Parlamentskorrespondenz Nr. 425 vom 25.06.1997
BERUFSTÄTIGKEIT UND STUDIUM: AB 3.740 S KEIN STIPENDIUM MEHR
Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss beschloss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Änderung des Studienförderungsgesetzes, durch die die Kriterien für den Bezug von Studienbeihilfe für berufstätige Studierende verschärft, die Regelungen betreffend Ferialarbeit jedoch gelockert werden.
Künftig wird der Anspruch auf Studienbeihilfe ruhen, wenn ein Studierender aus einer Berufstätigkeit Einkünfte bezieht, die über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 3.740 S brutto monatlich liegen. Die bisherige Regelung knüpfte nicht an die Einkommenshöhe, sondern an das Ausmass der Beschäftigung (länger als zwei Wochen innerhalb eines Monats) an. Im Gegenzug privilegiert das heute vom Ausschuss verabschiedete Gesetz entsprechend einer Anregung der Volksanwaltschaft und Vorschlägen der ÖH die Ferialarbeit. Sofern ein Ferialjob nicht bloss die Fortsetzung einer bereits während des Studienjahres betriebenen Berufstätigkeit darstellt, schliesst er den Bezug einer Studienbeihilfe nicht aus.
Weitere Anpassungen des Studienförderungsgesetzes ergeben sich aus dem neuen Universitäts-Studiengesetz, führen aber in Summe zu keinen wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Anspruches auf Studienbeihilfe. Erweitert werden im übrigen die Förderungsmöglichkeiten für Studenten im Ausland, etwa für das Abfassen von Diplomarbeiten und Dissertationen.
Die Abgeordneten DDr. NIEDERWIESER (SP) und Dr. LUKESCH (VP) begrüssten die Novelle, sprachen aber von der Notwendigkeit, künftig die Situation berufstätiger Studierender in einem Gesetz eingehender zu behandeln. Sie regten zunächst in einem Antrag die Erstellung eines umfassenden Datenmaterials hinsichtlich der sozialen Situation von Studierenden über 30 Jahre an.
Die Oppositionsparteien waren einander einig in ihrer Kritik an der vom Gesetz vorgenommenen Festlegung der Ferialarbeit auf einen Zeitraum zwischen dem 26. Juni und dem 30. September. Die Abgeordneten Dr. GROLLITSCH und Dr. GRAF (beide F) hielten dies für praxisfern und traten dafür ein, bei der Ferialtätigkeit nicht auf die Sommermonate, sondern auf die lehrveranstaltungsfreie Zeit abzustellen.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) forderte in einem Abänderungsantrag ebenfalls ein Abgehen von den starren Daten des Gesetzes. Ausschlaggebend sollte demnach der jeweilige Wochenbeginn Ende Juni bzw. das jeweilige Wochenende Ende September sein. Zudem wiederholte Petrovic ihre Kritikpunkte am Wegfall der Freifahrt und an der Herabsetzung der Altersgrenze für Stipendienbezieher und begründete damit die Ablehnung ihrer Fraktion.
Auch Abgeordnete Dr. GREDLER (L) setzte sich in einem Abänderungsantrag für eine flexiblere Gestaltung der Regelungen über Ferialjobs ein und verlangte ausserdem eine Erhöhung der Studienbeihilfen um 5 %.
Kritische Töne kamen ebenso von der Abgeordneten ABLINGER (SP), die eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Lage der Studierenden bei der Studienförderung geltend machte und darüber hinaus meinte, Leistungsstipendien würden eindeutig Vollzeitstudenten privilegieren.
Bundesminister Dr. EINEM erinnerte daran, dass die Bestimmungen des Gesetzes den Bedürfnissen der Studierenden und den budgetären Möglichkeiten entsprechen. Er gab im übrigen zu bedenken, dass die Entwicklung der Wohnkosten am Studienort einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die soziale Lage der Studierenden habe als sämtliche Massnahmen der Budgetkonsolidierung.
Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Grünen und der Liberalen abgelehnt. Die Regierungsvorlage und der SP-VP-Entschliessungsantrag erhielten die Stimmen von SPÖ und ÖVP.
UOG-NOVELLE BRINGT SONDERREGELUNGEN FÜR MEDIZINISCHE FAKULTÄTEN
Ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschloss der Ausschuss heute eine UOG-Novelle, die auf eine Erleichterung der Administration der Medizinischen Fakultäten abzielt und in diesem Sinn die Verlagerung wesentlicher Agenden des Rektors und des Senates, wie z.B. Budgethoheit oder Planstellenwidmung, auf den Dekan bzw. auf das Fakultätskollegium beinhaltet.
Für den gesamten Geltungsbereich des UOG wird weiters klargestellt, dass die Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation im Habilitationsverfahren nicht gegen die Mehrheit der Kommissionsmitglieder mit Lehrbefugnis erfolgen darf. Eine weitere Bestimmung betrifft die Ausdehnung der universitären Teilrechtsfähigkeit auf Untersuchungen und Befundungen, soweit diese der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Wissenschaftsminister Dr. EINEM erklärte die besondere Behandlung der Medizinischen Fakultäten mit der Existenz der Universitätskliniken, äusserte aber die Ansicht, grundsätzlich sei einer Stärkung der Autonomie der Gesamtuniversität Vorrang zu geben. Ein Weg, der zu einer Verselbständigung einzelner Fakultäten führt, wäre nicht ideal.
Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) sah die Sonderregelungen für die Medizinischen Fakultäten als modellbildend für den gesamten Universitätsbereich an.
Die Bevorzugung der Medizinischen Fakultäten hielt auch Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) für sachlich gerechtfertigt. Diese Autonomie sollte aber schon jetzt allen Fakultäten probeweise eingeräumt werden, meinte er. Im übrigen wandte sich Brauneder gegen die vom Gesetz vorgenommene Gestaltung des Habilitationsverfahrens, wonach nur die Studierenden die didaktischen Fähigkeiten der Habilitationswerber überprüfen sollen.
Im Gegensatz zu der Abgeordneten Dr. GREDLER (L) begrüsste Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) die lose Trennung der Medizinischen Fakultäten vom Rest der Universitäten, kritisierte aber die Sonderstellung der Klinikvorstände. Diese sollten nicht gleichzeitig die Funktion eines Dekans ausüben dürfen, betonte sie und verlangte in einem Abänderungsantrag die Streichung des entsprechenden Passus aus dem Gesetz.
Die Regierungsvorlage fand Zustimmung bei der SP-VP-Mehrheit, der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.
Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde schliesslich der Bericht des Universitätenkuratoriums über die Tätigkeit im Jahre 1996, der im wesentlichen die Erfahrungen mit der Umsetzung des UOG behandelt, zur Kenntnis genommen.
Zur Behandlung des Forschungsberichtes 1997 setzte der Ausschuss einen Unterausschuss ein. (Schluss)