Parlamentskorrespondenz Nr. 285 vom 06.05.1997
PARLAMENTARISCHER UMWELTAUSSCHUSS HÄLT SITZUNG
Wien (PK) - Eine umfangreiche Tagesordnung wies die heutige Sitzung des Umweltausschusses auf. Zuoberst auf der Agenda stand ein neues Immissionschutzgesetz-Luft, das jedoch nicht auf die Zustimmung der Opposition stiess. Käme es zu einer Beschlussfassung dieser Vorlage, die keine verbindlichen Grenzwerte enthalte, so wäre dies für den heimischen Wald nicht von Vorteil, meinte etwa Abgeordneter Ing. REICHHOLD (F), der weiters darauf hinwies, dass dieses Gesetz auch aus der Sicht der Länder unbefriedigend sei. Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) ergänzte, die Verantwortlichen betrachteten die Materie offenbar als eine lästige Pflichterfüllung gegenüber der EU, was bedauernswert sei, da diese wichtige Thematik doch ausführlicher und substantieller behandelt werden sollte. Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) bemängelte das Fehlen weitreichender Initiativen und Schritte präventiven Charakters. Er könne nicht erkennen, inwieweit die gegenständliche Vorlage ihrer Aufgabe gerecht werden könne. Das Gesetz fokussiere zu sehr auf Messungen und lasse grundsätzlichere Ansätze vermissen.
Abgeordneter KOPF (VP) vertrat hingegen die Auffassung, die Vorlage biete ein probates Mittel, den gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Mit diesem Gesetzeswerk sei eine langjährige politische Forderung endlich umgesetzt worden, weshalb das Verhalten der Opposition nicht nachvollziehbar sei. Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (SP) billigte zwar zu, man hätte die Opposition bei den Verhandlungen um den Entwurf stärker einbeziehen können, konstatierte aber gleichzeitig, man habe letztlich eine recht brauchbare Lösung gefunden. Sie sei zwar nicht das "Gelbe vom Ei", aber jedenfalls ein qualitativer Fortschritt.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN wies die Kritik der Opposition zurück. Man habe nicht nur sämtliche Grenzwerte, die von der EU gefordert werden, eingehalten, sondern sogar noch zusätzliche eingezogen. Diesem Gesetz komme mithin sogar eine Vorreiterfunktion innerhalb der EU zu. Von einer Pflichtübung könne daher nicht gesprochen werden. Auch die Vorwürfe hinsichtlich der Situation der Länder seien unzutreffend, meinte der Minister. Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden Mag. SCHWEITZER (F), weshalb man seitens der Regierung nicht gleich ein übergeordnetes Bundesimmissionsschutzgesetz geschaffen habe, in dem auch das Ozon- und das Smogalarmgesetz integriert wären, sagte Bartenstein, man sei primär von dem Willen getragen gewesen, die Auflagen der EU zu erfüllen, weitergehende Vorhaben seien daher aus zeitlichen und Arbeitskapazitätsgründen hintangestellt worden.
Ehe die Sitzung um 15 Uhr auf unbestimmte Zeit unterbrochen wurde, brachte die Abgeordnete Langthaler noch einen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses zum Thema ein, der jedoch in der Minderheit blieb. (Forts. möglich)