Parlamentskorrespondenz Nr. 162 vom 14.03.1997

PASSIVES AUSLÄNDERWAHLRECHT BEI DEN NÄCHSTEN ÖH-WAHLEN

Wien (PK) - In der Frage eines generellen passiven Wahlrechtes für ausländische Studierende bei Hochschülerschaftswahlen konnten die Divergenzen noch nicht überwunden werden.

Drei Anträge standen diesbezüglich auf der Tagesordnung: Die Abgeordneten DDr. NIEDERWIESER (SP) und Dr. PETROVIC (G) forderten in getrennt eingebrachten Initiativen das passive Wahlrecht für sämtliche ausländische Studierende. Dieser Linie schloss sich auch die Abgeordnete Dr. GREDLER (L) an.

Demgegenüber verlangte Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) in einem Antrag seiner Fraktion das passive Wahlrecht lediglich für Studierende aus EU-Staaten.

Für die Freiheitlichen sprach sich Abgeordneter Dr. GRAF gegen das Ausländerwahlrecht bei ÖH-Wahlen und für die Beibehaltung des Status quo aus. Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) wiederum plädierte für das passive Wahlrecht von allen ausländischen Studierenden und lehnte eine Beschränkung auf EU-Bürger sowie die Einführung durch Verfassungsbestimmung ab.

Auf Initiative der SPÖ wurden die drei Anträge mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. SPÖ und ÖVP einigten sich aber auf einen Selbständigen Antrag nach Paragraph 27 GOG, der für die bevorstehenden ÖH-Wahlen das passive Wahlrecht von ausländischen Studierenden aus EU-Staaten vorsieht.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) sah darin einen Schritt in Richtung passives Wahlrecht für alle ausländischen Studenten. Seitens der Freiheitlichen und der Grünen wurde der Antrag als verfassungsrechtlich nicht haltbar kritisiert.

Jeweils einstimmig angenommen wurden schliesslich ein Abkommen mit Liechtenstein über die Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen, ein Notenwechsel mit Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel sowie ein Protokoll betreffend die Fortsetzung der Wissenschafts- und Erziehungskooperation mit der Slowakei im Sinne der Aktion Österreich/Slowakei.

Weiters sprachen sich SPÖ, ÖVP und Liberales Forum für eine Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes aus, durch die das österreichische Bundesinstitut für den wissenschaftlichen Film aufgelassen wird. (Schluss)