Parlamentskorrespondenz Nr. 493 vom 10.07.1997
NATIONALRAT ENTSCHEIDET ÜBER LAUSCHANGRIFF UND RASTERFAHNDUNG
Wien (PK) - Als Schwerpunktthema dieser Sitzung behandelt der Nationalrat:
BUNDESGESETZ, MIT DEM ZUR BEKÄMPFUNG ORGANISIERTER KRIMINALITÄT BESONDERE ERMITTLUNGSMASSNAHMEN IN DIE STPO EINGEFÜHRT WERDEN UND F-ANTRAG 81/A BETREFFEND ÄNDERUNG DER STPO * L-ANTRAG 4/A(E) BETREFFEND VERANKERUNG VON GRUNDRECHTEN IN BEZUG AUF LAUSCHANGRIFF UND RASTERFAHNDUNG
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Abgeordneter Dr. OFNER (F) geht davon aus, dass die moderne Kriminalität nicht mit den bisherigen biederen Mitteln bekämpft werden könne. Rasterfahndung und Lauschangriff dürfen aber nur in den engen Grenzen der Menschenrechte, der Verfassung und den Erfordernissen der traditionell sehr guten österreichischen Rechtskultur angewendet werden.
Vorgesehen sei aber, dass auch die Mitglieder der Vertrauensberufe, Anwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Psychologen und Ärzte, abgehört werden können, wenn der Rechtsschutzbeauftragte zugestimmt hat, kritisiert Ofner. Ihm gehe es nicht um ein Privileg für diese Berufe, der Bürger soll aber sicher sein können, dass er im Besprechungszimmer eines Anwalts oder in der Ordination eines Arztes von der Polizei nicht abgehört wird. Dies umso mehr, als die Räumlichkeiten der geistlichen Aussprache von jedem Abhören ausgenommen werden sollen. In diesem Sinn legt Ofner einen umfangreichen Abänderungsantrag seiner Fraktion vor, der überdies darauf abzielt, Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit den besonderen Ermittlungsmassnahmen einer intensiven parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen und die Strafbestimmungen für Beamte zu erweitern, die Ermittlungsmassnahmen rechtswidrig vornehmen.
Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP): Das Ergebnis der Beratungen über das Expertenhearing und im Unterausschuss, zwischen und innerhalb der Fraktionen hat zu einer umfassenden Änderung der Regierungsvorlage geführt. Zu den Kritikern, die heute der Vorlage nicht zustimmen werden, meint der Sprecher, er habe für all jene, die trotz der massiven Verbesserungen aus Überzeugungsgründen das Gesetz ablehnen, Verständnis, jedoch nicht für jene, denen es ausschliesslich um die Diffamierung von Abgeordneten geht.
Näher befasst sich Fuhrmann mit den Verbesserungen des Grundrechtsschutzes, die von der Installierung eines unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten über eine Klarstellung, was Verhältnismässigkeit bedeutet, bis hin zum absoluten Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisse reichen.
Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) wirft den Regierungsparteien unter anderem vor, mit dem heute zu beschliessenden Gesetz Videofallen zu ermöglichen, da bei Zeitungsständern, in Kaufhäusern und bei Stammtischen Videokameras installiert werden können. Auch ist es möglich, in Wohnungen mit Zustimmung des Wohnungseigentümers Videokameras anzubringen, und zwar bei Delikten mit einer Strafrahmensobergrenze von einem Jahr. Hiezu zählen etwa die Verletzung der Unterhaltspflicht, Schwangerschaftsabbruch und die Störung der Religionsausübung. Dabei sollen nicht Verbrecher geschützt, sondern die Rechte unbeteiligter Dritter gewahrt werden, betont Schmidt.
Im Zusammenhang mit der Rasterfahndung weist die Abgeordnete darauf hin, dass etwa Daten von Versandhäusern, Vereinen, Videotheken und Zeitungsverlagen verrastert werden dürfen, und nennt dies polizeistaatliche Methoden. Es gibt zwar Ausnahmen, die aber dann nicht gelten, wenn die Daten durch erkennungsdienstliche Massnahmen ermittelt wurden, zeigt Schmidt auf und folgert daraus, dass alles verrastert werden kann. Der Grundrechtsschutz ist somit nicht gewährleistet, bekräftigt die Klubobfrau des Liberalen Forums ihre Kritik.
Der vorsitzführende Dritte Präsident Dr. BRAUNEDER erteilt der F-Abgeordneten HALLER für ihre Äusserung im Zusammenhang mit "Nötigung" einen Ordnungsruf.
Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) will das Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht ignorieren und die Eingriffe in die Privatsphäre möglichst gering halten. Für ihre positive Einstellung zu der Vorlage sei ein Expertenhearing im Oktober 1996 ausschlaggebend gewesen, bei dem ausländische Experten und Praktiker angemerkt haben, dass das elektronische Überwachungssystem in den USA sehr gut funktioniert. Eine wissenschaftliche Analyse habe zudem ergeben, dass der Lauschangriff ein erfolgreiches Instrument ist, weil damit Netzwerke und Strukturen von Kriminellen aufgedeckt werden und es vermehrt zu Verurteilungen kommen kann. "Wir wollen nicht nur den kleinen Autoknacker erwischen, sondern vor allem die Autoschieberbanden, die international tätig sind, sprengen", betont Fekter.
In einer tatsächlichen Berichtigung widerspricht L-Abgeordneter Dr. KIER der Ansicht Fekters, die Klubobfrau des Liberalen Forums hätte sich nicht mit dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen befasst.
Innenminister Mag. SCHLÖGL macht darauf aufmerksam, dass sich die Kriminalität verändert hat, sie ist aggressiver und professioneller geworden, die Tätigkeitsfelder wurden auf alle gesellschaftlichen Bereiche ausgedehnt. Die grossen Gewinne der organisierten Kriminalität werden wieder in neue Verbrechen investiert. Diesem Bereich stehen demnach Ressourcen, die besten Experten und alle modernen technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Deshalb muss mit den neuen Ermittlungsmethoden gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen werden, unterstreicht der Minister.
Es darf bei Berufsgeheimnisträgern nur dann gelauscht werden, erklärt der Ressortchef gegenüber den Vorrednern, wenn die Tat nicht anders aufklärbar ist und sich dieser Berufsgeheimnisträger selbst verdächtig gemacht hat. Als unrichtig bezeichnet Schlögl auch die Ansicht, dass Daten über die politische und religiöse Einstellung sowie über die Herkunft und sexuelle Orientierung zur Verrasterung verwendet werden dürfen.
Anhand eines Richtmikrophons mit Parabolspiegel erläutert G-Abgeordnete Mag. STOISITS, dass man damit 300 m weit abhören kann, was gesprochen wird, selbst durch Panzerglasscheiben und Wände. Ihrer Ansicht nach bedeuten die heute zu beschliessenden Massnahmen mehr Überwachungsstaat und weniger bürgerlicher Rechtsstaat.
Stoisits bezeichnet die geplanten neuen Ermittlungsmethoden als "Sicherheitsplacebo", weil damit das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht befriedigt werden könne. Bei der Erörterung von Lauschangriff und Rasterfahndung handelt es sich ihrer Meinung nach um eine "Schrebergarten-Diskussion", weil sich zwar viele Personen grundsätzlich dafür aussprechen, aber dagegen sind, wenn ihre eigene Berufsgruppe davon betroffen ist.
Einer der wesentlichen Kritikpunkte der Grünen ist die Missbrauchsgefahr, warnt Stoisits, weil auch unbescholtene Bürger in das Netz der Fahnder geraten können. Zudem sei schon derzeit mit den bereits erlaubten Methoden das Risiko, am Telefon abgehört zu werden, neunmal grösser als in den USA. Die Justizsprecherin der Grünen befürchtet, dass die geplanten Massnahmen zu einer Verschlechterung der demokratischen Lebensqualität in Österreich führen.
Bundesminister Dr. MICHALEK nennt die anstehende Entscheidung ausserordentlich bedeutsam und verweist auf die breite öffentliche Diskussion zu diesem Thema, was umso bemerkenswerter sei, als es sich hier um Massnahmen von äusserst schmalem Anwendungsbereich handelt. Dennoch gehe es um ein grundsätzliches Problem, weshalb er glaube, dass hier jeder eine "innere Mehrheitsentscheidung" treffen werde, und niemand ganz unrecht haben könne. Vor dem Hintergrund einer zweijährigen Debatte sei es, wie immer im Strafrecht, eine prinzipielle Abwägung, die die Abgeordneten vorzunehmen hätten.
Mit der heutigen Abstimmung trete man im Bereich der neuen Ermittlungsmethoden in eine neue Phase der Beobachtung, der Bewertung, der konkreten Anwendung, worin eine Chance bestehe, trotz unterschiedlicher Auffassungen in einem konstruktiven Geiste der Kooperation zu einer Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens zu kommen.
Abgeordneter LEIKAM (SP) verteidigt die in Aussicht genommenen neuen Ermittlungsmethoden als potentielle Möglichkeit, die Verbrechensverfolgung effizienter zu gestalten. Vor allem der organisierten Kriminalität müsse man mit adäquaten Mitteln entgegentreten. Diese organisierte Kriminalität rechtfertige auch vorbeugende Massnahmen des Staates zum Schutze seiner Bürger, betont Leikam. Schliesslich bringt der Redner einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Präzisierungen ein.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erklärt, sie stimme der Intention der Vorlage zu, wiewohl sie sich dessen bewusst sei, dass diese einen schweren Eingriff in die Grundrechte bedeute, weil man den Abstand zwischen den Kriminellen und den sie verfolgenden staatlichen Instanzen nicht zusätzlich vergrössern und so den Behörden das nötige Instrumentarium in die Hand geben sollte. Man müsse die Gefahren, welche mit der organisierten Kriminalität verbunden seien, sehen und daher trotz entsprechender Bedenken für die Einführung dieser Fahndungsmethoden eintreten, zumal entsprechende Kontrollmassnahmen gewährleistet seien.
Abgeordneter KISS (VP) unterstreicht die Notwendigkeit der geplanten Massnahmen und dankt den Verhandlern für ihre Arbeit. Es sei genau das erreicht worden, worum es gehe: Man biete den Bürgern mehr Sicherheit. Die von der Opposition erhobenen Vorwürfe weist Kiss zurück und geht auf die vielfältigen Existenzformen der organisierten Kriminalität ein, dabei aus einer entsprechenden EU-Analyse zitierend.
Abgeordneter Dr. KIER (L) bemängelt, hier habe man den falschen Ansatz gewählt: Der Staat müsse die Antithese zur organisierten Kriminalität darstellen. Man könne das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit nicht dadurch auflösen, dass man es einseitig zu Lasten der Freiheit gestalte. Die Sicherheit dürfe nicht auf Kosten der individuellen Freiheit des Bürgers gehen, mahnt Kier.
Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) betont die Notwendigkeit einer seriösen und grundsätzlichen Debatte zum Thema, dabei vor vorschnellen Schlüssen warnend. Es sei darum gegangen, einen vernünftigen Kompromiss zwischen der Wahrung der Grundrechte einerseits und der Notwendigkeit effizienterer Fahndungsmethoden andererseits zu finden. Sollte sich im Beobachtungszeitraum erweisen, dass sich die Befürchtungen einzelner Abgeordneter bewahrheiteten, so müsse man auf die Fortsetzung dieser Methoden verzichten.
Abgeordneter ANSCHOBER (G) wendet sich dem Sicherheitsaspekt der Diskussion zu und meint, es gebe eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Polizeiarbeit effektiver zu gestalten, ohne deswegen zu den geplanten Methoden greifen zu müssen. Der Redner erinnert an die gestrige Debatte um die Promille-Grenze und meint, gestern habe man der Sorge um die Bürgerrechte wesentlich mehr Raum gegeben.
Bundesminister Mag. SCHLÖGL erinnert daran, dass die in Diskussion stehenden Fahndungsmethoden in vielen vergleichbaren Staaten bereits in Kraft seien, und stellt überdies klar, dass diese nur einen kleinen Aspekt in der Verbrechensbekämpfung darstellen würden.
Man habe die Bedenken und Ängste der Skeptiker sehr ernst genommen und sich bemüht, auf ihre Alternativvorschläge einzugehen, wovon die umfangreichen Kontrollinstrumentarien zeugten. Die neuen Ermittlungsmethoden würden verständlicherweise auch Ängste erwecken, weshalb es Aufgabe der Regierung sein müsse, bei der Anwendung dieser Methoden strengste rechtsstaatliche Kriterien anzulegen, stellt Schlögl klar.
Abgeordneter PLATTER (VP) untermauert die Linie seiner Fraktion und mahnt die Opposition davor, dass die Sicherheit des Landes bei einem Fehlen der gegenständlichen Methoden leiden würde. Schliesslich bringt er einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erklärt, die Linie seiner Fraktion in dieser Frage befinde sich voll und ganz auf der Argumentationslinie des Zweiten Präsidenten Dr. Neisser: Sie sei zwar für einen Lauschangriff, aber nur bei der Schwerkriminalität. Es könne nicht angehen, dass derartige Methoden auch schon bei Kleinkriminalität zur Anwendung kommen. Der Redner bringt einen Abänderungsantrag in diesem Sinne ein, in dem auch die Schaffung lauschfreier Zonen gefordert wird. (Fortsetzung)