Parlamentskorrespondenz Nr. 194 vom 02.04.1997
GESUNDHEITSAUSSCHUSS BESCHLIESST NEUES SUCHTGIFTGESETZ
Wien (PK) - Die Novelle zum Suchtgiftgesetz, die im wesentlichen auf dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" aufbaut und diesbezüglich in die Strafprozessordnung eingreift, wurde heute unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages vom Gesundheitsausschuss mit der Mehrheit der Regierungsparteien, teilweise aber auch mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, des Liberalen Forums und der Grünen verabschiedet. Die Hauptkritik der Oppositionsparteien richtete sich darauf, dass sie die Intentionen des Gesetzes durch einen Mangel an tatsächlich verfügbaren Therapieplätzen gefährdet sahen.
Durch das neue Gesetz soll in Hinkunft die Anzeigepflicht bei leichteren Suchtgiftdelikten dann entfallen, wenn sich der Süchtige gesundheitsbezogenen Massnahmen unterzieht. Weiters wird der Anwendungsbereich der vorläufigen Anzeigenzurücklegung durch Einbeziehung der sogenannten Begleitkriminalität grosszügiger gefasst. Auch soll das geringfügigere Mittel der Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen, als Alternative an die Stelle einer Untersuchungshaft treten können. Zum Zweck gesundheitsbezogener Massnahmen ist zudem eine Erweiterung des Aufschubes des Strafvollzuges vorgesehen. Grundsätzlich bleiben auch der Besitz und der Konsum von Haschisch strafbar. Bei Cannabis-Ersttätern kann die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Umstände des Falles für eine Probezeit von fünf Jahren von weiteren Massnahmen der Strafverfolgung absehen. Drogenhandel wiederum wird durch die Novelle nunmehr strenger bestraft. Zur Abgrenzung zwischen leichteren und schwereren Suchtgiftdelikten wird in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Justizminister und mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates die Untergrenze der "grossen Menge" bei Suchtgiften festgelegt.
Weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist eine bessere rechtliche Verankerung der Schmerztherapie sowie der Entzugs- und Substitutionsbehandlung von Süchtigen.
Abgeordneter Dr. LEINER (VP) wies darauf hin, dass die heutige Beschlussfassung der Suchtgiftgesetz-Novelle nun auch die Annahme von internationalen Übereinkommen möglich mache, die teilweise in das Jahr 1971 zurückreichen. Leiner sprach sich in diesem Zusammenhang auch gegen Anträge der Oppositionsparteien aus, die Materie noch einmal in einem Unterausschuss unter Beiziehung von Experten zu beraten.
Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) unterstrich den Grundsatz "Therapie statt Strafe" und meinte, wer einen ersten Kontakt mit der Droge hat, soll durch die Massnahmen dieses Gesetzes eine "goldene Brücke" zum Ausstieg erhalten.
Heftige Kritik übten die Oppositionsparteien insofern, als sämtliche Sprecher auf den Mangel an Therapieplätzen hinwiesen. Abgeordneter Dr. OFNER (F) bemerkte, er habe selbst einmal an den Grundsatz "Therapie statt Strafe" geglaubt, die Praxis habe ihn aber eines Besseren belehrt. Die gute Absicht des Gesetzes sei schon in der Vergangenheit daran gescheitert, dass es in Österreich keine ausreichende Zahl von Therapieplätzen gibt bzw. dass die Wartezeiten auf Therapie zu lange sind. Behandlungswillige Süchtige hätten gar keine Chance auf Entzug. Professionelle Drogendealer wiederum würden die Bestimmungen des Gesetzes zugunsten süchtiger Täter oft missbrauchen, um ungeschoren davonzukommen. Vor dem Hintergrund dieser Realität müsse man zur Kenntnis nehmen, dass nur Repressionsmassnahmen bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität greifen, sagte Ofner.
Abgeordnete MOTTER (L) kritisierte gleichfalls den Mangel an Therapieplätzen und warnte davor, dass der Ausbau des Angebotes finanziell nicht gesichert sei. Sie wandte sich auch mit Nachdruck gegen die Einbindung von Cannabis in das Suchtgiftgesetz und argumentierte, der Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie werde dadurch verhindert. Motter wiederholte die Forderung ihrer Fraktion nach kontrollierter Freigabe weicher Drogen und verlangte in einem Abänderungsantrag die Herausnahme der Cannabis-Bestimmungen aus dem Gesetz. Im Rahmen des Abstimmungsvorganges wurde dieser Antrag aber abgelehnt.
Gegen eine kontrollierte Freigabe von Cannabis sprach sich SP-Abgeordneter Mag. MAIER aus, der mit Vergleichszahlen aus den Niederlanden argumentierte: Konsumierten 1984 15,7 % der 18jährigen Burschen Cannabis, waren es im vergangenen Jahr 46,8 %; 1 Mrd. S gibt Holland für die Drogenbekämpfung aus, gab er weiters bekannt.
Auch Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sah das Prinzip "Therapie statt Strafe" durch fehlende Therapieplätze gefährdet. Kritisch vermerkte sie, dass nunmehr Amtsärzte und nicht Vertrauensärzte über die Behandlung entscheiden. In der Praxis erwartete sie von dem Gesetz keine Liberalisierung, sondern eine Ausweitung der Kriminalisierung von Drogensucht. Haidlmayr trat für eine Freigabe der ihrer Meinung nach harmlosen weichen Drogen ein und untermauerte dieses Verlangen mit einem Entschliessungsantrag, der allerdings keine Mehrheit fand.
Gesundheitsministerin HOSTASCH hob den humanen Aspekt des Gesetzes hervor und betonte, es gebe in allen Bundesländern Therapieplätze, in Einzelfällen könnten aber Wartezeiten auftreten.
Justizminister Dr. MICHALEK sprach von einer massvollen Erweiterung des Prinzipes "Therapie statt Strafe". Allfällige Schwächen im Therapiebereich könnten diesen Grundsatz nicht in Frage stellen, meinte er. Dezidiert stellte er fest, dass Cannabis grundsätzlich nicht straffrei gestellt werde.
Der von der F-Abgeordneten Dr. POVYSIL erhobenen Forderung nach Drogenkontrolle in den Schulen durch den Schularzt konnte sich VP-Abgeordneter Dr. RASINGER nicht anschliessen. Aufgrund seiner früheren Erfahrungen als Schularzt meinte er, jeder Schüler, der auch nur in Verdacht steht, eine Droge probiert zu haben, werde gnadenlos von der Schule verwiesen.
Einhellige Genehmigung erfuhren sodann das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen, das Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe sowie das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. (Schluss)