Parlamentskorrespondenz Nr. 494 vom 11.07.1997
NATIONALRAT: BESONDERE ERMITTLUNGSMETHODEN MEHRHEITLICH VERABSCHIEDET
Wien (PK) - In der Debatte über Lauschangriff und Rasterfahndung
meint Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) als eine von 14 SP-Abgeordneten,
die nicht für das Gesetz stimmen werden, ihre Bedenken gegen die
Eingriffe in die Grundrechte würden überwiegen. Sie zweifelt
insbesondere an der Effektivität der neuen Fahndungsmethoden und
fürchtet einen Missbrauch von Daten und eine Verletzung der
Privatsphäre.
Abgeordneter MURAUER (VP) gibt zu bedenken, dass die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität nicht nur neuer Fahndungsmethoden, sondern
auch einer besseren Kooperation und Koordination sämtlicher
Exekutivbereiche bedarf. Er kritisiert, dass es derzeit noch grösste
Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit und beim Informationsfluss
zwischen den einzelnen Abteilungen gibt. Murauer weist in diesem
Zusammenhang auf die Dringlichkeit der Stapo-Reform hin.
Abgeordneter LAFER (F) bekennt sich als Exekutivbeamter grundsätzlich
zu den neuen Fahndungsmethoden. Zentrales Anliegen des Redners ist
der Einsatz von entsprechend ausgebildetem Personal und moderner
technischer Mittel. Wichtig ist es für ihn auch, dass für diese neuen
Aufgaben das nötige Budget zur Verfügung gestellt wird.
Abgeordnete HUBER (SP) spricht von einem tragfähigen Kompromiss
zwischen dem Anliegen der Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der
Privatsphäre. In der Frage der beruflichen Verschwiegenheitspflichten
sei eine Lösung gefunden worden, die auf die Rechte und
Schutzinteressen unbeteiligter Dritter Bedacht nimmt. So sei
insbesondere das Bankgeheimnis auch weiterhin garantiert, betont
Huber.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) stellt fest, das Gesetz schiesse über das
Ziel hinaus. Der Redner hält vor allem die Information über die
Grundrechtseingriffe durch das Parlament nicht für ausreichend, um
den Abgeordneten Entscheidungshilfen für ein endgültiges Urteil nach
Auslaufen der Befristung geben zu können. Graf fordert deshalb den
Einsatz eines parlamentarischen Unterausschusses analog zum Stapo-
Ausschuss, der sich mit dem Einsatz der neuen Fahndungsmethoden
beschäftigt.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) erklärt, es gehe bei den neuen
Ermittlungsmethoden darum, den Missbrauch der Grund- und
Freiheitsrechte durch Kriminelle zu unterbinden.
Verbrechensbekämpfung dürfe nicht in Widerspruch zu den Rechten der
Bürger gebracht werden, betont er und kritisiert in diesem
Zusammenhang die Grünen und das Liberale Forum. Kukacka tritt für
eine objektive Güterabwägung ein und zeigt kein Verständnis dafür,
dass von Kritikern immer die Grundrechte in die Waagschale geworfen
werden. Ist denn die Sicherheit vor Verbrechern nicht auch
schützenswert, fragt er.
Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) sieht das Gesetzespaket als Mittel zur
Schaffung bestmöglicher Grundlagen für die Sicherheit der Menschen,
mit polizeistaatlichen Methoden hätten die Bestimmungen nichts zu
tun.
Bei der Abstimmung wird zunächst der Antrag des Liberalen Forums auf
Rückverweisung an den Justizausschuss abgelehnt.
Das Gesetz wird in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet.
Der Bericht des Verfassungsausschusses, wonach der Antrag des
Liberalen Forums betreffend Verankerung von Grundrechten in bezug auf
Lauschangriff und Rasterfahndung keine Zustimmung gefunden hat, wird
ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
INSOLVENZRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 1997
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Abgeordneter Mag. SCHREINER (F) erhebt Bedenken gegen die vom Gesetz
vorgenommene Regelung der Reorganisation von Unternehmen. Er
kritisiert insbesondere, dass die Besteuerung von Sanierungsgewinnen
eine Reorganisation völlig unattraktiv mache und damit den
Intentionen des Gesetzes zuwiderlaufe. Seine Einwände bringt
Schreiner in Form eines Abänderungsantrages ein und meint, ohne
Annahme dieser Änderungen bleibe das Gesetz totes Recht.
Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) bedauert, dass es nicht gelungen ist, das
Reorganisationsverfahren steuerlich abzusichern, und schliesst sich
der Kritik Schreiners an. Fekter geht allerdings davon aus, dass ein
Gerichtsbeschluss über einen Reorganisationsplan ähnlich bewertet
wird wie Gerichtsbeschlüsse im Ausgleichs- und Konkursverfahren.
Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nach Meinung der Rednerin
Handlungsbedarf des Parlaments. Ein weiteres Anliegen der VP-
Justizsprecherin ist eine im Sinne des Gläubigerschutzes
erfolgsabhängige Entlohnung der Masseverwalter.
In einem Abänderungsantrag fordert Fekter unter anderem die
Berücksichtigung gewisser handlungsrechtlicher Merkmale bei der
Berechnung der fiktiven Verschuldungsdauer.
Justizminister Dr. MICHALEK betrachtet das Gesetz als Reaktion auf
die steigende Zahl von Insolvenzen bzw. von Abweisungen bei
Konkursanträgen mangels Vermögens. Ziel der Massnahme ist es,
Unternehmenskrisen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig
Reorganisationsschritte einleiten zu können. Im Insolvenzfall geht es
nach Auffassung des Ministers darum, die Möglichkeiten einer
Sanierung und Fortführung des Unternehmens auszuschöpfen bzw. nicht
mehr lebensfähige Unternehmen bestmöglich zu verwerten.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) qualifiziert das Gesetz als "Totgeburt"
und meint, die Massnahmen bringen dem Unternehmer überhaupt nichts.
Er vermisst vor allem Geheimhaltungsschutz beim
Reorganisationsverfahren und rechnet damit, dass die Einleitung des
Verfahrens sofort den Kreditschutzverbänden mitgeteilt wird und
dadurch in der Praxis Konkurse eher beschleunigt werden. Noch dazu
komme der Unternehmer nicht einmal in den Genuss eines
Forderungsnachlasses. Krüger fordert eine "Atempause" für gefährdete
Unternehmen nach dem Chapter Eleven-Verfahren der USA sowie eine
Exekutionssperre, um das Reorganisationsverfahren für die Unternehmer
attraktiv zu machen.
Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP) meint, man könne die Auswirkungen
dieses Gesetzes nicht pro futuro beurteilen, weshalb die Kritik der
Freiheitlichen für ihn nicht nachvollziehbar sei. Im österreichischen
Wirtschaftsleben würden die Signale, die von diesem Gesetz ausgingen,
richtig verstanden werden.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) vertritt die Auffassung, die in diese
Vorlage gesetzten Erwartungen seien nicht erfüllt worden. Mutmasslich
werde man in Bälde ein "Reparaturgesetz" brauchen. Die Koalition
solle den Mut haben und dem F-Abänderungsantrag beitreten.
Abgeordneter Mag. PETER (L) signalisiert die Zustimmung seiner
Fraktion zum Abänderungsantrag der Freiheitlichen und bezeichnet ein
noch zu schaffendes Gesetz über eine Euro-Bilanz als nötige Grundlage
für die gegenständliche Materie.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erklärt, ihre Fraktion werde dem Gesetz
zustimmen, meint aber, man möge sich nicht der Illusion hingeben,
durch dieses Gesetz könnten Insolvenzen verhindert werden.
Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) äussert sich ebenfalls zustimmend zur
Vorlage und sieht in ihr eine Chance zur Sanierung gefährdeter
Unternehmen.
Abgeordneter Mag. MAIER (SP) nennt das zu beschliessende Gesetz einen
notwendigen Schritt zur Vermeidung der Probleme im Insolvenzwesen.
Die Vorlage wird in der Fassung des VP-SP-Abänderungsantrages samt
den beiden Ausschussentschliessungen (Regelungen über
eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen sowie der Entlohnung
für Masseverwalter, Ausgleichsverwalter, Reorganisationsprüfer und
bevorrechtete Gläubigerschutzverbände) mehrheitlich angenommen. Der
Abänderungsantrag der Freiheitlichen bleibt in der Minderheit.
ÄNDERUNG DES INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNGSGESETZES UND DAZU L-ANTRAG
57/A(E) * SP-VP-ANTRAG 499/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES
ARBEITSMARKTPOLITIK-FINANZIERUNGSGESETZES
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Abgeordneter MEISINGER (F) bemängelt, dass sich das AMS immer noch
darauf beschränkt, die Arbeitslosen zu verwalten, vielleicht, um die
eigenen Arbeitsplätze zu sichern. Weiters zeuge die heimische
Insolvenzwelle von der Unbeweglichkeit und mangelnden
Problemlösungskompetenz der Bundesregierung. Er bringt einen
Entschliessungsantrag betreffend gerechtere Regelungen der Entlohnung
arbeitssuchender Personen sowie die Aufgaben des AMS ein.
Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) zeigt sich zufrieden mit den geplanten
Reformen, so werde die Treffsicherheit des Fonds erhöht, die Rechte
der Arbeitnehmer würden gesichert, möglicher Missbrauch werde
minimiert. Sodann bringt er einen Abänderungsantrag betreffend
juristische Präzisierungen und Inkrafttretungsklauseln ein.
Abgeordneter Dr. KIER (L) bemängelt, dass hier kein Gesamtpaket
geschnürt worden sei. Die Richtung stimme zwar, doch sei seiner
Fraktion dieses Massnahmenbündel zu wenig weitgehend.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) spricht zur Sondernotstandshilfe und
erläutert die Intention der diesbezüglichen Novelle, die eine
wesentliche Verbesserung gegenüber der Jetztsituation darstelle.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) teilt die Bedenken des Abgeordneten Kier
und kritisiert, dass das Gesetz unter dem Druck der gebotenen Eile
mangelhaft konzipiert worden sei, weshalb seine Fraktion dem
Gesetzesbeschluss nicht zustimmen könne.
Bundesministerin HOSTASCH nennt das ISG ein sehr wichtiges,
arbeitnehmerorientiertes Gesetz, dessen Novellierung eine nötige
Präzisierung der Rechtsansprüche darstelle. Mit dieser Vorlage werde
ein wesentlicher Schritt zur Absicherung von Arbeitnehmerrechten
gesetzt.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) stellt fest, die geplante gesetzliche
Massnahme sei nicht zuletzt auch deshalb nötig, um die angespannte
finanzielle Situation des Fonds zu entschärfen. Im übrigen appelliert
der Redner an die Sozialministerin, sich verstärkt um die Entspannung
auf dem Lehrlingssektor zu bemühen.
In einer zweiten Stellungnahme erklärt Bundesministerin HOSTASCH, sie
habe ein enormes Interesse daran, jedem Jugendlichen die Chance auf
einen Ausbildungsplatz einzuräumen, weshalb sie jede diesbezügliche
Initiative der Sozialpartner unterstützen werde.
Die Vorlagen werden in der Fassung des Abänderungsantrages der
Regierungsparteien mit Mehrheit angenommen; Zustimmung findet auch
die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung.
Der (negative) Ausschussbericht über den Antrag der Liberalen
betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes wird
mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Ein Entschliessungsantrag der
Freiheitlichen betreffend praxisgerechte Anrechnung von
Nebeneinkommen auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
verfällt der Ablehnung. (Fortsetzung)