Parlamentskorrespondenz Nr. 628 vom 10.10.1997

NEUE VERFAHRENSORDNUNG, ALTE FORDERUNG FÜR UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE

Wien (PK) - Neue Verfahrensregeln für Untersuchungsausschüsse, die auf eine Initiative von SPÖ und ÖVP zurückgehen, aber auch die Einsetzung von U-Ausschüssen durch ein Viertel der Abgeordneten, von allen anderen Fraktionen nachhaltig gefordert, sind Kulminationspunkt des heutigen Sitzungstages. Die künftige Verfahrensordnung sieht zur Unterstützung des Ausschussvorsitzenden einen Verfahrensanwalt vor, geladene "Zeugen" haben das gleiche Recht wie vor dem Zivilgericht, sich einer Aussage zu enthalten, und können überdies eine Vertrauensperson beiziehen. Beamte werden ausdrücklich von der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses entbunden, sensible Fragen sollen in vertraulicher Sitzung behandelt werden. "Totes Recht" befürchtet die Opposition aufgrund der abermaligen Weigerung der Regierungsparteien, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitenrecht zu machen.

Unter einer Reihe von Finanzvorlagen befinden sich eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, durch die sich der Import von Rauchwaren aus Oststaaten (ab 25 Zigaretten, 5 Zigarren, 10 Zigarillos) verteuert, eine Novellierung des Einkommensteuergesetzes, mit der die Freibetragsbescheide auch 1998 sistiert werden, sowie Novellen zum Entschädigungsgesetz CSSR und Verteilungsgesetz DDR, wodurch eine Restsumme von 385 Mill. S bzw. 37,4 Mill. S als Abgeltung für Vermögensverluste an österreichische Staatsbürger zur Auszahlung gelangt.

Nationalratspräsident Dr. FISCHER, der die Sitzung eröffnet, kündigt für 15 Uhr auf Verlangen des Abgeordneten Mag. Barmüller (L) eine Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag des Liberalen Forums zum Entschliessungsantrag 403/A(E) betreffend die Aufnahme der steirischen Slowenen in den Volksgruppenbeirat an.

Das Plenum geht sodann in die Beratungen ein:

G-ANTRAG 450/A, L-ANTRAG 482/A, F-ANTRAG 506/A UND SP-VP-ANTRAG 507/A     BETREFFEND ÄNDERUNG DES BUNDES-VERFASSUNGSGESETZES, DES GESCHÄFTSORDNUNGSGESETZES UND DES StGB

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Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) hält Kontrollinstrumente, die an einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrates gebunden sind, für unvollständig wie auch unbrauchbar und fordert daher die Verankerung des Rechtes auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch eine qualifizierte Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten. Er erinnert daran, dass ein diesbezügliches Minderheitenrecht europäischer Standard ist und darüber auch innerhalb der Fraktionen prinzipiell ein Grundkonsens besteht. Die derzeitige restriktive Regelung qualifiziert Brauneder als "Minderheitenstrafgesetz" und Massnahmegesetz gegen die FPÖ.

Abgeordneter Mag. MAIER (SP) stellt fest, Oppositionspolitiker hätten in den letzten Jahren Untersuchungsausschüsse auf Kosten rechtsstaatlicher Grundsätze als willkommene Mittel für ihre eigene Profilierung betrachtet und sich dabei als Ankläger und Richter in einer Person gebärdet. Die heute zu beschliessende Verfahrensordnung beseitigt rechtsstaatliche Defizite, zumal die Geschäftsordnung mit ihrer Anlehnung an die Strafprozessordnung nicht geeignet war, Zeugen entsprechend zu schützen. Diese Reform ist für Maier ein erster Schritt. Der Redner kann sich eine Weiterentwicklung in Richtung verstärkter Minderheitenrechte vorstellen.

Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) meint in Anspielung an die Diskussion über die Kurden-Morde, das Parlament könne seine Kontrollaufgabe nicht ausüben, solange eine Mehrheit dies verhindert. Die heutige Änderung der Verfahrensordnung sei nur ein Mosaikstein, der am Kern des Problems, nämlich der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, vorbeigeht. Schmidt verlangt die Einsetzung als Minderheitenrecht von einem Viertel der Abgeordneten oder durch sämtliche Abgeordnete zweier Fraktionen. Einem Missbrauch sollte dadurch vorgebaut werden, dass nicht mehr als zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig eingesetzt werden dürfen. Die von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Verfahrensänderungen wird die Rednerin ablehnen, da auch diese Regelungen auf dem Mehrheitsprinzip basieren.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) erklärt, die rechtsstaatlich unbefriedigende Handhabung der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit habe die Dringlichkeit von neuen Verfahrensregeln deutlich aufgezeigt. Die vorliegende Änderung der Geschäftsordung bringe nunmehr die Festlegung eines klaren Untersuchungsauftrages und einen Rechtsschutz für die Auskunftspersonen. Zudem werde der Ausschussvorsitzende in Hinkunft durch einen Verfahrensanwalt unterstützt, um nicht in das "alte Fahrwasser der Inquisition" zu geraten. Fekter findet es daher bedauerlich, dass die neuen Regelungen nur von der Regierungsmehrheit mitgetragen werden, und verspricht, die neue Verfahrensordnung werde kein totes Recht sein. Abschliessend bringt die Rednerin einen SP-VP-Abänderungsantrag ein, der Detailänderungen zum Inhalt hat.

Abgeordneter WABL (G) bezieht sich in seiner Wortmeldung auf die heutige Fragestunde mit Minister Fasslabend und meint, dabei wurde gezeigt, was die Regierung vom Parlament hält. Der Verteidigungsminister stelle sich her und gebe bekannt, dass er einen Nato-Beitritt vorbereite. Ebenso verfahre die Regierung mit der Opposition in der Frage der Verfahrensordnung, kritisiert Wabl, der von einer "Selbstentmündigung des Parlaments" spricht.

In Richtung seiner Vorrednerin merkt Wabl an, er halte es für entwürdigend, wenn sie sage, die Mehrheit müsse die Kontrollrechte in Händen haben, damit die Demokratie leben könne. Mit diesen Aussagen missachte Fekter nicht nur das Parlament, sondern auch das ÖVP-Parteiprogramm und Präsident Neisser, der als einziger Verständnis für die Opposition gezeigt habe. Man müsse darauf vertrauen, dass die Minderheit ihre Rechte positiv nützt und nicht den "Holzhammer" einsetzt, betont Wabl.

Bei dieser grundsätzlichen Diskussion über das Verhältnis Minderheit  - Mehrheit solle nicht so getan werden, als ginge es dabei um keine Interessen, macht Abgeordneter Dr. CAP (SP) geltend. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass die Untersuchungsausschüsse teilweise inquisitorischen Charakter hatten, was von den Oppositionsparteien weidlich ausgenützt worden sei. Die Einführung eines besseren Rechtsschutzes für Auskunftspersonen und die Beiziehung eines Verfahrensanwaltes und von Vertrauenspersonen sei daher ausdrücklich zu begrüssen, unterstreicht Cap. Die neuen Regeln würden mediale Vorverurteilungen verhindern und nicht mehr dazu führen, dass die Abgeordneten zu Richtern und Anklägern werden. Man dürfe auch nicht vorgeben, so Cap, nur ein Oppositionsabgeordneter könnte die Kontrollaufgaben wirklich ausüben.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) repliziert auf die Ausführungen der Abgeordneten Fekter und meint, der ÖVP wäre es am liebsten, die Oppositon abschaffen zu können. Es sei ein Alarmsignal, dass die Geschäftsordung nur mit den Stimmen der Regierungsmehrheit beschlossen werde, beklagt der Redner. Zumindest bei der zentralen Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hätten sich die Freiheitlichen mehr Beweglichkeit erwartet, sohin müssten sie einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringen. Im übrigen könne man nicht von Missbrauch sprechen, wenn gemäss der Geschäftsordnung Rechte angewendet werden. Er, Stadler, garantiere schon heute, dass die Verfahrensordnung totes Recht bleibt.

In einer tatsächlichen Berichtigung verweist Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) auf das Verhalten von Abgeordneten der FPÖ bei einer Abstimmung, bei der Stimmzettel markiert worden seien. Abgeordneter Dr. STADLER (F) stellt in einer persönlichen Erwiderung fest, es könne nicht von einem geschäftsordnungswidrigen Verhalten gesprochen werden, weil diese Frage in der Geschäftsordung nicht geregelt sei. Präsident Dr. NEISSER konstatiert, bei der Wortmeldung des Abgeordneten Stadler habe es sich um keine persönliche Erwiderung gehandelt.

Nach Ansicht des Abgeordneten Mag. BARMÜLLER (L) ist die letzte Geschäftsordnungsreform notwendig und richtig gewesen, weil sie zu einer Straffung der parlamentarischen Abläufe und zu einer höheren Berechenbarkeit geführt hat. Beim vorliegenden Gesetz bemängelt der Abgeordnete das Fehlen des Rechtes einer qualifizierten Minderheit, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Zudem befasst sich Barmüller mit dem Interpellationsrecht und fordert in diesem Zusammenhang, den Abgeordneten zu Berichten des Rechnungshofes ein Fragerecht einzuräumen, was Gegenstand eines Abänderungsantrages ist. Zwei weitere Abänderungsanträge betreffen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten bzw. von allen Abgeordneten zweier Klubs sowie die Gleichstellung von Lebensgemeinschaften mit ehelichen Verhältnissen.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) erinnert an den Anlassfall, der die Opposition dazu bringe, darauf zu drängen, dass Untersuchungsausschüsse wieder möglich würden. Es gebe keinen vernünftigen Grund, einen Untersuchungsausschuss nicht zuzulassen. Seit 1990, durch drei Gesetzgebungsperioden, sei kein solcher Ausschuss mehr eingesetzt worden. Das liege jedoch nicht daran, dass es keine aufklärungsbedürftigen Sachverhalte mehr gebe, sondern am Zustand der Koalitionsregierung, die augenscheinlich Kontrolle nicht zulassen wolle. Politisch aber habe diese Verweigerung der Regierung nichts genützt, resümiert Petrovic, die ankündigt, dass ihre Fraktion auf die Aufklärung der Kurden-Morde nicht vergessen werde.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) wirft der Regierung Missbrauch der Geschäftsordnung vor, der Opposition seit Jahren jede Kontrollmöglichkeit vorzuenthalten. Hier gehe es um das Selbstverständnis eines Abgeordneten, werde doch augenscheinlich permanent zwischen Regierungs- und Oppositionvertretern unterschieden, beklagt Graf. Er sieht es als keinen guten Dienst am Parlamentarismus an, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen genötigt werden, fortdauernd gegen ihre innere Überzeugung zu stimmen. Abschliessend bringt der Redner einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) bezeichnet die Argumentation der Freiheitlichen als "durchsichtig" und nicht nachvollziehbar. Stimmzettel zu "zinken" sei jedenfalls kein Ausdruck eines akzeptablen Demokratieverständnisses.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) berichtigt tatsächlich, es widerspreche nicht der Geschäftsordnung, Stimmzettel zu markieren.

Die Berichte des Geschäftsordnungsausschusses, nach denen die Anträge der Grünen, des Liberalen Forums und der Freiheitlichen in der Minderheit geblieben sind, werden mehrheitlich genehmigt (117 bzw. 118 Pro- zu 55 Contra-Stimmen).

Zu dem Gesetzesentwurf selbst liegen zahlreiche Abänderungsanträge der Opposition vor, die alle der Ablehnung verfallen. Die Abänderungsanträge der Regierungsparteien finden hingegen eine Mehrheit. In dieser geänderten Form wird das Bundesgesetz betreffend die Geschäftsordnung des Nationalrates in zweiter Lesung von SPÖ und ÖVP, mit der verfassungsmässig erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Die dritte Lesung wird gemäss Paragraph 108 GOG erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. (Fortsetzung)

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