Parlamentskorrespondenz Nr. 485 vom 10.07.1997

NATIONALRAT BEFASST SICH MIT TELEKOMMUNIKATION UND STUDIENFÖRDERUNG

Wien (PK) - Das Plenum des Nationalrates fährt in der Behandlung seiner Tagesordnung fort. Zur Debatte stehen:

TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ * ÄNDERUNG DES BDG

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Abgeordneter Dipl.-Ing. PRINZHORN (F) kritisiert, es sei ein Telekommunikationsgesetz "gebastelt" worden, das eigentlich nur dem staatlichen Telekommunikationsanbieter nütze. Die Regierung fürchte sich anscheinend vor der Liberalisierung. Dies schade dem Konsumenten, meint der Redner, der gleichzeitig auch die hohen Tarife bemängelt.

Abgeordneter PARNIGONI (SP) bezeichnet das Telekommunikationsgesetz als für die Bevölkerung wie für den Wirtschaftsstandort wichtig. Die Telekommunikation sei einer der bedeutendsten Hoffnungsmärkte. Es müssten faire Wettbewerbsbedingungen für neue Kommunikationsdienstleistungsanbieter sichergestellt werden, wobei die PTA freilich nicht benachteiligt werden dürfe, betont Parnigoni, der einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Präzisierungen einbringt.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) meldet sich zur Geschäftsbehandlung und berichtet von einem Vorfall am Rande der vorangegangenen Abstimmung, um deren Überprüfung er ersucht. - SP-Abgeordneter Dr. NOWOTNY weist diesen Vorwurf zurück. - Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erwähnt ähnliche Vorfälle und ersucht gleichfalls um deren Überprüfung.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) bezeichnet die Vorlage als unbefriedigend und kündigt an, seine Fraktion werde dieser Vorlage nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) weist darauf hin, dass die Infrastruktur in der Telekommunikation nun auch durch privates Kapital kontinuierlich verbessert werden könne, und hebt den Übergang vom Monopol zum Wettbewerb hervor. Die Telekommunikation sei ein Markt der Zukunft, Österreich sei gefordert, die Vorlage weise in die richtige Richtung, meint er.

Bundesminister Dr. EINEM erklärt, Österreich mache mit dem vorliegenden Gesetz einen wichtigen Schritt in das 21. Jahrhundert. Darüber hinaus öffne dieses Gesetz die Chance zu einer flächendeckenden Nutzung der Kommunikationsnetze. Hier werde eine zukunftsorientierte und leistungsfähige Infrastruktur zu kostengünstigen Preisen zum Nutzen der heimischen Wirtschaft wie der Konsumenten geschaffen.

Abgeordneter ROSENSTINGL (F) äussert sich zu den Personalproblemen der Post. In diesem Zusammenhang bringt er einen Entschliessungsantrag ein, wonach der Finanzminister fristgerecht dem Nationalrat einen Bericht über die Personalsituation der Post zu legen habe.

Abgeordnete BINDER (SP) erläutert die Intention des Gesetzes und unterstreicht, dass auch für Bewohner von strukturschwachen Gebieten ein adäquater Zugang zu den neuen Kommunikationstechnologien sichergestellt werden müsse. Das Gesetz biete vielfältige Zukunftsperspektiven, resümiert die Rednerin.

Abgeordneter KOPF (VP) hebt die Bedeutung des Gesetzes für die Entwicklung des Arbeitsmarktes hervor und erklärt, seine Fraktion stimme diesem Gesetz guten Gewissens zu.

Beide Vorlagen werden - die Änderung des BDG unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages - mehrheitlich verabschiedet. Der Entschliessungsantrag der Opposition bleibt in der Minderheit.

BUNDESGESETZ ÜBER DEN ZWISCHENSTAATLICHEN LUFTVERKEHR * ÄNDERUNG DES LUFTFAHRTGESETZES

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Abgeordneter SIGL (SP) zeigt sich zufrieden mit der in Aussicht genommenen Liberalisierung des österreichischen Flugverkehrs, zumal die notwendigen Kontrollinstrumentarien gegeben seien.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) ortet im Luftverkehr einerseits Defizite und bemängelt andererseits "überzogene" Massnahmen, welche sich als Wettbewerbsnachteil erweisen könnten.

Einstimmig werden die Regierungsvorlagen angenommen.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Dr. NEISSER erteilt SP-Abgeordnetem Parnigoni für den Ausdruck "Sie sind ein Lügner" in Richtung Abgeordnetem Stadler einen Ordnungsruf.

ÄNDERUNG DES STUDIENFÖRDERUNGSGESETZES * UOG-NOVELLE

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Abgeordneter Dr. GRAF (F) weist darauf hin, dass zahlreiche Studenten bereits vom Existenzminimum leben müssten. Zudem klagt er, immer mehr Studenten seien aufgrund der verfehlten Politik der Regierung auf eine Nebenbeschäftigung angewiesen. Ein von Graf eingebrachter Abänderungsantrag sieht vor, dass Studenten in der gesamten lehrveranstaltungsfreien Zeit eine Ferialtätigkeit ausüben und mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen dürfen.

Abgeordnete Mag. WURM (SP) macht darauf aufmerksam, dass seit Beginn der neunziger Jahre die Zahl der Studienbeihilfenempfänger steige. Nunmehr strömten verstärkt ärmere Schichten und Arbeiterkinder an die Universitäten, zeigt sie sich erfreut. Ziel der vorliegenden Novelle zum Studienförderungsgesetz ist es Wurm zufolge, die Berufstätigkeit von Studenten in den Hauptferien attraktiver zu machen und während der Vorlesungszeit einzuschränken. Durch einen SP-VP-Abänderungsantrag werde einer Forderung der Österreichischen Hochschülerschaft entsprochen, auch Weihnachts-, Oster- und Semesterferien vom Beschäftigungsverbot auszunehmen.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) bringt einen Entschliessungsantrag ein, dem zufolge Minister Einem Schritte setzen soll, um eine Homepage im Internet zu etablieren, wo sich Studenten über Studienbeihilfe-Fragen informieren können. Die Liberalen erwarten sich davon Einsparungen im Bereich der Administration. In zwei Abänderungsanträgen fordert Gredler u.a., dass Studenten bis zum 35. Lebensjahr Studienförderung erhalten können. Studienförderung solle es auch für Pädak-Absolventen geben, die sich für ein Universitätsstudium entschliessen.

Abgeordneter AMON (VP) hält fest, Ziel des Studienförderungsgesetzes sei es, allen Studenten unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium zu ermöglichen. Erfreut zeigt er sich darüber, dass es nunmehr in langen Verhandlungen gelungen sei, Studenten zu erlauben, nicht nur in der Hauptferienzeit, sondern auch in den Weihnachts-, Ostern- und Semesterferien mehr als die Geringfügigkeitsgrenze zu verdienen.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) begrüsst im Hinblick auf den SP-VP-Abänderungsantrag die Lernfähigkeit der Koalition, hält diesen aber immer noch für zu wenig praxisgerecht. Er ruft daher die Abgeordneten auf, dem Abänderungsantrag der Freiheitlichen zuzustimmen. Grollitsch weist darauf hin, dass sich nur noch knapp 25 % der Studierenden voll ihrem Studium widmen können, drei Viertel müssten sich ihren Lebensunterhalt durch Teil- oder Vollbeschäftigung verdienen. Negativ bewertet wird von ihm, dass 30- bis 35jährige künftig keine Studienbeihilfe mehr erhalten können. Zu den Abänderungsanträgen der Liberalen kündigt er seine Zustimmung an.

Abgeordneter Dr. STIPPEL (SP) hält die Änderung des UOG 1993 schon deshalb für erforderlich, weil der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung im Zusammenhang mit dem Habilitationsverfahren aufgehoben habe. Für die medizinischen Fakultäten erwartet er sich von den vorgesehenen Neuregelungen eine Erleichterung der Administration und eine Rationalisierung der Mittelvergabe. Als "ausgezeichnete Sache" qualifiziert er die Einrichtung von Ethik-Kommissionen an allen medizinischen Fakultäten.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) bringt zwei Entschliessungsanträge und einen Abänderungsantrag zum UOG ein. Anliegen der Freiheitlichen ist es u.a., auch an anderen als den medizinischen Fakultäten Vizedekane einzurichten. Darüber hinaus plädieren sie für eine steuerliche Gleichstellung von wissenschaftlichen Stipendien und Preisen mit jenen im Kulturbereich. Der Abänderungsantrag enthält die Aufhebung der studentischen Sperrminorität bei der Beurteilung der didaktischen Fähigkeit von Professoren im Habilitationsverfahren.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) meint, seine Fraktion begrüsse die Autonomisierung der medizinischen Fakultäten innerhalb der Universität. Diese Autonomisierung soll seiner Ansicht nach auch auf anderen Ebenen vorangetrieben werden. Im Gegensatz zu seinem Vorredner spricht sich Lukesch für ein verstärktes Mitwirken der Studenten bei der Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten von Professoren aus. Ein von ihm eingebrachter SP-VP-L-G-Abänderungsantrag hat die bereits von Abgeordneter Wurm angekündigte Neuregelung in Zusammenhang mit der Ferialtätigkeit von Studenten zum Inhalt.

Abgeordnete ABLINGER (SP) macht in Richtung Abgeordneter Gredler darauf aufmerksam, dass es auf einer Homepage des Wissenschaftsministeriums bereits zahlreiche Informationen für Studenten, etwa auch über Studienförderung, gebe. Bedauert wird von ihr, dass trotz eines Ansteigens der Studentenzahl immer noch Bildungsbarrieren existierten.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) tritt für eine verstärkte Evaluierung der Universitäten ein. Die Qualitätsbeurteilung müsse dabei unter Einbeziehung aller Betroffenen erfolgen. Auch das Universitätenkuratorium empfehle entsprechende Schritte.

Abgeordneter Dr. LEINER (VP) erachtet Sonderbestimmungen für die medizinischen Fakultäten für erforderlich, weil diese nicht nur Studenten auszubilden, sondern auch Krankenhäuser zu führen hätten. Er klagt, dass im Medizinstudium derzeit die theoretische Ausbildung vorherrsche und praktisches medizinisches Wissen vernachlässigt würde. Von einem Leiter einer medizinischen Fakultät erwartet sich Leiner nicht nur fachliches Wissen, sondern auch ethische und didaktische Kompetenz.

Die Abgeordneten stimmen dem Studienförderungsgesetz unter Berücksichtigung des SP-VP-L-G-Abänderungsantrages  mehrheitlich zu. Die Abänderungsanträge der Liberalen und der Freiheitlichen bleiben in der Minderheit. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, wird die Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten beschlossen. Der F-Abänderungsantrag wird nicht berücksichtigt.

Die dem Ausschussbericht über das Studienförderungsgesetz beigedruckte Entschliessung erhält mehrheitliche Zustimmung.  Abgelehnt werden die Entschliessungsanträge der Liberalen betreffend Anwendung neuer Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe sowie der Freiheitlichen betreffend Einführung der Funktion des Vizedekans bzw. betreffend Steuerpflicht von Stipendien und Preisen im Bereich von Wissenschaft und Forschung.

ÄNDERUNG DES UMWELT- UND DES WASSERBAUTENFÖRDERUNGSGESETZES SOWIE BERICHT BETREFFEND EVALUIERUNG DER UMWELTFÖRDERUNGEN DES BUNDES FÜR DEN ZEITRAUM 1.4.1993 BIS 31.12.1995

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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) erwähnt positiv, dass, seit die Österreichische Kommunalkredit die Förderungen im Bereich der Wasserwirtschaft übernommen habe, eine Wendung zum Besseren eingetreten sei. Die Freiheitlichen würden die Umweltförderungsgesetze aber dennoch ablehnen, erklärt er, weil es für die Einrichtung von Genossenschaften zur Abwasserbeseitigung künftig de facto der schriftlichen Zustimmung des Bürgermeisters bedürfe.

Abgeordneter KOPF (VP) bringt einen Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag ein, durch den die Anti-Atompolitik Österreichs bekräftigt werden soll. Damit werde ein deutliches Signal in diesem Bereich gesetzt, sagt er. Konkret enthält der Entschliessungsantrag u.a. den Auftrag an die Regierung, sich in der EU gegen Atomkraft einzusetzen und alle Initiativen in Richtung mehr Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energieträger zu unterstützen. (Fortsetzung)

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