Parlamentskorrespondenz Nr. 225 vom 16.04.1997

NATIONALRAT SUCHT NACH ÖSTERREICHISCHEM WEG AUS DER DROGENSZENE

Wien (PK) - Der Nationalrat legt den Schwerpunkt in der heutigen Plenardebatte auf das neue Suchtmittelgesetz, mit dem das Prinzip "Therapie statt Strafe" durch psychotherapeutische wie psychosoziale Beratung und Betreuung neben ärztlicher Behandlung und Kontrolle verstärkt Geltung erlangen soll. Schmerztherapie, aber auch Entzugs- und Substitutionsbehandlung werden nunmehr rechtlich verankert. Wie überhaupt der Gesetzgeber gesundheitsbezogene Massnahmen anstelle Anzeigepflicht bei leichteren Suchtgiftdelikten, Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft bzw. Strafvollzug als heilsameres Mittel im Kampf gegen Drogen ansieht. Bei Cannabis-Ersttätern kann die Staatsanwaltschaft für eine Pobezeit von fünf Jahren weitere Massnahmen der Strafverfolgung aussetzen. Hingegen bleibt der Besitz und der Konsum von Haschisch strafbar, der Drogenhandel wird nach dem neuen Gesetz unter strengere Strafe gestellt. Die im vorliegenden Suchtmittelrecht getroffenen Regelungen über psychotrope Stoffe und Vorläufersubstanzen ermöglichen es nun auch Österreich, den beiden UN-Übereinkommen aus den Jahren 1971 und 1988 beizutreten.

Zur heutigen Tagesordnung kommen noch zwei kurze Debatten: Für den L-Antrag 210/A auf Änderung des Gentechnikgesetzes wird hinsichtlich der Ausschuss-Berichterstattung eine Frist bis zum 14. Mai, für den F-Entschliessungsantrag 152/A(E) betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit den Vertragspartnern des Nordatlantikvertrages über einen Betritt Österreichs zum NATO-Vertrag eine Frist bis zum 4. Juli verlangt.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Wiener Kurden-Morden beantragen die Liberalen. Zu prüfen seien die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Aussen-, des Innen- und des Justizministers) sowie vermutete rechtswidrige Einflussnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Chaden, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13.7.1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien österreich unbehelligt verlassen konnten. Debatte und Abstimmung finden nach Erledigung der Tagesordnung statt.

SUCHTMITTELGESETZ UND DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDE LEGISTISCHE ÄNDERUNGEN WIE DES STRAFGESETZBUCHES UND DER STRAFPROZESSORDNUNG * UN-ÜBEREINKOMMEN GEGEN DEN UNERLAUBTEN VERKEHR MIT SUCHTGIFTEN UND PSYCHOTROPEN STOFFEN * PSYCHOTROPENKONVENTION

---------------------------------------------------------------------

Abgeordneter Dr. OFNER (F) weist auf den steigenden Suchtgiftkonsum hin und stellt fest, die Verantwortlichen hätten die Drogenproblematik nicht im mindesten in Griff. Vor diesem Hintergrund sei das gegenständliche Gesetz bloss Scheinhumanität. Schon das bisher geltende Suchtgiftgesetz aus der Zeit der Kleinen Koalition stand unter der Prämisse "Therapie statt Strafe", erinnert Ofner. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass dieses System einfach nicht funktioniert.

In der Praxis werden die Bestimmungen von Drogenhändlern ausgenützt, da die blosse Behauptung, selbst süchtig zu sein, vor der Strafe schützt. Für die tatsächlich Süchtigen, die sich behandeln lassen wollen, gibt es aber keine Therapieplätze. Die Konsequenz aus diesen Erfahrungen müsste "Therapie plus Sicherheit" und nicht "Therapie statt Strafe" sein, fordert Ofner. Das Hauptinteresse sollte deshalb jenen gelten, die noch nicht süchtig sind, Dealer müssten aus dem Verkehr gezogen werden. Deshalb verlangt Ofner die verpflichtende Verhängung von Untersuchungshaft sowie die Verurteilung zu unbedingten Freiheitsstrafen bei Drogendelikten. Jegliche Lockerung der Drogengesetze sei vor allem im Interesse der Jugendlichen nicht am Platz.

Im übrigen beantragt Ofner die Zurückverweisung der Regierungsvorlage an den Gesundheitsausschuss.

Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) bezeichnet das Gesetz als vernünftige Balance zwischen gesundheits- und sozialpolitischen Hilfestellungen einerseits und kriminalpolitischen Massnahmen andererseits. Österreich sei mit diesem Weg besser gefahren als andere Staaten, die Extrempositionen in Richtung Repression oder Laissez-faire eingeschlagen haben. Der Kampf müsse gegen gewerbsmässige Drogenhändler, nicht aber gegen die Süchtigen geführt werden, betont Guggenberger.

Der Redner spricht sich auch gegen die Verharmlosung und Freigabe von Cannabis aus und erteilt diesbezüglichen Forderungen der Grünen und der Liberalen eine klare Absage. Zum Therapieangebot meint er, in diesem Bereich müssten auch die Länder "die Ärmel aufkrempeln".

Abgeordnete MOTTER (L): Drogensucht kann nicht ausschliesslich mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Die Kriminalisierung steht der Drogentherapie im Wege und weist Polizei wie Justiz Aufgaben zu, die sie nicht lösen können. Motter unterstützt den Grundsatz "Therapie statt Strafe", lehnt das Gesetz aber ab, da es ihrer Einschätzung nach zu stark repressiv orientiert ist. Sie kritisiert insbesondere, dass die Finanzierung der Therapieplätze nicht gesichert ist, zumal vor allem auf die Kosten der Massnahmen abgestellt wird.

Motter fordert mit Nachdruck eine kontrollierte Freigabe von Cannabis und bringt einen diesbezüglichen Entschliessungsantrag ein. Die Gefährlichkeit von Haschisch bestehe nicht in der Substanz, sondern in der Kriminalisierung, argumentiert sie. In einem weiteren Antrag verlangt Motter gemeinsam mit den Grünen einen uneingeschränkten Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie.

Abgeordneter Dr. LEINER (VP) spricht sich gegen Liberalisierung der Drogen, aber für eine weitere Entkriminalisierung der Süchtigen aus. Drogensüchtige sollen wie Kranke behandelt werden. Jene, die mit dieser Krankheit ihre Geschäfte machen, soll aber die volle Härte des Gesetzes treffen, untermauert Leiner seinen Standpunkt. Wichtig sind für ihn dabei auch Drogenprävention sowie Drogenrehabilitation. Das vorliegende Gesetz geht nach Meinung Leiners einen vernünftigen Mittelweg zwischen den Extrempositionen völlige Drogenfreigabe und totale Drogenrepression. Er begrüsst des weiteren die nunmehr besseren Möglichkeiten zum Einsatz von Drogen in der Schmerztherapie.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) fürchtet, dass das Gesetz den Grundsatz "Therapie statt Strafe" nicht erfüllen kann, da es in der Praxis an den notwendigen Rahmenbedingungen fehlt. So seien Therapieplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden, Drogensüchtige würden oft in die Psychiatrie abgeschoben werden, bei der Therapie stehe nach der Formulierung des Gesetzestextes im übrigen auch der Kostenfaktor und nicht die Qualität im Vordergrund.

Der Regierung geht es nur darum, die Drogenabhängigen weiterhin zu kriminalisieren, kritisiert Haidlmayr, die eine staatliche Abgabe von Heroin an Süchtige in Apotheken fordert und in einem Entschliessungsantrag für eine Liberalisierung von Cannabis zum eigenen Gebrauch und für den Einsatz in der Medizin eintritt. Haschisch sei längst nicht so schädlich wie Alkohol oder Tabak, meint sie. Ihrer Ansicht nach könnte durch die Freigabe von Cannabis die Beschaffungskriminalität reduziert und der Umstieg auf harte Drogen hintangehalten werden.

Bundesministerin HOSTASCH tritt der Auffassung der FPÖ entgegen, wonach "Therapie statt Strafe" nicht funktioniere. Studien hätten bewiesen, dass die Rückfallsquote nach drogentherapeutischen Massnahmen sinkt. Einsperren als Alternative würde hingegen nur noch mehr Sucht erzeugen, sagt Hostasch. Auch die Ministerin fordert strenge Massnahmen gegen organisierte Drogenhändler bei gleichzeitigem Ausbau des Therapieangebotes für Süchtige. Insgesamt erwartet sie sich von dem Gesetz Verbesserungen bei den gesundheitsbezogenen Massnahmen, einen stärkeren Jugendschutz vor Modedrogen sowie eine bessere rechtliche Verankerung für die Schmerztherapie.

Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP) sieht bei der Drogenproblematik primär die Gesundheitspolitik angesprochen, meint aber, trotzdem könne man in diesem Bereich nicht ohne das Strafrecht auskommen. Entgegen der Meinung des Abgeordneten Ofner sei er der Auffassung, im gegenständlichen Bereich habe man sehr wohl eine Verschärfung im Strafrecht durchgesetzt. Im übrigen bekräftigt er das Anliegen, dass alle jungen Menschen vor Dealern geschützt werden sollen.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) zeigt sich empört darüber, dass sein Vorredner für "Verbrecher wie Tony Wegas" ein Plädoyer abgegeben habe. Die österreichische Drogenpolitik sei gescheitert, und dieses Gesetz lege dafür abermals Zeugnis ab. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien nicht in der Lage, die Zahl der Drogenkonsumenten zu senken, die Beschaffungskriminalität einzudämmen und der explodierenden Zahl von Straftaten Herr zu werden. Diese Politik sei eine der Verniedlichung und liefere Österreichs Jugend weiterhin der Drogengefahr aus. Den Weg der Liberalisierung gingen die Freiheitlichen nicht mit. Sie fordern eine Drogenpolitik, die mit Beratung der Schüler anfange, die Drogenfahndung verstärke und keine Besserstellung von Drogenkriminellen gegenüber anderen Kriminellen vorsehe.

Abgeordneter Dr. RASINGER (VP) meint, Ziel seiner Fraktion sei eine drogenfreie Gesellschaft, die zu erreichen man durch dieses Gesetz anstrebe. Ofners Weg von "Law and Order" sei eine Scheinlösung, wie etwa die USA belege, der Kurs der Abgeordneten Haidlmayr wiederum weise ins andere Extrem. Die Freigabe von Drogen würde einen massiven Anstieg des Konsums zur Folge haben. Der österreichische Kurs, der auf vier Säulen - Prävention, Repression, Therapie und Substitutionsbehandlung - basiere, garantiere langfristig die bestmöglichen Ergebnisse.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) berichtigt tatsächlich, es sei gesetzlich sehr wohl möglich, Heroin als Substitutionsmittel einzusetzen.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) spricht von erfolgversprechenden Therapiemethoden, wie sie etwa in der Schweiz angewendet würden, die von Österreich mitverfolgt und ebenfalls in die Praxis umgesetzt werden sollten. Die Rednerin spricht sich für eine Milieutrennung aus und regt an, jene Substanzen wie etwa Cannabis, die keine Einstiegsdrogen darstellten, aus dem Suchtmittelgesetz auszunehmen und sie kontrolliert freizugeben, um sie dem kriminellen Zugriff zu entziehen.

Abgeordnete ONODI (SP) geht auf die therapeutischen Aspekte der Vorlage ein und erklärt, durch entsprechende Massnahmen sei sichergestellt, dass sich die Therapie jeweils am neuesten Stand befinde. Onodi bringt einen Abänderungsantrag ein, der zum einen Zitationsänderungen und zum anderen die Einbeziehung der Zollwache anstelle der jeweils nächstgelegenen Sicherheitswache zum Inhalt hat.

Bundesminister Dr. MICHALEK meint eingangs, dass es im Bereich des Suchtgifts über strafrechtliche Massnahmen hinaus immer auch medizinischer Massnahmen bedarf. Davon sei auch das vorliegende Suchtmittelgesetz getragen, in dem man den Grundsatz "Therapie statt Strafe" weiterenwickle. Das Strafrecht solle dort einen Schritt zurücktreten, wo Drogensüchtige durch ihre Sucht zu geringen Eigentumsdelikten oder Rezeptfälschung getrieben worden seien. Dabei könne freilich die blosse Behauptung, suchtkrank zu sein, nicht genügen, es bedürfe entsprechender medizinischer Attests. Generell könne gesagt werden: Der Süchtige brauche Hilfe, der Dealer verdiene Strafe. Von diesem Prinzip sei die Gesetzesvorlage geprägt, bekräftigt der Minister, die bisherige Doppelstrategie sei durchaus erfolgreich gewesen, man werde sie daher weiterverfolgen. (Fortsetzung)

Format