Parlamentskorrespondenz Nr. 437 vom 26.06.1997

VERBOT DER DISKRIMINIERUNG BEHINDERTER WIRD IN VERFASSUNG VERANKERT

Wien (PK) - Der allgemeine Gleichheitssatz der österreichischen Bundesverfassung wird um das ausdrückliche Verbot, Behinderte zu diskriminieren, ergänzt. Darauf einigte sich der Verfassungsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit Stimmeneinhelligkeit. Weitere Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, vor allem in Zusammenhang mit der Einrichtung eines unabhängigen Bundesasylsenates bzw. bezüglich der Vertretung von Bundesministern, wurden mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Liberalen verabschiedet.

Die Grundlage für die Aufnahme einer Antidiskriminierungsklausel für Behinderte in die Verfassung bildete ein gemeinsamer Abänderungsantrag aller fünf Parteien zu Artikel 7 B-VG. Dem vorangegangen war ein ausführliches Begutachtungsverfahren zu zwei  getrennten Anträgen der Volkspartei und der Sozialdemokraten, die mit der heutigen Beschlussfassung als miterledigt gelten. Folgender Wortlaut ist nunmehr in der Verfassung vorgesehen: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Die Vertreter aller fünf Fraktionen zeigten sich in der Sitzung über die Verankerung des Diskriminierungsverbotes Behinderter in der Verfassung erfreut. Abgeordnete RAUCH-KALLAT (VP), die den gegenständlichen Abänderungsantrag einbrachte, wertete es insbesondere als positiv, dass Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichtet würden, aktiv gegen die Diskriminierung behinderter Menschen vorzugehen. Dem schloss sich auch SP-Klubobmann und Ausschussvorsitzender Dr. KOSTELKA an. Mit der neuen Verfassungsbestimmung sollte es gelingen, meinte Rauch-Kallat, die Barrieren in den Köpfen mancher Menschen wegzubringen. Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sagte, durch die neue Antidiskriminierungsklausel steige auch das Selbstwertgefühl der Behinderten, diese hätten nun den Anspruch, in allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt mit Nichtbehinderten zu sein.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) konstatierte, es sei höchste Zeit, dass ein 13 Jahre altes Anliegen der Behinderten endlich realisiert werde. Sie regte an, eine Enquete zur Frage abzuhalten, wie die Verfassungsbestimmung nun konkret umgesetzt werden könne, um reale Beeinträchtigungen von Behinderten etwa in der Bauordnung oder im Veranstaltungsrecht zu beseitigen. Abgeordneter Dr. KIER (L) unterstrich ebenfalls, dass die grösste Arbeit noch ausstehe. Es werde sich im Detail zeigen, wie ernst die Verfassungsbestimmung genommen werde.

SP-Klubobmann Dr. KOSTELKA zeigte sich bezüglich der von Abgeordneter Partik-Pable vorgeschlagenen Enquete gesprächsbereit, erklärte aber, man müsse eine solche Veranstaltung noch genauer planen.

Einstimmig vertagt wurde der Antrag der Liberalen, den Artikel 7 B-VG gänzlich neu zu fassen und somit etwa auch die Diskriminierung von Homosexuellen ausdrücklich zu verbieten. Dem Antrag zufolge hätte zudem in der Bundes-Verfassung dezidiert festgeschrieben werden sollen, dass der Staat die Aufgabe hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und Nachteile abzubauen.

UNABHÄNGIGER BUNDESASYLSENAT WIRD IN VERFASSUNG VERANKERT

Eine weitere Änderung der Verfassung ist durch die Einrichtung eines unabhängigen Bundesasylsenates bedingt. Dieser ist in Hinkunft oberste Berufungsbehörde in Asylsachen und wird als spezieller unabhängiger Verwaltungssenat in der Verfassung verankert. Dies beschloss der Ausschuss heute auf Basis eines SP-VP-Antrages und unter Berücksichtigung eines SP-VP-Abänderungsantrages mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und des Vertreters der Liberalen. Durch diesen Schritt erhofft man sich eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Die näheren Regelungen werden durch ein bereits vom Nationalrat verabschiedetes Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat (UBASG) getroffen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) klagte, dass durch die vorgesehene Änderung der Verfassung der Instanzenzug im Fremdenrecht eingeschränkt würde. Die Grünen hätten im Plenum dem Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat zugestimmt, weil sie sich eine Verbesserung des Instanzenzuges erwartet hätten, nunmehr werde jedoch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Asylfragen weitestgehend ausgeschlossen.

Der oben genannte SP-VP-Abänderungsantrag betreffend Änderung der Bundes-Verfassung beinhaltet darüber hinaus zeitgemässere Bestimmungen über die Vertretungsmöglichkeit von Ministern. Darin wird ausserdem erstmals ein Quorum für die Beschlussfähigkeit der Bundesregierung eingeführt, und zwar muss mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Neu ist zudem, dass die Berichte der Volksanwaltschaft in Zukunft auch vom Bundesrat behandelt werden.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass sich künftig alle Regierungsmitglieder im Ministerrat vertreten lassen können, auch wegen unwichtiger Gründe.

Die Vertreter der Liberalen und der Grünen zeigten sich ausserdem mit den marginalen Änderungen in bezug auf die Volksanwaltschaft unzufrieden und verwiesen auf ihre eigenen Anträge zu dieser Materie. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äusserte sich darüber enttäuscht, dass die ursprünglich im SP-VP-Antrag vorgesehene Bestimmung, wonach Behörden der Volksanwaltschaft innerhalb von acht Wochen die angeforderten Auskünfte erteilen müssen, nunmehr wieder gestrichen wurde. Späte Abgaben von Stellungnahmen führen in der Praxis nämlich immer wieder zu Verzögerungen im Prüfverfahren. Die Abgeordnete fragte sich darüber hinaus, warum man die Volksanwaltschaft nicht stärke, nachdem sie immerhin ein Organ des Nationalrates sei.

Die Grünen selbst sprachen sich in ihrem Antrag dafür aus, der Volksanwaltschaft die Möglichkeit einzuräumen, Gesetzesvorschläge an den Nationalrat zu richten. Ausserdem sollten die Volksanwälte an allen Beratungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse - mit Ausnahme der Untersuchungsausschüsse und des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses - teilnehmen können. Die Antragsteller argumentierten, dass viele von den Bürgern wahrgenommenen Missstände in der Verwaltung ihren Grund vielfach nicht in einem Fehlverhalten der Beamten, sondern in legislativen Unzukömmlichkeiten haben.

Der von L-Klubobfrau Schmidt vorgelegte Antrag beinhaltet die Forderung, die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten. Diese sollte - analog zum Rechnungshof - auch ausgegliederte Unternehmen sowie Fonds, Stiftungen oder Anstalten, die von Organgen des Bundes verwaltet werden, umfassen. Zudem urgierte das Liberale Forum, dass bei der Bestellung der Volksanwälte alle im Parlament vertretenen Parteien ein Mitglied für den Dreiervorschlag namhaft machen können. Abgeordnete Dr. SCHMIDT argumentierte heute, es sei in einem Fünf-Parteien-Parlament nicht mehr zu rechtfertigen, dass lediglich die drei stärksten Parteien ein Nominierungsrecht hätten.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) meinte zu den Vorschlägen der Oppositionsparteien, es wäre kurios, den Nationalrat zu zwingen, sich mit Gesetzesanträgen seines eigenen Organs zu befassen. Er könne auch nicht nachvollziehen, warum die Volksanwaltschaft die gleichen Rechte eingeräumt bekommen solle wie der Rechnungshof.

Die beiden Anträge der Liberalen bzw. der Grünen gelten mit der Beschlussfassung des SP-VP-Antrages betreffend Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes als miterledigt. (Fortsetzung)