Parlamentskorrespondenz Nr. 494 vom 11.07.1997

NATIONALRAT: BESONDERE ERMITTLUNGSMETHODEN MEHRHEITLICH VERABSCHIEDET

Wien (PK) - In der Debatte über Lauschangriff und Rasterfahndung

meint Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) als eine von 14 SP-Abgeordneten,

die nicht für das Gesetz stimmen werden, ihre Bedenken gegen die

Eingriffe in die Grundrechte würden überwiegen. Sie zweifelt

insbesondere an der Effektivität der neuen Fahndungsmethoden und

fürchtet einen Missbrauch von Daten und eine Verletzung der

Privatsphäre.

Abgeordneter MURAUER (VP) gibt zu bedenken, dass die Bekämpfung der

organisierten Kriminalität nicht nur neuer Fahndungsmethoden, sondern

auch einer besseren Kooperation und Koordination sämtlicher

Exekutivbereiche bedarf. Er kritisiert, dass es derzeit noch grösste

Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit und beim Informationsfluss

zwischen den einzelnen Abteilungen gibt. Murauer weist in diesem

Zusammenhang auf die Dringlichkeit der Stapo-Reform hin.

Abgeordneter LAFER (F) bekennt sich als Exekutivbeamter grundsätzlich

zu den neuen Fahndungsmethoden. Zentrales Anliegen des Redners ist

der Einsatz von entsprechend ausgebildetem Personal und moderner

technischer Mittel. Wichtig ist es für ihn auch, dass für diese neuen

Aufgaben das nötige Budget zur Verfügung gestellt wird.

Abgeordnete HUBER (SP) spricht von einem tragfähigen Kompromiss

zwischen dem Anliegen der Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der

Privatsphäre. In der Frage der beruflichen Verschwiegenheitspflichten

sei eine Lösung gefunden worden, die auf die Rechte und

Schutzinteressen unbeteiligter Dritter Bedacht nimmt. So sei

insbesondere das Bankgeheimnis auch weiterhin garantiert, betont

Huber.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) stellt fest, das Gesetz schiesse über das

Ziel hinaus. Der Redner hält vor allem die Information über die

Grundrechtseingriffe durch das Parlament nicht für ausreichend, um

den Abgeordneten Entscheidungshilfen für ein endgültiges Urteil nach

Auslaufen der Befristung geben zu können. Graf fordert deshalb den

Einsatz eines parlamentarischen Unterausschusses analog zum Stapo-

Ausschuss, der sich mit dem Einsatz der neuen Fahndungsmethoden

beschäftigt.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) erklärt, es gehe bei den neuen

Ermittlungsmethoden darum, den Missbrauch der Grund- und

Freiheitsrechte durch Kriminelle zu unterbinden.

Verbrechensbekämpfung dürfe nicht in Widerspruch zu den Rechten der

Bürger gebracht werden, betont er und kritisiert in diesem

Zusammenhang die Grünen und das Liberale Forum. Kukacka tritt für

eine objektive Güterabwägung ein und zeigt kein Verständnis dafür,

dass von Kritikern immer die Grundrechte in die Waagschale geworfen

werden. Ist denn die Sicherheit vor Verbrechern nicht auch

schützenswert, fragt er.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) sieht das Gesetzespaket als Mittel zur

Schaffung bestmöglicher Grundlagen für die Sicherheit der Menschen,

mit polizeistaatlichen Methoden hätten die Bestimmungen nichts zu

tun.

Bei der Abstimmung wird zunächst der Antrag des Liberalen Forums auf

Rückverweisung an den Justizausschuss abgelehnt.

Das Gesetz wird in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet.

Der Bericht des Verfassungsausschusses, wonach der Antrag des

Liberalen Forums betreffend Verankerung von Grundrechten in bezug auf

Lauschangriff und Rasterfahndung keine Zustimmung gefunden hat, wird

ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

INSOLVENZRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 1997

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Abgeordneter Mag. SCHREINER (F) erhebt Bedenken gegen die vom Gesetz

vorgenommene Regelung der Reorganisation von Unternehmen. Er

kritisiert insbesondere, dass die Besteuerung von Sanierungsgewinnen

eine Reorganisation völlig unattraktiv mache und damit den

Intentionen des Gesetzes zuwiderlaufe. Seine Einwände bringt

Schreiner in Form eines Abänderungsantrages ein und meint, ohne

Annahme dieser Änderungen bleibe das Gesetz totes Recht.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) bedauert, dass es nicht gelungen ist, das

Reorganisationsverfahren steuerlich abzusichern, und schliesst sich

der Kritik Schreiners an. Fekter geht allerdings davon aus, dass ein

Gerichtsbeschluss über einen Reorganisationsplan ähnlich bewertet

wird wie Gerichtsbeschlüsse im Ausgleichs- und Konkursverfahren.

Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nach Meinung der Rednerin

Handlungsbedarf des Parlaments. Ein weiteres Anliegen der VP-

Justizsprecherin ist eine im Sinne des Gläubigerschutzes

erfolgsabhängige Entlohnung der Masseverwalter.

In einem Abänderungsantrag fordert Fekter unter anderem die

Berücksichtigung gewisser handlungsrechtlicher Merkmale bei der

Berechnung der fiktiven Verschuldungsdauer.

Justizminister Dr. MICHALEK betrachtet das Gesetz als Reaktion auf

die steigende Zahl von Insolvenzen bzw. von Abweisungen bei

Konkursanträgen mangels Vermögens. Ziel der Massnahme ist es,

Unternehmenskrisen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig

Reorganisationsschritte einleiten zu können. Im Insolvenzfall geht es

nach Auffassung des Ministers darum, die Möglichkeiten einer

Sanierung und Fortführung des Unternehmens auszuschöpfen bzw. nicht

mehr lebensfähige Unternehmen bestmöglich zu verwerten.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) qualifiziert das Gesetz als "Totgeburt"

und meint, die Massnahmen bringen dem Unternehmer überhaupt nichts.

Er vermisst vor allem Geheimhaltungsschutz beim

Reorganisationsverfahren und rechnet damit, dass die Einleitung des

Verfahrens sofort den Kreditschutzverbänden mitgeteilt wird und

dadurch in der Praxis Konkurse eher beschleunigt werden. Noch dazu

komme der Unternehmer nicht einmal in den Genuss eines

Forderungsnachlasses. Krüger fordert eine "Atempause" für gefährdete

Unternehmen nach dem Chapter Eleven-Verfahren der USA sowie eine

Exekutionssperre, um das Reorganisationsverfahren für die Unternehmer

attraktiv zu machen.

Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP) meint, man könne die Auswirkungen

dieses Gesetzes nicht pro futuro beurteilen, weshalb die Kritik der

Freiheitlichen für ihn nicht nachvollziehbar sei. Im österreichischen

Wirtschaftsleben würden die Signale, die von diesem Gesetz ausgingen,

richtig verstanden werden.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) vertritt die Auffassung, die in diese

Vorlage gesetzten Erwartungen seien nicht erfüllt worden. Mutmasslich

werde man in Bälde ein "Reparaturgesetz" brauchen. Die Koalition

solle den Mut haben und dem F-Abänderungsantrag beitreten.

Abgeordneter Mag. PETER (L) signalisiert die Zustimmung seiner

Fraktion zum Abänderungsantrag der Freiheitlichen und bezeichnet ein

noch zu schaffendes Gesetz über eine Euro-Bilanz als nötige Grundlage

für die gegenständliche Materie.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erklärt, ihre Fraktion werde dem Gesetz

zustimmen, meint aber, man möge sich nicht der Illusion hingeben,

durch dieses Gesetz könnten Insolvenzen verhindert werden.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) äussert sich ebenfalls zustimmend zur

Vorlage und sieht in ihr eine Chance zur Sanierung gefährdeter

Unternehmen.

Abgeordneter Mag. MAIER (SP) nennt das zu beschliessende Gesetz einen

notwendigen Schritt zur Vermeidung der Probleme im Insolvenzwesen.

Die Vorlage wird in der Fassung des VP-SP-Abänderungsantrages samt

den beiden Ausschussentschliessungen (Regelungen über

eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen sowie der Entlohnung

für Masseverwalter, Ausgleichsverwalter, Reorganisationsprüfer und

bevorrechtete Gläubigerschutzverbände) mehrheitlich angenommen. Der

Abänderungsantrag der Freiheitlichen bleibt in der Minderheit.

ÄNDERUNG DES INSOLVENZ-ENTGELTSICHERUNGSGESETZES UND DAZU L-ANTRAG

57/A(E) * SP-VP-ANTRAG 499/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES

ARBEITSMARKTPOLITIK-FINANZIERUNGSGESETZES

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Abgeordneter MEISINGER (F) bemängelt, dass sich das AMS immer noch

darauf beschränkt, die Arbeitslosen zu verwalten, vielleicht, um die

eigenen Arbeitsplätze zu sichern. Weiters zeuge die heimische

Insolvenzwelle von der Unbeweglichkeit und mangelnden

Problemlösungskompetenz der Bundesregierung. Er bringt einen

Entschliessungsantrag betreffend gerechtere Regelungen der Entlohnung

arbeitssuchender Personen sowie die Aufgaben des AMS ein.

Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) zeigt sich zufrieden mit den geplanten

Reformen, so werde die Treffsicherheit des Fonds erhöht, die Rechte

der Arbeitnehmer würden gesichert, möglicher Missbrauch werde

minimiert. Sodann bringt er einen Abänderungsantrag betreffend

juristische Präzisierungen und Inkrafttretungsklauseln ein.

Abgeordneter Dr. KIER (L) bemängelt, dass hier kein Gesamtpaket

geschnürt worden sei. Die Richtung stimme zwar, doch sei seiner

Fraktion dieses Massnahmenbündel zu wenig weitgehend.

Abgeordneter SEIDINGER (SP) spricht zur Sondernotstandshilfe und

erläutert die Intention der diesbezüglichen Novelle, die eine

wesentliche Verbesserung gegenüber der Jetztsituation darstelle.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) teilt die Bedenken des Abgeordneten Kier

und kritisiert, dass das Gesetz unter dem Druck der gebotenen Eile

mangelhaft konzipiert worden sei, weshalb seine Fraktion dem

Gesetzesbeschluss nicht zustimmen könne.

Bundesministerin HOSTASCH nennt das ISG ein sehr wichtiges,

arbeitnehmerorientiertes Gesetz, dessen Novellierung eine nötige

Präzisierung der Rechtsansprüche darstelle. Mit dieser Vorlage werde

ein wesentlicher Schritt zur Absicherung von Arbeitnehmerrechten

gesetzt.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) stellt fest, die geplante gesetzliche

Massnahme sei nicht zuletzt auch deshalb nötig, um die angespannte

finanzielle Situation des Fonds zu entschärfen. Im übrigen appelliert

der Redner an die Sozialministerin, sich verstärkt um die Entspannung

auf dem Lehrlingssektor zu bemühen.

In einer zweiten Stellungnahme erklärt Bundesministerin HOSTASCH, sie

habe ein enormes Interesse daran, jedem Jugendlichen die Chance auf

einen Ausbildungsplatz einzuräumen, weshalb sie jede diesbezügliche

Initiative der Sozialpartner unterstützen werde.

Die Vorlagen werden in der Fassung des Abänderungsantrages der

Regierungsparteien mit Mehrheit angenommen; Zustimmung findet auch

die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung.

Der (negative) Ausschussbericht über den Antrag der Liberalen

betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes wird

mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Ein Entschliessungsantrag der

Freiheitlichen betreffend praxisgerechte Anrechnung von

Nebeneinkommen auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

verfällt der Ablehnung. (Fortsetzung)

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