Parlamentskorrespondenz Nr. 213 vom 10.04.1997

NATIONALRAT ALS PLATTFORM FÜR FRAUENSOLIDARITÄT, GEGEN GENTECHNIK

Wien (PK) - Eine Sondersitzung des Nationalrates auf Betreiben der Grünen wird heute zur Plattform für die aktuellen Frauen- und Gentechnik-Volksbegehren. Zum einen lautet die Forderungliste auf verfassungsmässige Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern, gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, ein Mindesteinkommen von 15.000 S, ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen, nicht zuletzt das Recht auf Grundpension. Gegen "Essen aus dem Genlabor in Österreich, Freisetzung genmanipulierter Lebewesen und Patent auf Leben" spricht sich die zweite Initiative kurz und bündig aus.

Da die Tagesordnung dieser Plenarsitzung eine von den Grünen ursprünglich verlangte Stellungnahme der Bundesregierung nicht vorsieht, nimmt die G-Fraktion das Instrument der Dringlichen Anfrage an Bundesministerin Prammer für sich in Anspruch.

Bezüglich Semmeringbasistunnel urgieren die Freiheitlichen die Behandlung ihres Antrages 422/A im Rechnungshofausschuss und wollen eine Fristsetzung bis 6. Juni. Demnach soll der Rechnunghof beauftragt werden, die Gebarung des Verkehrsministeriums, der HL-AG und der ÖBB hinsichtlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der Planung und Errichtung dieses Tunnels zu prüfen. Darüber wird eine kurze Debatte stattfinden.

DRINGLICHE ANFRAGE DER GRÜNEN AN DIE BUNDESMINISTERIN FÜR FRAUENANGELEGENHEITEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erinnert daran, dass die Grünen seit ihrem Einzug in das Parlament ihren Arbeitsschwerpunkt auf Frauenfragen und Gentechnik gelegt haben. Viele Anträge, die sie dazu eingebrachten, wurden - auch von den Sozialdemokraten - niedergestimmt. Von der neuen Frauenministerin will Petrovic wissen, ob sie die Frauen- und Gentechnik-Anliegen lediglich verbal unterstütze oder ob sie daran denke, deren Umsetzung in Angriff zu nehmen.

Negativ äussert sich Petrovic zum Begehren des Liberalen Forums, die Berechtigung von Abgeordneten zur Einleitung von Volksbegehren abzuschaffen. Ihrer Ansicht nach ist dieses Privileg der Mandatare ein Faustpfand für die Stärkung der Bürgerrechte.

Dass die Frauenministerin das Frauenvolksbegehren unterstützt, nennt die G-Abgeordnete gut und richtig, möchte aber erfahren, mit welcher Hilfe Prammer eine Regierungsvorlage einbringen will, ist doch der Kanzler in diesen Fragen kein Bündnispartner.

Hinsichtlich Gentechnik wirft die Klubobfrau der Grünen Ministerin Prammer vor, viel versprochen, aber nichts gehalten zu haben. Die Verordnung umfasst nicht einmal ein Drittel der gentechnisch veränderten Lebensmittel. Darüber hinaus vermisst Petrovic ein nationales Produktionsverbot, das ihrer Ansicht nach sehr wohl EU-konform wäre.

Bundesministerin Mag. PRAMMER leitet die Beantwortung mit dem Hinweis ein, sie habe sowohl finanziell wie auch ideell das Frauenvolksbegehren von Anfang an unterstützt. Auch die Bundesfrauenkonferenz der SPÖ hat vor zwei Tagen einen positiven Beschluss gefasst.

GLEICHE RECHTE UND GLEICHE CHANCEN FÜR FRAUEN

Das logische Ziel einer sozialdemokratischen Frauenministerin muss es sein, gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen zu erreichen. Weil dies einer enormen gesellschaftlichen Veränderung bedarf, ist eine ernsthafte Zusammenarbeit aller politisch Verantwortlichen erforderlich. Auch jene konservativen Kräfte, die an der traditionellen Rollenzuweisung der Frau festhalten wollen, sind zum Umdenken gezwungen, denn immer öfter sind Frauen nicht mehr bereit, sich mit ihrer Situation abzufinden.

Obwohl in Österreich wesentliche Massnahmen zum Abbau der Diskriminierung, zur Förderung von Frauen und zur Erlangung der Gleichstellung gesetzt wurden, ist noch zu wenig geschehen. Daher begrüsst Prammer den Schulterschluss der Frauen über Parteigrenzen hinweg, um nach einem wirksamen Weg zu suchen, die Sache der Frauen voranzutreiben.

Das grundsätzliche Anliegen des Frauenvolksbegehrens betrachtet die Ressortchefin als eindeutigen Auftrag, mit der konkreten Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen zügig fortzufahren, denn in einer demokratischen Gesellschaft darf nicht die Hälfte der Bevölkerung wissentlich benachteiligt werden.

JEDE UNTERSCHRIFT UNTER EIN VOLKSBEGEHREN IST ERNST ZU NEHMEN

Das Ergebnis der beiden Volksbegehren will Prammer auf jeden Fall ernst nehmen, unabhängig von der Anzahl der Unterschriften. Es ist nämlich nicht möglich, eine Grenze zu ziehen und zu sagen, nur bei

soundso viel Unterschriften befasse ich mich mit dem Anliegen und sonst nicht, erläutert sie. Eine solche Vorgangsweise hält die Ministerin als höchst bedenklich, sie würde auch bedeuten, dass in unserem Lande Forderungen von kleinen Gruppen keine Beachtung finden.

FRAUENFORDERUNGEN SIND NICHT UNERFÜLLBAR

Emanzipatorische Frauenpolitik muss, fährt die Ressortleiterin fort, zwangsläufig zu einschneidenden gesellschaftspolitischen Veränderungen führen. In vielen Bereichen, etwa bei der Teilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen, hat ein radikales Umdenken zu erfolgen. Viele mögen dieses Ansinnen für unerfüllbar halten, sagt die Ressortleiterin und zeigt sich überzeugt, dass auch dieses Ziel erreicht werden kann.

VOR DEM EU-BEITRITT ABGEGEBENE VERSPRECHEN SIND ZU HALTEN

Versprechungen, die Regierungsmitglieder vor dem EU-Beitritt abgegeben haben, sind einzuhalten, erforderlichenfalls hat man auch zu nationalen Alleingängen zu greifen, konstatiert Prammer. Diese Versprechen sind keine Zusagen zu künftigen vertragsbrüchigen und rechtswidrigen Aktionen Österreichs, sondern dienen dazu, rechtmässige Wege zur Vertretung österreichischer Interessen zu nutzen.

KEIN NULLTARIF FÜR FRAUENPOLITIK

Für das Regierungsmitglied gibt es gute Gründe, warum Frauenpolitik wirtschaftspolitisch, arbeitsmarktpolitisch, sozialpolitisch und nicht zuletzt gesellschaftspolitisch Erstrangigkeit besitzen soll. In die Bildung von Frauen wird investiert, daher muss sich diese Unterstützung für die Frauen und für die Gesellschaft lohnen. Frauen sind entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen. Wir fördern die Arbeitsmarktintegration von Frauen, gleichzeitig aber muss die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer ermöglicht werden, hebt die Ministerin hervor. Frauen leisten den Grossteil der unbezahlten Arbeit, daher ist diese Arbeit zwischen den Geschlechtern aufzuteilen.

VORRANG FÜR DIE BERECHTIGTEN ANLIEGEN DER FRAUEN

Die noch offenen Punkte des Gleichbehandlungspaketes will Prammer zielstrebig angehen. Vor allem sollen am Arbeitsmarkt prekäre Arbeitsverhältnisse von Frauen in reguläre Dienstverhältnisse übergeführt werden. Auch muss der zunehmenden Flucht der Dienstgeber aus dem Arbeitsrecht ein Riegel vorgeschoben werden. Letztlich sind alle Erwerbseinkommen in die Systeme der sozialen Sicherheit einzubeziehen.

Parallel zur Vergabe der 600 Mill. S zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen will sich die Ressortchefin intensiv mit dem Berufsbild der Tagesmutter befassen. Derzeit wird an Modellen zum Übertritt von Tagesmüttern in verwandte Berufe gearbeitet, um dem Beruf der Tagesmutter eine Langzeitperspektive zu geben. Die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Pflege über das Pflegegeld ist ihr ein weiteres Anliegen. Auch sollen die Arbeiten zu einer Pensionsreform fortgesetzt werden.

Die geplanten Novellen zu den Gleichbehandlungsgesetzen sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Gleichstellung verbessern und einen Beitrag zum Abbau der Einkommensnachteile der Frauen und zu einer Verbesserung ihrer Berufs- und Aufstiegschancen leisten.

ÖSTERREICHS HALTUNG ZUR GENTECHNIK SOLL VORBILD FÜR EU SEIN

Eine Änderung des Lebensmittelgesetzes, das ein Verbot des Einsatzes der Gentechnologie in der heimischen Lebensmittelproduktion zum Inhalt hat, würde keine grundlegende Veränderung für die Konsumenten mit sich bringen, da unzählige Produkte aus dem Ausland nach Österreich importiert werden. Auf diese Produkte findet diese Gesetzesänderung keine Anwendung. Als zielführender betrachtet es Mag. Prammer, sich dafür einzusetzen, dass die kritische Linie Österreichs in Gentechnikfragen auch in der EU Schule macht.

Die jüngst von ihr erlassene Gentechnik-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung wird von ihr als ein zeitliches Vorziehen der ab Mitte Mai EU-weit geltenden Novel-Food-Kennzeichnungsverordnung und als erster Schritt in Richtung einer umfassenden Lebensmittelkennzeichnung angesehen. Lebensmittelzusatzstoffe, Saatgut- und Futtermittel sowie Nahrungsmittel, die bereits heute von der EU zugelassen sind, sind umfassend zu kennzeichnen, konkretisiert die Ministerin. Im Interesse der heimischen Konsumenten will Prammer auch verlangen, dass die österreichische Landwirtschaft gentechnikfrei bleibt.

BEHÖRDLICHE BEWILLIGUNG FÜR FREISETZUNGEN ZU FORSCHUNGSZWECKEN

Gemäss österreichischem Gentechnikgesetz, in welchem EU-Recht umgesetzt wurde, ist ein Freisetzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht möglich. Jede einzelne Freisetzung zu Forschungszwecken bedarf einer behördlichen Bewilligung, diesbezügliche Anträge werden nur nach einem öffentlichen, transparenten Verfahren unter weitestgehendem Ausschluss von Sicherheitsrisken genehmigt.

Die jüngsten Diskussionen über die Aussaat von gentechnisch verändertem Saatgut zeigen Prammer, wie wichtig eine umfassende Kennzeichnung ist. Nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind derzeit mehr als 800 gentechnisch veränderte Saatgutarten innerhalb der EU zugelassen. Die Österreicher haben daher ein Recht zu erfahren, was über die Grenzen kommt.

BEI GENTECHNISCH VERÄNDERTEN LEBENSMITTELN NATIONALER ALLEINGANG MÖGLICH

Mit dem im Februar verhängten Importverbot für gentechnisch veränderten Mais habe sie demonstriert, unterstreicht Prammer, dass unser Land zu eigenstaatlichen Massnahmen bereit ist. Auch künftig will sie jeden rechtlichen Handlungsspielraum nützen, um eigene österreichische Lösungen zu realisieren. (Fortsetzung)