften Arbeitstag unbezahlte Überstunden geleistet werden.
Seine Begeisterung halte sich in Grenzen, sagte SP-Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER, der aber die Flexibilisierung im Hinblick auf wirtschaftliche Sachpolitik und ökonomische Notwendigkeiten für erforderlich erachtete. Zudem machte er geltend, dass eine Flexibilisierung keinesfalls zu Lasten der Arbeitnehmer gehen darf.
Laut Abgeordnetem Dr. STUMMVOLL (VP) wird durch die Vorlage die Beschäftigung nicht ausgeweitet, sondern vielmehr gesichert. Weiters sprach er davon, dass die jetzigen Regelungen viel ehrlicher sind als die bisher geltenden. Die flexiblen Arbeitszeiten - auf diese Feststellung legte Stummvoll Wert - nützen sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber.
F-Abgeordneter MEISINGER erinnerte daran, dass sowohl der ÖGB als auch die Arbeiterkammern eine Arbeitszeitflexibilisierung als etwas Schlechtes angesehen hätten. Die vorliegende Novelle nannte er eine halbherzige Lösung.
In der weiteren Diskussion meinte Abgeordneter Dr. TRINKL (VP), bei dieser Sozialpartnereinigung können sich beide Partner in die Augen schauen. SP-Abgeordnete SILHAVY betonte, dass sich 60 % der Beanstandungen der Arbeitsinspektion auf die Arbeitszeit beziehen, was bei allen Alarmsignale auslösen müsste. F-Abgeordnete MADL will ohne begleitende Massnahmen, etwa eine sofortige Lohnsteuerreform, der Vorlage nicht zustimmen. Für ihren Fraktionskollegen Mag. HAUPT ist der Gesetzestext in vielen Punkten unklar.
An der Einkommenssituation der Beschäftigten wird sich nichts ändern, erklärte Ministerin HOSTASCH. Die Umsetzung der Flexibilisierung ist Sache der Kollektivvertragspartner. Überstunden stärker durch Freizeit abzugelten, kann nur zu mehr Lebensqualität und Freizeit führen.
KARENZGELDGESETZ BEINHALTET AUCH KARENZGELD FÜR PFLEGEELTERN
Um die mit dem Arbeitsmarktservicegesetz bereits beschlossene Übertragung der Gewährung von Karenzurlaubsgeld - in Hinkunft soll es "Karenzgeld" heissen -, Teilzeithilfe und Wiedereinstellungsbeihilfe an die Krankenversicherungsträger umsetzen zu können, ist, wie sich im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Aufgabenübertragung herausgestellt hat, ein eigenes Karenzgeldgesetz notwendig.
Dieses KGG beinhaltet die Zusammenfassung der bisher im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 enthaltenen Regelungen für das Karenzurlaubsgeld und die Teilzeitbeihilfe. Weiters werden der Zuschuss zum Karenzurlaubsgeld und zur Teilzeitbeihilfe sowie die Wiedereinstellungsbeihilfe (bisher waren dies Leistungen im Rahmen des Karenzurlaubszuschussgesetzes bzw. des Karenzurlaubserweiterungsgesetzes) in das neue Gesetz eingearbeitet.
Keine inhaltlichen Weichenstellungen kann F-Abgeordnete HALLER erkennen, ausser der Bestimmung, dass auch die Pflegeeltern in Zukunft Karenzgeld erhalten werden. In diesem neuen Gesetz werden lediglich die Bestimmungen zusammengefasst und die Vollziehung den Krankenversicherungsträgern überantwortet. Ihrer Ansicht nach wäre gleichzeitig eine Verwaltungsvereinfachung notwendig gewesen.
SP-Abgeordnete SILHAVY und G-Abgeordneter ÖLLINGER begrüssten die positive Änderung hinsichtlich der Pflegeeltern. Öllinger zeigte sich aber verwundert darüber, dass es in letzter Zeit bei den Regierungsvorlagen so viele redaktionelle Versehen gibt. Mit dem "germanistischen Kamm über die Vorlage" gehen will auch L-Abgeordneter Dr. KIER.
Sozialministerin HOSTASCH gab bekannt, dass die Krankenversicherungsträger, denen diese Agenden übertragen werden, nicht aus eigenem den Mehraufwand tragen müssen.
Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Vorlage unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages, der hauptsächlich redaktionelle Korrekturen vornimmt, teils mit breiter Mehrheit, so die Einführung des Karenzgeldes für Pflegeeltern, teils mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. (Fortsetzung)