Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 06.06.1997
RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS BEHANDELT ALTLASTENSANIERUNG
Wien (PK) - Mit dem Thema Altlastensanierung befasste sich der Rechnungshofausschuss in seiner heutigen Sitzung. Grundlage der Debatte war ein entsprechender Bericht des Rechnungshofes, in dem das Kontrollorgan teilweise kritisch zur Tätigkeit des Umweltministeriums in diesem Bereich Stellung nimmt. Der Rechnungshof empfahl vor allem eine Neuregelung der Altlastenbeiträge mit dem Ziel der Erhöhung der Beitragseinnahmen, einer Vereinfachung der Einhebung und einer Verbesserung der Kontrolle. Weiters sollten nach Meinung der Prüfer Bemühungen zur Gewinnung eines umfassenden Überblicks über die Verdachtsflächen intensiviert werden, wobei die Länder im Verfahren stärker einzubinden wären. Überhaupt sprach sich der Rechnungshof für eine Straffung der Verfahrensabläufe aus.
Hinsichtlich der knappen Finanzmittel regten die Prüfer eine Umstellung der Förderungen im Sinne einer stärkeren Prioritätensetzung und Differenzierung, einer grösseren Berücksichtigung des Verursacherprinzipes und möglicher Eigenleistungen des Förderungswerbers an. Überlegenswert erschien dem Rechnungshof darüber hinaus auch die Entwicklung anderer bzw. zusätzlicher Finanzierungsmodelle.
In der Debatte teilte Umweltminister Dr. BARTENSTEIN mit, dass es in Österreich geschätzte 80.000 Verdachtsflächen gebe, die sich überwiegend auf Altstandorte beziehen - von Industriestandorten über Tankstellen bis zu Putzereien hin. 26.000 davon sind erfasst, 2.500 wurden bereits in den Altlastenkataster aufgenommen. 150 scheinen im Altlastenatlas auf. Alle kritischen Altdeponien sind jedenfalls erfasst, unterstrich Bartenstein.
Zur Grundwasserproblematik meinte der Minister, es sei nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich, bei Deponiesanierungen den Reinigungsgrad des Grundwassers in jedem Fall auf Trinkwasserqualität anzuheben. Dem Schutzprinzip und nicht dem Vorsorgeprinzip müsse Rechnung getragen werden.
Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER fügte dazu an, die Anforderungen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung seien, was den Reinigungsgrad des Grundwassers betrifft, auf einem sehr hohen Niveau. Dies führe in vielen Fällen dazu, dass eine Sanierung gar nicht in Angriff genommen wird, weil die Erreichung des geforderten Reinheitsgrades unwahrscheinlich ist, oder dass Sanierungen sehr kostspielig sind. Fiedler vertrat die Meinung, die Anforderungen an die Sanierung sollten etwas zurückgenommen werden. Es sei besser, vielleicht weniger Qualität beim Grundwasser zu erreichen, dafür aber Deponien mit grösserem Umfang zu sanieren.
Diesen Standpunkt unterstützte auch Abgeordneter BRIX (SP): Das Geld für die teure Sanierung sollte besser für die Förderung von Müllverbrennungsanlagen verwendet werden. Das gesamte Grundwasser auf Trinkwassergehalt zu bringen, sei nicht sinnvoll, argumentierte er.
Minister Dr. BARTENSTEIN nahm schliesslich auch zu den Empfehlungen des Rechnungshofes nach neuen Finanzierungsmodellen für die Altlastensanierung Stellung und betonte, die Bereitstellung zusätzlicher Budgetmittel oder eine Energiesteuer kämen für sein Ressort nicht in Frage. Die Priorität liege vielmehr bei einer Deponieabgabe je nach Ausstattung der Deponie. Dies bewirke ein schnelleres Heranführen an den Stand der Technik bei Altdeponien, sagte Bartenstein.
Der Bericht des Rechnungshofes über die Altlastensanierung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen. Von den Oppositionsparteien war nur Abgeordnete APFELBECK (F) anwesend, die die Sitzung in ihrer Funktion als Obmann-Stellvertreterin leitete. (Schluss)