Parlamentskorrespondenz Nr. 178 vom 20.03.1997
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Wien (PK) - Nach Ansicht von Abgeordnetem AMON (VP) kommt das Universitäts-Studiengesetz der notwendigen Flexibilität der Studierenden entgegen und entspricht auch dem Prinzip der Subsidiarität. Das Gesetz trage internationalen Standards Rechnung und könne praxisgerecht genannt werden. Ein verstärktes Stipendienwesen für internationale Studien sei anstrebenswert. Beim ÖH-Wahlrecht verwahrt sich der Redner dagegen, sich des "staatlichen Rassismus" zeihen zu lassen, bloss weil jemand für die Rückverweisung an den Ausschuss stimme. Gerade bei der Direktwahl des Ausländerreferenten sei noch einiges an Diskussion nötig.
Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) zeigt sich unzufrieden mit der Vorlage und übt Kritik an den geplanten Regelungen bei der Studieneingangsphase und dem Prüfungssystem. Dieses Gesetz sei zur Erhebung der Akademikerquote nicht geeignet, daher müsse seine Fraktion diesen Entwurf ablehnen.
Abgeordneter Mag. POSCH (SP) sagt, mit dem vorliegenden UniStG wurde ein grundlegendes Werk geschaffen, das den Anforderungen der Zeit gerecht werde und eine solide Basis für erfolgreiches Studieren schaffe. Bedauerlich findet der Redner das Beibehalten der fünfteiligen Notenskala, dennoch enthalte der Entwurf genug Verbesserungen für die Studierenden, womit das UniStG einen wichtigen Reformschritt darstelle.
Abgeordnete MOTTER (L) meint, das UniStG habe zwar eine lange Anlaufzeit benötigt, doch könne man aller Detailkritik zum Trotz mit diesem Entwurf zufrieden sein, weshalb ihre Fraktion ihm zustimmen werde. Sodann bringt sie einen Entschliessungsantrag betreffend die Sinnhaftigkeit der gegenwärtigen Studienvoraussetzungen ein.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) resümiert als letzter ÖVP-Redner die bisherige Diskussion und erklärt, es sei allgemein anerkannt worden, dass es zu einer wesentlichen Verbesserung in diesem Bereich gekommen sei. So gesehen sei die Behauptung, beim UniStG handle es sich um ein "Jahrhundertgesetz", durchaus zulässig. Positiv sei auch die erstmals geschaffene Möglichkeit der Unterschreitung der Mindeststudiendauer, welche Begabten und Lernwilligen entgegenkomme.
Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) bringt einen Abänderungsantrag zur gegenständlichen Vorlage ein. Die Aufhebung von 175 Verordnungen sei vielleicht statistisch interessant, für die Studierenden jedoch völlig irrelevant. Eine Verkürzung der Vortragszeiten werde am Istzustand nichts ändern, auch die Autonomie müsse vor dem Hintergrund dieser Vorlage relativiert werden. Überdies enthalte das Gesetz eine Vielzahl an missverständlichen Formulierungen und inhaltlichen Ungereimtheiten. Mit diesem Gesetz habe man eine Chance verpasst, beklagt der Redner abschliessend.
Abgeordnete Mag. WURM (SP) meint, aus den Beratungen sei ein Gesetz hervorgegangen, über das man sich "wirklich freuen" könne. Positiv sei auch, dass man auf die berufstätigen Studenten endlich Bedacht genommen habe. Diese Gruppe, die oft schon den "Marathon der Abendschule" hinter sich gebracht habe, zähle sicher nicht zu den Faulsten, sodass es umso ermutigender sei, dieser nun in ihren speziellen Bedürfnissen entgegenzukommen.
Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) kritisiert Lobbyismus bei der Entstehung des Gesetzes und meint, die unterschiedlichen Semesterzahlen für die einzelnen Studienrichtungen seien nicht nachvollziehbar. Er wendet sich insbesondere gegen die starre Einteilung des Studienjahres durch das Gesetz und plädiert dafür, die Studienzeit um eine Woche pro Semester zu verlängern, Prüfungszeiten von der Studienzeit allerdings auszunehmen. Auch sollten 8 Wochen pro Studienjahr für den notwendigen Praxisbezug vorgesehen werden.
Abgeordneter Dr. STIPPEL (SP) erwartet sich vom neuen Studienrecht ein kürzeres und effizienteres Studium bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung. Zum passiven Wahlrecht meint er, die Ausdehnung auf alle Studierenden aus EU-Ländern sei zwar ein Fortschritt, in der Sache aber noch zu wenig. Die SPÖ werde sich weiter für das passive Wahlrecht sämtlicher ordentlicher Studierender einsetzen, kündigt er an.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) zeigt sich unzufrieden über das neue Zahnmedizinstudium. Österreichische Studenten würden gegenüber Studierenden aus dem übrigen EU-Raum nach wie vor benachteiligt sein, da das neue Studium länger dauere als in allen anderen EU-Ländern, kritisiert er.
Abgeordnete HALLER (F) begrüsst grundsätzlich den Antrag der Regierungsparteien hinsichtlich sexueller Belästigung im Studienbereich, lehnt jedoch die Prüfungswiederholung als Wiedergutmachung ab und fordert in einem Abänderungsantrag die Streichung des diesbezüglichen Passus. Die Studierenden könnten sich
sehr wohl sofort gegen sexuelle Belästigungen wehren, ohne zuvor den Ausgang einer Prüfung abzuwarten, argumentiert sie.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) bekräftigt nochmals die Forderung seiner Fraktion nach passivem Wahlrecht für alle Studierenden.
Die Abstimmung bringt folgendes Ergebnis: Die Annahme des Rückverweisungsantrages betreffend Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes erfolgt mit SP-VP-Mehrheit.
Das Universitäts-Studiengesetz wird in dritter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Liberalen und dem G-Abgeordneten Dr. Van der Bellen samt der mit SP-VP-Stimmen verabschiedeten Ausschussentschliessung angenommen.
Der Abänderungsantrag Graf wird einer namentlichen Abstimmung unterzogen, die bei 39 Pro- und 131 Kontrastimmen ein negatives Ergebnis bringt. Auch alle anderen oppositionellen Abänderungsanträge verfallen der Ablehnung. Der Zusatzantrag der Regierungsparteien betreffend sexuelle Belästigung im Studienbereich wird mit SP-VP-L-G-Mehrheit angenommen. Ein diesbezüglicher F-Zusatzantrag bleibt in der Minderheit.
Weiters werden mit SP-VP-Mehrheit die Entschliessungsanträge der Koalitionsparteien betreffend Berücksichtigung von Personen, denen Asyl gewährt wurde, und hinsichtlich der Anerkennung von Studien an Pädagogischen Akademien verabschiedet.
Abgelehnt wird der L-Entschliessungsantrag betreffend Aufforderung an den Wissenschaftsminister zur Evaluation der Zeitgemässheit der Universitätsberechtigungsverordnung.
Die Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes passiert den Nationalrat mit SP-VP-L-Stimmenmehrheit. Jeweils einstimmig genehmigt werden ein Abkommen mit Liechtenstein über die Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen, ein Notenwechsel mit Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel sowie ein Protokoll der Aktion Österreich - Slowakei, Wissenschafts- und Erziehungskooperation.
ÄNDERUNG DES FERNMELDEGESETZES * NOVELLE ZUM AUSTRO-CONTROL-GESETZ
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Abgeordneter ROSENSTINGL (F) führt die Novelle zum Fernmeldegesetz darauf zurück, dass es die Regierung bisher nicht geschafft habe, ein brauchbares Telekommunikationsgesetz zustande zu bringen. In diesem Bereich werde planlos vorgegangen, dadurch ein Chaos verursacht, der Wettbewerb durch Einzelregelungen schwer beeinträchtigt und ein Bewerber, nämlich mobilkom, im Endeffekt bevorzugt, kritisiert der Redner.
Die Änderung des Austro-Control-Gesetzes wiederum verbindet Rosenstingl mit einer Aufblähung des Verwaltungsapparates und einer Steigerung der Flugsicherungsgebühren. Dass in einem geschützten Bereich wie der Flugsicherung noch dazu die Begünstigungen ausgeweitet würden, stösst auf das Unverständnis von Rosenstingl.
Abgeordneter PARNIGONI (SP) betrachtet es als enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft angesichts dessen, dass für das Jahr 2000 480 bis 500 Millionen Handys weltweit und 1 bis 1,2 Millionen Handys in Österreich prognostiziert werden. Die vorliegende Novelle biete nunmehr die Chance, die Bedingungen für die Marktentwicklung zu regeln, betont der Redner. Damit soll das Ziel erreicht werden, für die Kunden ein umfangreiches, qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Angebot zu stellen, den Mobilfunkbetreibern wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen, aber auch der Staatskasse durch Lizenzgebühren entsprechende Einnahmen zu sichern. Durch einen SP-VP-Abänderungsantrag, den Parnigoni abschliessend einbringt, soll ein spezifisches technisches Problem gelöst werden.
Konträrer Ansicht ist Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L), der die Novelle als ein "Postschutzgesetz" qualifiziert. Der neu eintretende Mitbewerber habe in Relation zur "übermächtigen" Post Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen, für ihn gebe es keine Planungssicherheit und auch nicht die Gewähr, sich innerhalb der nächsten drei Jahre ausweiten zu können. Barmüller wirft den Regierungsparteien vor, im Vergabeverfahren politischen Einfluss nehmen zu wollen und keinen Wettbewerb zuzulassen, sondern möglichst alles unter der "Fuchtel der Post" zu halten. Unbestimmten Gesetzesbegriffen, wie den in der Novelle enthaltenen, können die Liberalen nicht die Zustimmung geben.
Abgeordneter Dkfm. DDr. KÖNIG (VP) unterstreicht seinerseits, dass die schon bisher vorgenommene Liberalisierung in diesem Bereich mit der Novelle zum Fernmeldegesetz fortgesetzt werde: Öffnung für den Wettbewerb in die Richtung, europäische Vernetzungen zu erleichtern, Privatkapital einzubringen, Innovationen zu realisieren und damit Kosten für die Konsumenten zu senken. Mit diesem Zwischenschritt zum Telekommunikationsgesetz werde es ermöglicht, die dritte Frequenz schon jetzt vergeben zu können und den Wettbewerb zu beschleunigen.
Zur Änderung des Austro-Control-Gesetzes räumt König zwar ein, dass die Flugsicherungsgebühren in Österreich hoch seien, macht aber gleichzeitig geltend, die hohe Qualifikation und die erstklassigen Leistungen der Fluglotsen würden eben eine entsprechende Bezahlung erfordern. Überdies führt der Redner ins Treffen, dass Österreich keine Streiks - wie in anderen Ländern - kenne.
Ein Telekommunikationsgesetz mit transparenten Vergaberichtlinien fordert Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) und argumentiert, dass Österreich auf diesem Gebiet einen gewaltigen Nachholbedarf habe. Der Telekommunikationssektor sei der Wachstumsmarkt schlechthin, umso mehr wäre es nötig, "saubere" Vergabebedingungen zu schaffen und echten Wettbewerb zuzulassen, nicht aber einen Mobilfunkbetreiber zu begünstigen, zumal gerichtliche Schritte bevorstünden. Angesichts der zahlreichen Mängel im Gesetz bekräftigt Firlinger das Nein der Freiheitlichen zu dieser Novelle.
Abgeordneter WALLNER (SP) weist auf die teils schlechte Versorgungsqualität hin und schlägt die Androhung von Verwaltungsstrafen für die Betreiber vor. Im übrigen ist Wallner davon überzeugt, dass das neue Gesetz einen fairen Wettbewerb zulassen wird, von einem Postschutzgesetz könne keine Rede sein.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) kritisiert die Austro-Control als Monopolbetrieb, der keinen Wettbewerb zulässt und auch keine notwendigen Strukturänderungen setzt. Dies führe auch zu überhöhten Gebühren.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) hebt die Bedeutung der Austro-Control für die Sicherheit des Flugverkehrs hervor. Die Novelle erfülle nun die bei der Ausgliederung gemachte Zusage einer Übergangsregelung für Fluglotsen ab dem 55. Lebensjahr. Der Redner betont, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten für den Bund entstehen.
Bei der Abstimmung wird die Änderung des Fernmeldegesetzes in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Stimmenmehrheit ergibt sich auch für die Novelle des Austro-Control-Gesetzes. (Fortsetzung)