Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 19.03.1997
NATIONALRAT: FLEXIBLERE ARBEITSZEIT, NÖTIGENFALLS SONNTAGSARBEIT
Wien (PK) - Die Sitzungszeit muss sich auch der Nationalrat heute flexibel und konzentriert einteilen, will er sein umfangreiches Pensum an unterschiedlichsten Gesetzesmaterien erledigen. Übertragen auf die 23 Punkte der Tagesordnung setzt sich das Plenum als erstes mit einer weitergehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Wirtschaft (Zehn-Stunden-Tag, Vier-Tage-Woche, Jahresarbeitszeitmodelle) auseinander, aber auch mit einer Ausweitung der Sonntagsarbeit per Kollektivvertrag, "wenn dies zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils sowie zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist". Im Zusammenhang mit dem Umweltkontrollbericht und dem Nationalen Umweltplan, die als Grundlage für ökologische Massnahmen vom Ausschuss mehrheitlich positiv beurteilt wurden, könnte die Debatte zu einem Schlagabtausch um die beabsichtigte Teilprivatisierung des Umweltbundesamtes führen. Die 2. Bundesfinanzgesetz-Novelle, mit der Ausgaben und Einnahmen um jeweils 3,3 Mrd. S erhöht werden, das Budgetdefizit von rund 68 Mrd. S aber unverändert bleibt, ist Anlass für die Fraktionen, ihre kontroversiellen Standpunkte zur Budgetpolitik zu erhärten.
Hinzu kommt, wie Nationalratspräsident Dr. FISCHER vor Eingehen in die Tagesordnung mitteilt, eine Dringliche Anfrage der Grünen betreffend Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich, die stellvertretend für Mag. Molterer von Umweltminister Dr. Bartenstein beantwortet wird. Darauf folgt eine kurze Debatte zur "Praxis der Vergabe von Werkverträgen und freien Dienstverträgen im ressortinternen Bereich" - Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - "sowie im Bereich der dem Ressort nachgeordneten Dienststellen" (Beantwortung einer Anfrage des Liberalen Forums durch Ministerin Hostasch).
ÄNDERUNG DES ARBEITSZEIT- UND DES ARBEITSRUHEGESETZES * KARENZGELDGESETZ
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Für Abgeordneten Dr. HAIDER (F) haben seit dem EU-Beitritt Österreichs die Fragen der Gestaltung des Arbeitsmarktes und die Arbeitnehmerschutzbestimmungen grosse Bedeutung erlangt, denn immerhin stehen laut Zeitungsberichten 50 % der österreichischen Arbeitnehmer ausserhalb der geltenden Arbeitszeitregelungen. Mit dem neuen AZG und ARG werden die bisher bezahlten Überstunden entfallen und die Arbeitnehmer einen Einkommensverlust von 10 Mrd. S hinnehmen müssen. Dies zu einem Zeitpunkt, wo man über eine Anhebung der Politikereinkommen hinter verschlossenen Türen verhandelt. Lohnverzicht, sagt der FP-Chef, schafft keine Arbeitsplätze.
Aus diesem Grunde wollen die Freiheitlichen gleichzeitig mit flexibleren Arbeitszeiten eine Lohnsteuersenkung durchführt haben, damit den Arbeitnehmern das Einkommen, das sie durch die neuen gesetzlichen Vorschriften verlieren, über eine Lohnsteuerreform wiedergegeben wird. Auch argumentiert Haider damit, dass seit 1988 keine Lohnsteueranpassung vorgenommen wurde. In Richtung der sozialdemokratischen Abgeordneten merkt Haider kritisch an, von dem heute zu beschliessenden Gesetz seien vor allem jene Arbeitnehmer betroffen, die zwischen 12.000 S und 25.000 S monatlich verdienen. Schliesslich befürchtet er, dass durch die neue Bestimmungen vor allem grosse Konzerne begünstigt werden, weil sie mehr Druck auf die Kollektivvertragspartner ausüben können.
Abgeordneter VERZETNITSCH (SP) weist darauf hin, dass der Hauptredner der FPÖ noch vor einer Woche ganz anderer Meinung gewesen sei, und spricht von einer grossen "Flexibilität" Haiders. Auch qualifiziert der ÖGB-Präsident die Aussage als falsch, dass die gesamten Überstundenzuschläge entfallen würden, und betont, die Arbeitnehmer werden dies vielmehr auf ihren Lohnzetteln nachprüfen können. Das Gesetz stellt keine Missachtung der Interessen der Arbeitnehmer dar, fährt Verzetnitsch fort, denn jetzt hängt es von den Kollektivvertragspartnern ab, Regelungen zu vereinbaren, die alle zufriedenstellen. Bei der Vorlage handle es sich um einen richtigen Ansatz, weil die Bedürfnisse vieler Seiten Berücksichtigung gefunden haben.
Des weiteren bringt der Redner namens der Regierungsparteien einen Entschliessungsantrag ein, der folgendes beinhaltet: Der arbeitsfreie Sonntag ist auch künftig Grundprinzip der Arbeitszeitgestaltung, eine generelle Aufhebung des Verbotes der Sonntagsarbeit ist nicht vorgesehen. Sonn- und Feiertagsarbeit bleibt daher grundsätzlich verboten und muss ausdrücklich zugelassen werden. Die nach dem ARG vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten werden im Sinne der von den Sozialpartnern abgegebenen Erklärung restriktiv gehandhabt. Der arbeitsfreie Sonntag wird als zur Kultur des gesellschaftlichen und familiären Zusammenlebens gehörig angesehen.
Abgeordneter Dr. KIER (L) kann sich zwar mit dem Inhalt der Vorlagen von der Richtung her einverstanden erklären, hält die Bestimmungen aber für nicht zeitgemäss. Gegen die Abschaffung der Sonntagsruhe spricht sich Kier grundsätzlich aus, wenngleich er einräumt, dass in manchen Bereichen Sonntagsarbeit notwendig ist. Schonenden, nicht zur Ausbeutung führenden Formen der Flexibilisierung der Arbeitszeit redet er das Wort.
Mit einem Abänderungsantrag wollen die Liberalen erreichen, dass der Kollektivvertrag in einzelnen Fällen weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zulassen kann, wenn dies technologisch oder zur Verhinderung unverhältnismässiger wirtschaftlicher Nachteile bzw. zur Sicherung der Beschäftigung notwendig ist. Enttäuscht zeigt sich Kier darüber, dass die Grünen von ihrem im Ausschuss gestellten Antrag, der sich auf die Technologienotwendigkeit bezogen hat, in den letzten Tagen abgegangen sind und offenbar ihre eigenen Grundwerte vernachlässigen.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung bezieht sich F-Abgeordneter Mag. STADLER auf Artikel 52 B-VG. Er kann im Entschliessungsantrag der Koalitionsparteien keinen Wunsch an die Vollziehung erkennen und wertet daher den Antrag als eine Ausschussfeststellung.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER sieht keinen Anlass, bei diesem Antrag strengere Massstäbe anzulegen als bei früheren Entschliessungsanträgen, etwa jenem zur Politikerbesteuerung. Der von Verzetnitsch eingebrachte Entschliessungsantrag, ist, so Fischer, verfassungsrechtlich gedeckt, da man Wünschen in verschiedenen Formen Ausdruck verleihen kann.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) spricht vom grössten Modernisierungsschub in der Arbeitswelt in den letzten Jahren und meint, angesichts der globalen Herausforderungen gelte es, der Wirtschaft Möglichkeiten einer flexibleren Gestaltung zu geben. Das Gesetz ziehe bloss Entwicklungen aus der Praxis nach und bringe insgesamt mehr Ehrlichkeit. Die neuen Bestimmungen zeigen für Stummvoll, dass flexible Arbeitszeiten nicht nur den Betrieben, sondern auch den Arbeitnehmern nützen.
Zur Sonntagsarbeit bemerkt der Redner, bei allem Respekt vor dem "Tag des Herrn" sollte die Diskussion weniger scheinheilig und weniger egoistisch geführt werden. Man sollte vor allem auch an jene denken, die nur deshalb einen Arbeitsplatz haben, weil eben am Sonntag gearbeitet wird. Es sei besser, an diesem Tag zu arbeiten, als mangels Arbeitsplätzen überhaupt nicht, sagt Stummvoll.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) befürchtet, dass mit diesem Gesetz eine Tendenz eingeleitet wird, die den Sonntag und das Wochenende wirtschaftlichen Prioritäten unterordnet und soziale Zeiten zugunsten der allzeitigen Verfügbarkeit einschränkt. Bei dem neuen Verfahren geht es nach Meinung Öllingers nicht um die Verschärfung, sondern um eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen von der Sonntagsruhe. Der Redner wirft in diesem Zusammenhang der Gewerkschaft vor, schon bisher immer einer Aushöhlung der Sonntagsruhe zugestimmt zu haben.
Öllinger vermutet auch, dass Überstunden, für die es vorher Zuschläge gab, nunmehr in Mehrarbeit umgetauft werden und nicht mehr durch Zuschläge entlohnt werden. Arbeitszeitflexibilisierung wäre seiner Meinung nach nur bei gleichzeitiger Arbeitszeitverkürzung sinnvoll.
In einem Abänderungsantrag fordert Öllinger die Streichung der die Sonntagsruhe betreffenden Bestimmungen aus dem Gesetz.
Sozialministerin HOSTASCH stellt klar, dass flexiblere Arbeitszeitmodelle nur insoweit zugelassen werden, als sie mit den Interessen der Arbeitnehmer auf Wahrung ihrer Zeitsouveränität nicht in Widerspruch stehen. Flexibilisierung sei keine Einbahnstrasse, sie müsse auch den Beschäftigten Vorteile bringen. Entscheidend ist dabei für Hostasch die Gestaltung auf Basis der Kollektivverträge. Die Kollektivvertragspartner können am besten beurteilen, was notwendig und zu verantworten ist, meint sie.
Zur Sonntagsruhe versichert die Ministerin, das System des grundsätzlichen Verbotes der Sonntagsarbeit werde nicht geändert. Der Sonntag werde nicht zu einem normalen Werktag. Sie sei vielmehr überzeugt, dass durch die Einbindung des Kollektivvertrages eine bessere und an den Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten orientierte Prüfung von Ausnahmen möglich werde.
Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) betont, das Gesetz gebe nur den Rahmen vor, es werde Aufgabe der Gewerkschaft sein, die Flexibilisierung in der Praxis zu gestalten. Auch Nürnberger bekräftigt, dass die Sonntagsarbeit nicht generell durch die Hintertür zugelassen wird. Die Gewerkschaft werde sich jeden einzelnen Fall sehr genau ansehen und dafür sorgen, dass die sozialrechtlichen Ausgleichsmassnahmen für die Beschäftigten gewährleistet bleiben.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) glaubt hingegen, dass durch das Gesetz die Arbeitnehmerinteressen unterhöhlt werden. Er spricht von einem Einkommensverlust durch Freizeitausgleich in der Höhe von
4 bis 5 Mrd. S und sieht darin einen Nachteil für jene Arbeitnehmer, die auf die Überstundenzuschläge angewiesen waren.
In einem Entschliessungsantrag fordert er als Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, die Förderung von Betriebskindergärten und die Einführung von Dienstleistungsschecks, die Förderung pendlerfreundlicher Nachverkehrsmittel sowie familien- und mitarbeiterfreundliche Öffnungszeiten von Schulen und Kindergärten.
Abgeordnete STEIBL (VP) erklärt, die Regierungsparteien wüssten, wie wichtig die Flexibilisierung der Arbeitszeiten für die Erhaltung der Arbeitsplätze ist. Das konkrete Modell sei nicht nur im Interesse der Wirtschaft, es komme auch den geänderten Bedürfnissen der Arbeitnehmer entgegen. Es gelte, Arbeitszeitmodelle zu erarbeiten, die sowohl den Anforderungen des Marktes entsprechen, als auch genügend Zeit für die Familie lassen, sagt die Rednerin und verweist auf entsprechende Bemühungen in Deutschland. Im übrigen gehe es durchaus nicht darum, den arbeitsfreien Sonntag als solchen abzuschaffen, lediglich die erforderlichen Ausnahmen seien zu beschliessen.
Abgeordneter Mag. PETER (L) vertritt die Auffassung, diese Diskussion sei noch lange nicht zu Ende, gehe es doch um eine grundlegende Neuverteilung der Arbeitszeit. Erstmals arbeiteten die Österreicher durchschnittlich weniger, als sie aktive Freizeit geniessen könnten. Die Regierung dürfe nicht verordnen, wann die Arbeitnehmer ihre Sonntagsruhe geniessen dürften. Es gehe um eine Anpassung an die Dienstleistungsgesellschaft, wobei Teilzeit eine wichtige Rolle spiele. Es sei besser, flexibel zu arbeiten, als unflexibel arbeitslos zu sein. Die Reglementierung von oben müsse sich aufhören.
Arbeitnehmerschutz sei nicht unwichtig, aber je starrer man ihn formuliere, umso mehr mindere man die Chance auf Erfolg. Sonntagsarbeit werde dort zu leisten sein, wo sie notwendig ist und wo sie gewünscht wird. Der Antrag der Regierung ziele in die richtige Richtung, aber leider habe man einmal mehr eine bürokratische Umsetzung gewählt, bedauert Peter. (Fortsetzung)