Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 03.07.1997

VERKEHRSAUSSCHUSS: MEHRHEIT GEGEN SENKUNG DER PROMILLE-GRENZE

Wien (PK) - Am heutigen dritten Verhandlungstag über das Verkehrssicherheitspaket gelangten die KFG- und StVO-Novelle, das Führerscheingesetz sowie damit im Zusammenhang stehende oppositionelle Anträge und ein SP-Antrag betreffend Senkung der Promille-Grenze zur Abstimmung.

Vorerst legten die Parteien weitere Abänderungsanträge vor. Für die Regierungsparteien brachte Ausschussobmann PARNIGONI die Abänderungsanträge ein. Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) teilte mit, dass aufgrund gemeinsamer Anträge von SPÖ und ÖVP seine bereits gestellten Anträge als hinfällig zu betrachten sind, und erläuterte vor allem die besonderen Sicherungsmassnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtgift: In diesem Fall muss ein Lenker, der mindestens 0,3 Promille hat, mit einem Führerscheinentzug von einem Monat rechnen. Ferner hat ein alkoholisierter Fahrzeuglenker bei 0,8 Promille mit einem Führerscheinentzug von einem Monat, bei 1,2 Promille von drei Monaten und bei 1,6 Promille von 4 Monaten als Mindeststrafe zu rechnen.

Bedauerlich fand es der VP-Verkehrssprecher, dass die SPÖ den VP-Vorschlag, den Probeführerschein von 2 auf 3 Jahre auszudehnen, nicht akzeptiert hat.

Weitere Abänderungsanträge der Regierungsparteien regeln im Rahmen der 19. KFG-Novelle die 40 Tonnen-Beschränkung für Lkw und die Zulassung von Wechselkennzeichen für Fahrzeuge.

In einem SP-VP-Entschliessungsantrag wird der Verkehrsminister ersucht, über die Auswirkungen der neuen Regelungen die einspurigen Fahrzeuge und Fahrräder sowie die "Blaulichtsteuer" betreffend Bericht zu erstatten.

Freiheitliche Anträge zur 19. Kraftfahrgesetz-Novelle betreffen die Sicherheit bei Kindertransporten und die Wechselkennzeichen, Anträge zur 20. StVO-Novelle befassen sich mit dem "Kampf gegen Alkohol und Suchtgift am Steuer" und mit Schutzeinrichtungen für Rollschuhfahrer. Ein F-Entschliessungsantrag beinhaltet die Freigabe des Rollschuhfahrens auf öffentlichen Verkehrsflächen. 

SP-Abgeordneter DIETACHMAYR appellierte an den Koalitionspartner, seine Negativhaltung zur Einführung der 0,5 Promille-Grenze zu überdenken und ein deutliches Signal in Richtung mehr Verkehrssicherheit zu setzen.

Die Abstimmung im Ausschuss brachte folgendes Ergebnis: Die 19. KFG-Novelle wurde in der Fassung von Abänderungsanträgen der Koalitionsparteien mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, der Liberalen und der Grünen angenommen. F-Abänderungsanträge fanden keine Mehrheit.

Unter Berücksichtigung eines VP-SP-Antrages wurde die 20. StVO-Novelle mit der Mehrheit der Regierungsparteien verabschiedet. Unberücksichtigt blieben F- bzw. L-Änderungswünsche. Beschlossen wurde ferner ein SP-VP-Entschliessungsantrag; der freiheitliche Entschliessungsantrag verfiel der Ablehnung.

Dem Führerscheingesetz und der Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie den von SPÖ und ÖVP initiierten Abänderungen stimmten SPÖ, ÖVP und das Liberale Forum zu.

Als miterledigt gelten die Anträge 96/A(E), 99/A und 122/A, abgelehnt hingegen wurden die Anträge 138/A(E), 139/A(E), 197/A(E), 348/A(E), 396/A(E) und 410/A.

Mit 11 (ÖVP- und F-)Stimmen zu 10 (SPÖ-, L- und G-)Stimmen wurde die im SP-Antrag 492/A geforderte Senkung der Promille-Grenze auf 0,5 abgelehnt.

ZUKUNFTSBEREICH TELEKOMMUNIKATION

Das Telekommunikationsgesetz trägt der Liberalisierung im Telekombereich Rechnung und setzt entsprechende EU-Richtlinien in österreichisches Recht um. Die Vorlage erfasst auch den leitungsgebundenen Sprach-Telefondienst und das feste Fernmeldenetz, die bisher noch der PTV vorbehalten waren.

L-Abgeordneter Mag. BARMÜLLER vermerkte kritisch, dass das Gesetz nur die Grundsätze regelt, die Ausführung der Details jedoch Verordnungen vorbehalten ist. Seiner Meinung nach sollte sich die Regierungsseite auf die Schaffung von Rahmenbedingungen beschränken.

Abgeordneter Dipl.-Ing. PRINZHORN (F) bezeichnete das neue Gesetz als überfällig, seiner Meinung nach stimmt auch die grundsätzliche Richtung, jedoch gibt es in etlichen Bereichen "Pfusch".

Ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP bringt neben einer Titeländerung u.a. Abänderungen beim Telekommunikationsdienst sowie Massnahmen im Falle des Zahlungsverzugs eines Teilnehmers. Neu ist auch die Berichterstattungspflicht an den Hauptausschuss des Nationalrates nach Erlassung der Verordnung durch den Verkehrsminister betreffend die Gestaltung der technischen Einrichtungen zur Gewährleistung der Überwachung eines Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO.

Wie Verkehrsminister Dr. EINEM hervorhob, will man mit dem Gesetz sicherstellen, dass eine leistungsfähige und preiswerte Infrastruktur für Telekomzwecke zur Verfügung steht. Diese Vorlage ist in der Lage, eine Liberalisierung des Telekombereiches herbeizuführen, meinte Einem zu L-Abgeordnetem Mag. BARMÜLLER.

Als gutes, modernes und wettbewerbsorientiertes Gesetz, das sich auch international sehen lassen kann, qualifizierte VP-Verkehrssprecher Mag. KUKACKA den Gesetzentwurf.

Die Koalitionsfraktionen brachten auch einen Entschliessungsantrag ein, in dem der Finanzminister ersucht wird, ein Budgetüberschreitungsgesetz zur Sicherstellung der finanziellen Ausstattung der Telekom-Control GmbH in der Höhe von 50 Mill. S einzubringen. Die finanzielle Bedeckung wird durch Mehreinnahmen in den entsprechenden Budgetansätzen des Verkehrsministeriums sichergestellt, heisst es in diesem Antrag.

Ein gemäss § 27 GOG gestellter Antrag betrifft eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und des Gehaltsgesetzes.

Die Regierungsparteien beschlossen das Telekommunikationsgesetz in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages. Der Ablehnung verfielen die Abänderungsanträge von F und L. Mit der Mehrheit von Sozialdemokraten und Volkspartei wurden der Entschliessungsantrag und der § 27-Antrag verabschiedet. (Schluss)