Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 10.10.1997
NATIONALRAT: ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN CSSR UND DDR VOR DEM ABSCHLUSS
Wien (PK) - Die abschliessenden Verhandlungen des Nationalrates betreffen
SP-VP-ANTRAG 515/A AUF ÄNDERUNG DES 1. STAATSVERTRAGS-DURCHFÜHRUNGSGESETZES * NOVELLEN ZUM ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ CSSR UND ZUM VERTEILUNGSGESETZ DDR * ANLAGE E DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE VERWENDUNG SAMT VORBEHALTEN ÖSTERREICHS
---------------------------------------------------------------------
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) erläutert die vorliegenden Änderungen des Entschädigungsgesetzes CSSR und des Verteilungsgesetzes DDR, die dazu dienen, noch nicht abgeschlossene Entschädigungsverfahren rasch zu beenden und die erheblichen Restmittel auf entschädigungsberechtigte Personen aufzuteilen. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil es sich grossteils um Menschen im fortgeschrittenen Alter handelt, die lange auf ihre Entschädigungen gewartet haben.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) hält als Sohn südmährischer Vertriebener und als Menschenrechts-Sprecher der Volkspartei den Zeitpunkt für gekommen, eine umfassende Debatte auch über jene Menschen zu führen, die in den Jahren 1945/46 aus ihrer Heimat in der heutigen tschechischen Republik vertrieben wurden. Viele von ihnen haben in Österreich eine neue Heimat gefunden und sich mit grossem Engagement am Wiederaufbau der Zweiten Republik beteiligt. Einmal mehr wendet sich Höchtl gegen jede Kollektivschuld und gegen das Unrecht, das den Vertriebenen mit den Benes-Dekreten angetan wurde. Diese Dekrete sollten daher rückwirkend ausser Kraft gesetzt werden, fordert der Abgeordnete und setzt in diesem Punkt auf Präsident Havel, der gesagt habe, dass mit der Herrschaft der Lüge auch das Schweigen über das furchtbare Schicksal dieser Menschen zu Ende gegangen sei.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) stimmt seinem Vorredner zu und verlangt, der richtigen Analyse müsse auch die richtige Konsequenz folgen. Sie könne nur darin bestehen, bereits vor den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik auf die Aufhebung der Benes-Dekrete zu drängen. Um Härtefälle zu vermeiden, für die Graf Beispiele nennt, beantragt er eine Fristverlängerung für Entschädigungsanträge bis zum 31.12.1998 und - in einem weiteren F-Abänderungsantrag - die Auszahlung nicht zur Verteilung gelangter Entschädigungsgelder an die Vertriebenenverbände.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) kritisiert, dass der fiktive Fonds, der zur Entschädigung von Altösterreichern in der Tschechoslowakei gebildet wurde, nicht verzinst worden sei. Dem Staat sei dadurch ein unverhältnismässig hoher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe mehrerer 100 Mill. S zugeflossen.
Abgeordnete Mag. FRIESER (VP) begrüsst die Anhebung der Wertgrenzen im Staatsvertragsdurchführungsgesetz von 2 auf 10 Mill. S, weil damit Verwaltungsaufwand reduziert werde. Frieser will auch andere Gesetze auf Möglichkeiten zur Einschränkung der Bürokratie durchforsten und darüber hinaus den Legislativdienst des Parlaments beauftragen, die Notwendigkeit neuer Gesetzes in jedem einzelnen Fall zu prüfen.
Abgeordnete APFELBECK (F) beklagt, dass die österreichische Bundesregierung mit der DDR schlecht verhandelt und mit der BRD nach dem Fall der Berliner Mauer keine Nachverhandlungen geführt habe, wie dies andere Staaten getan hätten. Sie bringt einen Fall zur Sprache, wo ein Österreicher, der in der ehemaligen DDR ein Grundstück besessen hatte, Entschädigungen erhielt, die nach dem Einheitswert berechnet wurden, während die BRD das betreffende Grundstück später um einen weit höheren Preis verkaufte.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) bringt einen Entschliessungsantrag seiner Fraktion ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Zusammenhang mit dem Entschädigungsgesetz CSSR und dem Verteilungsgesetz DDR u.a. folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Die Menschenrechte sind unteilbar; die Aussiedlung einer Gruppe von Menschen aus ihrer Heimat, ohne dass eine persönliche Schuld jedes einzelnen Betroffenen auch nur behauptet würde, widerspricht den Menschenrechten; Verletzungen der Menschenrechte verjähren nicht.
Abgeordneter Dkfm. DDr. KÖNIG (VP) unterstreicht, mit der Änderung des Entschädigungsgesetzes CSSR und des Verteilungsgesetzes DDR werde versucht, jene Mittel, die noch vorhanden sind, rasch an die Opfer zu verteilen. In Richtung der Freiheitlichen hält er fest, auch er sei der Auffassung, dass es einer klaren Erklärung Tschechiens zu den Vertreibungen 1945 bedürfe, wo es zu Verbrechen gegen Personen gekommen sei, die keinerlei persönliche Schuld begangen hätten.
Abgeordneter Dkfm. MÜHLBACHLER (VP) erklärt, die von den Freiheitlichen eingebrachten Anträge seien in der Sache gut, würden aber nicht in die heutige Debatte passen. Schliesslich gehe es hierbei um alle Volksdeutschen, die vertrieben worden seien, und nicht nur um die Sudetendeutschen. Der Abgeordnete spricht sich dafür aus, in dieser Frage selbständige Entschliessungsanträge zu formulieren. Zur Abgeordneten Apfelbeck sagt er, es sei unehrlich, bei den Vertriebenen die Hoffnung zu wecken, es könnte eine Restitution ihres Besitzstandes geben.
Abgeordneter Dr. HASELSTEINER (L) konstatiert, seine Fraktion werde dem Entschliessungsantrag der Freiheitlichen nicht zustimmen, auch wenn er von der Intention her anzuerkennen sei. Haselsteiner stösst sich vor allem an der Formulierung, wonach die Aussiedlung einer Gruppe von Menschen aus ihrer Heimat, ohne dass eine persönliche Schuld jedes einzelnen Betroffenen auch nur behauptet würde, den Menschenrechten widerspreche. Er betont, eine Aussiedlung sei auf keinen Fall in Ordnung, auch dann nicht, wenn persönliche Schuld vorliegen sollte.
In einer zweiten Wortmeldung zeigt sich Abgeordneter Dr. OFNER (F) enttäuscht darüber, dass die ÖVP dem von ihm eingebrachten Entschliessungsantrag nicht zustimmen werde. Er bekräftigt, dass darin sehr neutral Menschenrechtsverletzungen als solche bezeichnet und verurteilt würden, ohne jeden Bezug auf eine bestimmte Personengruppe.
Abgeordneter Dr. KIER (L) schliesst sich in einer Wortmeldung der Argumentation seines Fraktionskollegen Haselsteiner an.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) wirft den Liberalen in einer zweiten Wortmeldung Zynismus gegenüber den Vertriebenen vor.
Die Novellierung des Entschädigungsgesetzes CSSR und des Verteilungsgesetzes DDR wird in dritter Lesung einstimmig verabschiedet, nachdem zuvor der von Abgeordnetem Graf eingebrachte Zusatz- und Abänderungsantrag lediglich die Zustimmung der Freiheitlichen und in Teilbereichen einiger VP- bzw. G-Abgeordneter erhielt und damit in der Minderheit blieb. Von der Mehrheit des Plenums abgelehnt wird auch der F-Entschliessungsantrag betreffend die Unteilbarkeit der Menschenrechte.
Die Änderung des 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes 1956 und die Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich werden ebenfalls einstimmig beschlossen bzw. genehmigt.
ERSUCHEN DES LG LINZ UM ZUSTIMMUNG ZUR BEHÖRDLICHEN VERFOLGUNG DES ABGEORDNETEN MAG. GASSNER
---------------------------------------------------------------------
Gegen die Stimmen der Grünen stimmt der Nationalrat einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Mag. Kurt Gassner (SP) zu. Zuvor hatte das Plenum festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von den Privatanklägern behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.
Von SPÖ und ÖVP abgelehnt wird ein Antrag der Liberalen und der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Kurdenmorden 1989.
Im Anschluss an die 90. Sitzung des Nationalrates finden zwei weitere Sitzungen des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen und Zuweisungen dienen. Nationalratspräsident Dr. FISCHER weist u.a. das 1. und das 3. Budgetbegleitgesetz sowie das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 den zuständigen Ausschüssen zu. (Schluss)