Parlamentskorrespondenz Nr. 427 vom 25.06.1997

ZAHL DER ZIVILDIENSTTRÄGERORGANISATIONEN NIMMT ZU

Wien (PK) - Ein Bericht für die Jahre 1995 und 1996 bot den Abgeordneten aller Fraktionen die Möglichkeit, über aktuelle Entwicklungen auf dem Sektor des Zivildienstes zu debattieren. So beklagte SP-Abgeordneter GAAL, dass 1997 1.000 Zivildienstplätze weniger zur Verfügung stehen als 1996. Abgeordneter SCHEIBNER (F), der den Bericht als wertvolle Arbeitsunterlage lobte, wollte wissen, ob es bei den Zivildienstanträgen einen Rückstau gibt, ob Einsatzgebiete auf deren Sinnhaftigkeit und Bedarf geprüft werden und regte an, Söhne von Landwirten, die für den Bauernhof unentbehrlich sind, von der Wehrpflicht zu befreien.

G-Abgeordnete HAIDLMAYR zeigte kein Verständnis dafür, dass die Zahl der Zivildiener im Herbst reduziert wird, wo doch diese Personen in den Betreuungsorganisationen den Betrieb aufrechterhalten.

Abgeordneter Dr. KIER (L) sprach die Vermutung aus, dass man durch die jetzigen Massnahmen langfristig gesehen die Zahl der Zivildiener Richtung Null führen will.

Das Image des Zivildienstes müsste verbessert werden, sagte Abgeordnete TEGISCHER (SP). Statt eines Wehrersatzdienstes sollte daraus ein eigenständiger Bereich werden. Auch sollte er in Hinkunft nicht mehr "Zivildienst", sondern "Sozialdienst" heissen.

Verwunderung löste bei Abgeordneter Dr. PARTIK-PABLE (F) die Berichtspassage zu Zivildienern in ausländischen Trägerorganisationen aus.

Innenminister Mag. SCHLÖGL gab den Ausschussmitgliedern bekannt, dass er laut Finanzminister die Ermessensausgaben um 8 % zu reduzieren habe. Deshalb habe er versucht, diese Mitteleinsparung gerecht aufzuteilen, ohne dass Effizienz verlorengeht.

Bezugnehmend auf die Anfrage von Partik-Pable unterstrich der Ressortleiter, er werde den Einsatz von Zivildienern bei  ausländischen Trägerorganisationen überprüfen, und bezweifelte die Notwendigkeit eines Zivildieners bei Radio Mosambik.

Das Ansteigen der Zivildienstträgerorganisationen unterlegte der Innenminister mit Zahlenmaterial: Waren es 1993 5.450 junge Menschen, die dem Zivildienst zugeteilt wurden, betrug diese Zahl 1996 6.853, 1997 6.236 und wird vermutlich 1998 6.400 ausmachen. Gebraucht hätte man 1993 6.124, 1996 7.936 und 1997 8.268 Zivildiener. 1998 wird es voraussichtlich einen Bedarf von 8.459 Zivildienstpflichtigen geben.

Der Zivildienstbericht für die Jahre 1995 und 1996 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und der Grünen zur Kenntnis genommen.

INTERNATIONALE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT WIRD VERSTÄRKT

Im Zusammenhang mit dem Polizeikooperationsgesetz und der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes wurde seitens der Koalitionsparteien ein Abänderungsantrag eingebracht, in dem der Begriff einer ausländischen Sicherheitsbehörde klargestellt und der Instanzenzug in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei neu geregelt wird.

Namens der Freiheitlichen kündigte Abgeordneter LAFER die Zustimmung an, sofern der Vorlage eine Kostenaufstellung angeschlossen wird.

VP-Abgeordneter PLATTER wertete die internationale polizeiliche Zusammenarbeit als positiv. Aufklärung wollte er dazu, welche bilateralen Abkommen geschlossen werden und welche Einschreitungsmöglichkeiten die Exekutive im Bereich der Nacheile hat.

Kritisch äusserte sich hingegen Abgeordneter Dr. KIER (L). Er zeigte sich vor allem mit der Verordnungsermächtigung des Innenministers unzufrieden.

Innenminister Mag. SCHLÖGL sah sich derzeit ausserstande, Aussagen über die Kosten zu treffen, da dieses Gesetz Ausfluss der Abkommen von Schengen und mit Europol sei.

Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet.

RELIGIONSBEKENNTNIS BLEIBT AUF DEM MELDEZETTEL

Anlass zur Diskussion über diese Frage war ein liberaler Antrag auf Änderung des Meldegesetzes 1991, wonach der Meldezettel um das Religionsbekenntnis "entlastet" werden sollte.

Abgeordneter Dr. STEINDL (VP) sah keinen Grund, das geltende Meldegesetz abzuändern, weil man durch den Wegfall der Haushaltslisten im Jahr 1987 den Kirchen die Möglichkeit genommen habe, wichtige Informationen zu erhalten. Da laut Konkordat 1960 die Verpflichtung dazu besteht, hat man das Religionsbekenntnis in den Meldezettel aufgenommen. Wollte man davon wieder abgehen, müsste der Vertrag mit dem Vatikan neu verhandelt werden.

In einem Abänderungsantrag forderte F-Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE, dass jemand, der kein oder ein unrichtiges Religionsbekenntnis angibt, mit keinen Sanktionen zu rechnen habe.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äusserte die Ansicht, im Hinblick auf die Rasterfahndung sollte man das Religionsbekenntnis aus dem Meldezettel nehmen. Der Kirche könnten auf andere Art und Weise Informationen zukommen.

Innenminister Mag. SCHLÖGL strich heraus, dass der Meldezettel nicht zur Rasterfahndung dient, und betonte - wie schon Steindl vor ihm - , sollte man das Religionsbekenntnis aus dem Meldezettel streichen, wäre der Vertrag mit dem Vatikan neu zu verhandeln.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Liberalen Forums - genauso wie der F-Abänderungsantrag - abgelehnt.

Der freiheitliche Antrag betreffend österreichweite Rekrutierung von Gendarmeriebeamten zur Sicherung der EU-Aussengrenze in Niederösterreich auf freiwilliger Basis wurde nach einer kurzen Diskussion gleichfalls abgelehnt. (Schluss)