Parlamentskorrespondenz Nr. 242 vom 18.04.1997
BUNDESRAT: BREITERE BASIS FÜR AUSLANDSMISSIONEN ZUR FRIEDENSSICHERUNG
Wien (PK) - Auf der Tagesordnung dieser Sitzung des Bundesrates steht ein einziger Punkt zur Beratung: das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). Mit dem Beschluss des Nationalrates von gestern und dem heutigen Plazet des Bundesrates zum neuen Entsendegesetz wird die Möglichkeit für Auslandseinsätze zur Friedenssicherung, humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe ausgeweitet.
Nach geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen gibt Bundesratspräsident Dr. SCHAMBECK bekannt, dass die Freiheitlichen eine Dringliche Anfrage unter dem Titel "Euro-Propaganda" eingebracht haben, die an Finanzminister Edlinger gerichtet ist.
ENTSENDEGESETZ
Berichterstatter: Bundesrat Ing. GRASBERGER (VP)
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Bundesrat Dr. ROCKENSCHAUB (F): Österreich hat Probleme mit der Interpretation seiner Neutralität. Die heutige Vorlage, die den militärischen Einsatz in Albanien legistisch ermöglicht, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Wir haben es mit einer Anlassgesetzgebung nach dem "Emmentaler-Prinzip" zu tun, und auf ein Loch mehr in der Bundesverfassung soll es dabei nicht ankommen. Die Freiheitlichen werden der Vorlage die Zustimmung verweigern.
Der Redner plädiert ausdrücklich für einen NATO-Beitritt Österreichs und fordert rasche und gezielte Verhandlungen ein. Die Sicherheit Österreichs sollte vor eine veraltete Ideologie gestellt werden. Die Nachbarstaaten im Osten unseres Landes drängen in die NATO, wir könnten endlich eine klare Rechtsgrundlage schaffen, überfällige Hausaufgaben erledigen und die Neutralität offiziell in allen Ehren verabschieden, argumentiert er.
Geht es nach Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP), dann soll Österreich bald der europäischen Sicherheitsgemeinschaft und auch der NATO angehören. Eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik in Europa und im EU-Raum liegt nämlich im Interesse der Republik. Das zur Beratung stehende Gesetz stellt laut Liechtenstein eine gute Basis dar, um auf die in den letzten Jahren geänderte sicherheitspolitische Lage in Europa zu reagieren. Österreich als Nachbar der Balkanländer muss daher ein hohes Interesse an der Stabilität in Europa haben.
Bundesrat KONECNY (SP) sieht eine Haltung des "Beiseitestehens" als unmoralisch und kurzsichtig an, denn unser Land wird sich mit dem Flüchtlingsproblem und mit dem möglichen Entstehen eines Zentrums der organisierten Kriminalität auseinandersetzen müssen. Die Argumentationskette, die Neutralität werde leichtfertig aufs Spiel gesetzt, man singe bewusst den Neutralitätsabschiedsgesang, will Konecny nicht gelten lassen.
Beim Einsatz in Albanien handelt es sich nicht um eine Vergnügungsfahrt, streicht der SP-Ländervertreter heraus, weder für die Politiker, die nach Albanien kommen, noch für die Diplomaten, die dort ihre Tätigkeit ausüben, noch für die Vertreter humanitärer Organisationen, aber auch nicht für die Angehörigen des Bundesheeres. Aus diesem Grund stellt man auf die Freiwilligkeit des Einsatzes ab. Ein solches Vorgehen ist nicht fahrlässig, sondern verantwortungsbewusst, betont Konecny. Unbefriedigend hält er allerdings das technische Procedere, wenn heute, 24 Stunden nach der Beschlussfassung im Nationalrat, der Bundesrat über die Vorlage befinden soll. Zielführender wäre es seiner Meinung nach gewesen, hätte die Länderkammer die Möglichkeit erhalten, frühzeitig dem Nationalrat ihre Meinung mitzuteilen.
Bundesrat Dr. BÖSCH erläutert den Standpunkt der Freiheitlichen: Österreich soll sich keinesfalls seinen internationalen Verpflichtungen entziehen, aber Europa hat für seine Probleme eigene Lösungen anzubieten. Das heute zu beschliessende Vorgehen betrachtet Bösch als nicht redlich.
Die Regierung hält sich seit 1955 nicht an das Neutralitätsgesetz, denn sonst würde sie nicht die Landesverteidigung vernachlässigen. Die Neutralität wurde mit dem Beitritt Österreichs zur EU aufgegeben. Unsere Teilnahme an internationalen Aktionen, wie dies heute beschlossen wird, führt ebenso weg von diesem Status. Nach dem Dafürhalten des F-Redners sollte man in der Neutralitätsfrage eine offene Abstimmung mit der Bevölkerung suchen und sie nicht über Umwege schleichend beseitigen.
Das Bundesheer hat eine lange Tradition im freiwilligen Auslandseinsatz, stellt Bundesrat Mag. TUSEK (VP) fest. Unter dem Kommando der UNO standen bis heute 36.000 Mann. Begonnen haben diese Einsätze 1960 mit einer Sanitätseinheit im Kongo, fortgesetzt wurden sie auf Zypern und den Golanhöhen. Derzeit sind 1.250 Mann im freiwilligen Auslandseinsatz. Auch humanitäre Hilfe wurde von Heer und Zivilpersonen geleistet, etwa nach der Erdbebenkatastrophe in Armenien.
Bundesrat Dr. TREMMEL (F) bekennt sich grundsätzlich zu Auslandseinsätzen des Bundesheeres, lehnt das Gesetz jedoch ab. Er kritisiert, dass das Entsendegesetz nun durch das Parlament gepeitscht werde, um den Albanien-Einsatz zu ermöglichen. Die Neutralität, die ja längst schon des öfteren gebrochen wurde, wird hier mit salbungsvollen Worten beschworen, zeigt sich Tremmel irritiert. Nach Meinung des Redners sollte die Regierung die Wahrheit auf den Tisch legen und sich in Ehre und Würde endlich von der Neutralität verabschieden.
Bundesrat MEIER (SP) verteidigt mit Nachdruck den Albanien-Einsatz des Bundesheeres als Zeichen der Solidarität und meint im übrigen, dieses Entsendegesetz habe mit einem NATO- oder WEU-Beitritt überhaupt nichts zu tun.
Bundesrat BIERINGER (VP) unterstützt ebenfalls die Albanien-Mission und weist auf die lange Tradition der Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres hin. Bieringer begrüsst es, dass dieses Entsendegesetz nun die rechtlichen Grundlagen schafft, damit österreichische Soldaten im Ausland im Dienste des Friedens tätig werden können.
Bundesrat Dr. BÖHM (F) kritisiert das Entsendegesetz als Anlassgesetz für den Albanien-Einsatz und spricht von Doppelbödigkeit: Die Regierung verpflichtet Österreich zu einer sicherheitspolitischen und militärischen Kooperation, wie sie nur im Rahmen eines Militärbündnisses vertretbar wäre, erweckt aber weiterhin den Eindruck, uneingeschränkt an der Neutralität festzuhalten. Kritik übt Böhm auch an der Möglichkeit von Entsendungen ohne Befassung des Parlaments.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) untermauert die Kritik seiner Fraktion am Albanien-Einsatz und weist auf die Gefahren dieser Aktion hin. Gudenus erinnert an die Probleme der UNPROFOR in Bosnien und meint, in Albanien könne man nicht bloss von einem "Feuerwehreinsatz" sprechen. Die Regierungsparteien tragen die Verantwortung dafür, wenn junge Österreicher in einem Metallsarg aus Albanien zurückkommen, warnt Gudenus.
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) sieht den Albanien-Einsatz in einer Linie mit zahlreichen anderen erfolgreichen Auslandseinsätzen des Bundesheeres. Ludwig spricht von Sicherheitssolidarität auf freiwilliger Basis, die Österreich zu keinen weiteren Beistandspflichten eines Militärpakts zwingt.
Bundesminister Dr. FASSLABEND (VP) erklärt, das Entsendegesetz trage dazu bei, dass auf die geänderte sicherheitspolitische Lage schneller und effizienter reagiert werden könne. Heute sei die wichtigste Aufgabe, auf destabilisierende Entwicklungen rasch zu antworten. Das Regierungsmitglied erinnert an die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Ex-Jugoslawien, wo zwischen dem bewaffneten Konflikt in Slowenien und den Auseinandersetzungen in Bosnien-Herzegowina zehn Monate vergangen seien, ohne dass adäquate Deeskalationsmassnahmen gesetzt wurden. Derartiges dürfe sich nicht mehr ereignen, dies sei auch der Grund für den geplanten Einsatz. Die Beteiligung Österreichs an dieser Mission entspreche auch einem vitalen Sicherheitsinteresse Österreichs, betont Fasslabend abschliessend.
Bundesrat Dr. ROCKENSCHAUB (F) verdeutlicht in einer zweiten Wortmeldung, die freiheitliche Kritik richte sich nicht prinzipiell gegen Einsätze österreichischer Soldaten im Ausland, sondern gegen die konkrete Vorgangsweise in der gegenständlichen Causa. Überdies tue eine grundlegende Diskussion über die österreichische Neutralität not.
Bundesrat KONECNY (SP) sagt, er nehme die Darstellung seines Vorredners zur Kenntnis, verweist jedoch gleichzeitig auf die Aussagen des F-Generalsekretärs Westenthaler, der den Einsatz "fahrlässig, unverantwortlich und gefährlich" genannt habe.
Das Abstimmungsergebnis: Kein Einspruch. (Schluss)