Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 01.10.1997

NEUES REVISIONSRECHT FÜR GENOSSENSCHAFTEN

Wien (PK) - Als erster Schritt einer umfassenden Reform des Genossenschaftsrechtes wird das Genossenschaftsrevisionsrecht geändert. Ziel der heute im Justizausschuss mit SP-VP-Mehrheit beschlossenen Novelle, die nicht zuletzt auch durch die Konsum-Pleite 1995 Impulse erhielt, ist die Stärkung von Unabhängigkeit und Effizienz der Revision. Darüber hinaus soll die Information der Genossenschaftsmitglieder und der Gläubiger verbessert und der Zugang zur Rechtsform der Genossenschaft erleichtert werden. In Hinkunft werden auch Tochterunternehmen von Genossenschaften in die Revision einbezogen, der Revisor hat bei festgestellten Mängeln die Möglichkeit, sich unmittelbar an die Generalversammlung zu wenden. Die Unabhängigkeit der Revision wird durch die Verankerung der Weisungsfreiheit der Revisoren in den Statuten der Revisionsverbände und durch einen Kündigungsschutz der Revisoren gesichert.

Ferner gelten künftig auch für Genossenschaften ab einer bestimmten Grösse die erweiterten Rechnungslegungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften. Die Qualifikationsanforderungen für Revisoren werden an die Bilanzprüferrichtlinie der EU angepasst. Der Justizausschuss setzt mit seinem heutigen Beschluss zudem einen Beitrag zur Rechtsbereinigung, waren doch die geltenden Bestimmungen auf mehrere, aus unterschiedlichen Epochen stammende Rechtsquellen verstreut.

Die Abgeordneten Dr. FUHRMANN und Dr. JAROLIM (beide SP) begrüssten die Novelle als wesentliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand, zeigten sich aber skeptisch in bezug auf einige Detailregelungen, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung allein durch den Revisor.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) erwartete sich durch das neue Gesetz ein rascheres Reagieren auf in der Revision aufgezeigte Mängel.

Kritik kam vor allem von den Freiheitlichen: Abgeordneter Dr. OFNER bezeichnete die Beschlussfassung als überhastet und meinte, man solle diese komplizierte Materie heute nicht "übers Knie brechen", sondern einen Unterausschuss zur eingehenderen Beratung mit Experten einsetzen. Die Eile führte Ofner auf ein Drängen des Raiffeisen-sektors zurück.

In diesem Sinn äusserte sich auch Abgeordneter Ing. REICHHOLD, der zudem von zentralistischen Ansätzen zu Lasten kleinerer Genossenschaften sprach. Das Gesetz richte sich vor allem gegen die Interessen der Primärgenossenschaften und sei bloss ein erster Schritt zur Konsolidierung des Raiffeisenverbandes, bemerkte er. Reichhold kritisierte vehement das Fortbestehen der gemischten Verbände, das seiner Meinung nach unlauterem Wettbewerb durch den Raiffeisenverband Tür und Tor öffne.

Für die Einsetzung eines Unterausschusses trat ebenso Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) ein. Er vermisste in erster Linie eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der einzelnen Genossenschafter.

Grundsätzlich positiv beurteilte Abgeordnete Mag. STOISITS (G) das Gesetz. Sie sah aber datenschutzrechtliche Probleme und meinte, dem Revisor werde ein zu umfangreiches Informationsrecht eingeräumt.

Justizminister Dr. MICHALEK wies die Kritik der FPÖ mit Nachdruck zurück und bemerkte, von einem Drängen des Raiffeisensektors könne keine Rede sein. Vielmehr seien Widerstände gegen eine rasche Beschlussfassung zu überwinden gewesen. Der Minister betonte, dass die Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes nach wie vor ein Schwerpunkt der Arbeit seines Ressorts bleibe. Da aufgrund divergierender Interessen mit der Vorlage dieses Gesetzeswerkes in nächster Zukunft nicht zu rechnen sei, habe man den Bereich Rechnungslegung und Revision nun vorgezogen. Dies auch deshalb, zumal im Zuge der Konsum-Pleite 1995 Mängel der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen aufgezeigt wurden, sagte Michalek.

Die von der SPÖ vorgebrachten Bedenken fanden in einem SP-VP-Abänderungsantrag Berücksichtigung. So wird nun u.a. die zentrale Stellung des Revisors bei der Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung durch Normierung von Gerichtszuständigkeiten geschmälert.

Die Regierungsvorlage wurde schliesslich in der Fassung dieses Abänderungsantrages mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen. Für den Antrag der FPÖ auf Einsetzung eines Unterausschusses, dem sich auch das Liberale Forum anschloss, ergab sich keine Mehrheit.

Ebenfalls in der Minderheit blieb ein Entschliessungsantrag des Abgeordneten Mag. SCHREINER (F), in dem die Neukodifikation des gesamten Genossenschaftsrechtes gefordert wird. (Schluss)