Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 21.10.1997
SZENARIEN ZUR PENSIONSREFORM - EXPERTENHEARING IM PARLAMENT
Wien (PK) - Mit einem öffentlichen Hearing leitete der Ausschuss für Arbeit und Soziales seine Beratungen über die Pensionsreform und damit zusammenhängende oppositionelle Anträge ein. Gehört wurden fünf von den Fraktionen nominierte Experten: Mag. Alois GUGER vom Wirtschaftsforschungsinstitut, Mag. Ingrid MAIRHUBER, Sozialwissenschafterin und Politologin, Dr. Christopher PRINZ vom Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, Dr. Ewald WETSCHEREK, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte, und Dr. Karl ZELLE, Mathematiker und Systemanalytiker aus Graz.
GUGER FÜR ANHEBUNG DES PENSIONSANTRITTSALTERS
Österreich hat ein leistungsfähiges, aber auch grosszügiges Pensionsversicherungssystem. Mit dieser Feststellung eröffnete Mag. Alois GUGER sein Kurzreferat über die anstehende Pensionsreform. Grosszügig ist es deshalb, fuhr er fort, da nur mehr 42,6 % der Männer und 18,8 % der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren erwerbstätig sind. Dem stellte Guger die Zahlen aus anderen Ländern gegenüber: In der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Prozentsatz um 10 % höher, in Schweden sind in dieser Altersgruppe 70 %, in der Schweiz 82 % und in Japan 85 % der Männer in Beschäftigung. Ausserdem ist in Österreich mit 75 % die Nettoersatzrate hoch. Seit 1970 sind die Frühpensionen um 177 % gestiegen; das Pensionseintrittsalter liegt bei etwa 58 Jahren. Die Lebenserwartung der über 60jährigen wird bis 2030 um drei Jahre steigen; derzeit beträgt sie bei Männern 18 Jahre und bei Frauen 22,6 Jahre.
Aufbauend auf diese Eckdaten stellte der Experte fest: Will man den Status quo im System bis 2030 beibehalten, dann müssten entweder die Beitragssätze um 53 % erhöht oder die Ersatzrate um 45 % gesenkt oder das Pensionseintrittsalter auf 68 Jahre angehoben werden.
Guger möchte das geltende Umlageverfahren beibehalten und nicht auf ein Kapitaldeckungsverfahren umsteigen. Wichtig ist ihm auch die Erhaltung des Lebensstandardsprinzips, um die Kaufkraft zu sichern. Da die Lebenserwartung steigt, muss, argumentierte er, länger gearbeitet werden, um das System finanzierbar zu machen. Die Einbeziehung möglichst aller Erwerbseinkommen soll dazu führen, dass kaum mehr ein Anreiz besteht, Personen in eine geringfügige Beschäftigung zu drängen, dass der soziale Schutz ausgedehnt und die Finanzierungsbasis verbreitert wird. Ein Schritt in die richtige Richtung stellt auch das Regierungsvorhaben der Harmonisierung der Systeme dar.
Als entscheidend für das Pensionssystem wertete der Sozialsystemexperte die Anhebung des Pensionsalters, das von der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungslage abhängen wird. Ausserdem bedarf es Massnahmen, die eine flexiblere Gestaltung der Erwerbstätigkeit ermöglichen. Auch die Einführung der Bildungskarenz sah Guger als positiv an, um die Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Wichtig erschienen ihm darüber hinaus die höhere Bewertung der Kinderbetreuungszeiten und die Weiterversicherung für Pflegepersonen.
MAIRHUBER: EIGENSTÄNDIGE ALTERSSICHERUNG FÜR ALLE
Nach Ansicht von Mag. Ingrid MAIRHUBER ist der Regierungsentwurf vom Gedanken der Budgetkonsolidierung und der künftigen Finanzierbarkeit des gegenwärtigen Systems geleitet. Im Zentrum der Betrachtung muss die Absicherung des Risikofalls Alter, Erwerbsunfähigkeit bzw. Alterserwerbslosigkeit stehen. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes und die doch enormen Abschläge sind für Mairhuber grundsätzlich nicht negativ, akzeptabel aber nur, wenn gleichzeitig die Aufwertungsbeiträge geändert werden. Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten ist aus ihrer Sicht annehmbar, wird auch die Bemessungsgrundlage erhöht.
Die Erwerbslosigkeit und die Veränderungen am Arbeitsmarkt stellen für die Sozialwissenschafterin ein zentrales Problem dar, da man bei Erwerbslosigkeit keine Versicherungszeiten ansammeln kann. Des weiteren bemängelte sie die fehlende Angleichung des Notstandshilfegeldes und des Karenzgeldes an den Verbraucherpreisindex. Deshalb plädierte Mairhuber für eine eigenständige Alterssicherung für alle - sie ist für ein Volksversicherungssystem und eine gewisse Grundsicherung für jeden - sowie für die Einbeziehung aller Formen der Erwerbstätigkeit in das Finanzierungssystem.
AUCH PRINZ WILL AM UMLAGEVERFAHREN FESTHALTEN
Dr. Christopher PRINZ vom Europäischen Zentrum in Wien sprach einer Weiterentwicklung des gegenwärtigen Systems und einer Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen das Wort. Auch er als Pensionsexperte will am Umlageverfahren festhalten, da es - sofern man Veränderungen vornimmt - Zukunft hat. Dass mit der vorgesehenen Reform ein Anstieg des Pensionsantrittsalters erreicht werden kann, zog Prinz aber in Zweifel. Den Vorschlägen von Rürup, werden sie erweitert und ergänzt, steht der Experte offen gegenüber, allerdings betonte er, dass Rürup die Harmonisierungsfrage nicht thematisiert habe. Eine Anhebung des Pensionsantrittsalters ist seiner Meinung nach nur bei Einführung versicherungsmathematisch orientierter Abschläge möglich. Ausserdem trat er für eine Umstellung der Bemessungsbasis auf ein Lebensdurchrechnungsprinzip und eine Reform der Hinterbliebenenversorgung ein. Die Berücksichtigung der Kinderbetreuungszeiten müsste ausgeweitet und unter Umständen auf die Höhe eines durchschnittlichen Erwerbseinkommens angehoben werden, lauteten weitere Forderungen des Experten.
REFORM MUSS LAUT WETSCHEREK BEI VORZEITIGEN ALTERSPENSIONEN ANSETZEN
Dr. Ewald WETSCHEREK, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte, veranschaulichte die Notwendigkeit einer Pensionsreform anhand aktueller Daten. Er machte darauf aufmerksam, dass 1995 die Einnahmen aus der Pensionsversicherung in Höhe von 188,84 Mrd. S gerade ausreichend gewesen wären, um "normale" Alterspensionen, Hinterbliebenenpensionen und krankheitshalber angetretene Frühpensionen abzudecken. Die vorzeitigen Alterspensionen würden das System aber überstrapazieren, es sei also notwenig, mit den Reformen vor allem bei diesem Punkt anzusetzen.
Nach Berechnungen des Experten würde der Bundeszuschuss zu den Pensionen von 21,7% im Jahr 1995 auf 39,8 % im Jahr 2030 steigen, sollte das Pensionssystem nicht reformiert werden. Einem Worst-Case-Szenario zufolge stehen im Jahr 2030 1.000 Versicherte 980 Pensionisten gegenüber. Selbst wenn es gelingt, das Pensionsalter bis zum Jahr 2015 sowohl für Männer als auch für Frauen auf 65 Jahre anzuheben und es gleichzeitig auch zu keinem Ausweichen in krankeitshalber angetretene Pensionen kommt, werden die Pensionsaufwendungen zwischen 17,5 % und 20 % des Volkseinkommens betragen, während es derzeit nur rund 14 % sind. Man müsse sich überlegen, so Wetscherek, wie dieses finanzielle Mehrerfordernis aufgebracht werden könne, wobei es völlig gleichgültig sei, ob durch ein Umlage- oder ein Kapitaldeckungsverfahren.
Um das Pensionssystem auch künftig im Gleichgewicht zu halten, sieht der Experte in drei Bereichen Einsparungsmöglichkeiten: Erhöhung der Beiträge, Erhöhung des Antrittsalters oder Senkung des Pensionsniveaus. Er legte eine Reihe von Daten vor, um eine Vorstellung über die finanziellen Auswirkungen einzelner Reformschritte zu geben. Demnach würde eine Erhöhung der Pensionsbeiträge aller Versicherten und der Dienstgeber um 0,1 %-Punkte 1,54 Mrd. S pro Jahr bringen, eine Senkung der Pensionsbemessungsgrundlage um 1 % 81 Mill. S im ersten Jahr, 162 Mill. S im zweiten Jahr etc. Erhöht man das gesetzlich frühestmögliche Pensionsalter auf 57 Jahre für Frauen und 62 Jahre für Männer, führt das zu Einsparungen von 2,5 Mrd. S im ersten Jahr und 5 Mrd. S in den Folgejahren.
Die beiden von Pensionsexperten Rürup vorgeschlagenen Massnahmen-Mixes würden nach Meinung von Wetscherek zwar bis zum Jahr 2025 eine spürbare Entlastung des Pensionsaufwandes bringen, danach hätten sie allerdings nur eine abgeschwächte Entlastungswirkung. Auch die in der Regierungsvorlage vorgesehene Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Pflichtversicherung trage auf lange Sicht nicht zur Systemstabilität bei, weil dadurch schliesslich auch neue Pensionsansprüche erwachsen.
ZELLE PLÄDIERT FÜR GESETZLICHE PENSIONSGARANTIE MIT MINDESTSICHERUNG
Dr. Karl ZELLE, Mathematiker und Systemanalytiker, betonte, für ihn als Versicherten und seine persönliche Lebensplanung sei es vor allem wichtig zu wissen, wie hoch seine Altersvorsorge sein wird, um gegebenenfalls zusätzliche Massnahmen treffen zu können. Ob dabei ein Umlagesystem oder ein Kapitaldeckungssystem Grundlage für seine Pension ist, sei prinzipiell egal.
Zelle sprach sich in diesem Sinn für eine gesetzlich verankerte Pensionsgarantie aus, die sich sowohl an der Höhe der individuellen Beiträge orientiert, als auch eine gewisse Mindestsicherung berücksichtigt. Konkret sollte jeder Versicherte anhand eines persönlichen Pensionsansparkontos am Ende jeden Jahres nachvollziehen können, welche Beiträge er bisher selbst für seine Pension geleistet hat bzw. wie hoch unter den gegebenen Umständen der jeweilige Solidaritätsbeitrag der Gesellschaft ist. Dadurch könnte der Betroffene auch leichter Entscheidungen in bezug auf seine Arbeit treffen, etwa ob er noch einige Zeit weiterarbeiten sollte. Voraussetzung für das System müsste eine eigene Pensionsvorsorge für alle sein, z.B. durch ein Pensionssplitting zwischen Ehepartnern.
Durch ein solches Modell der Pensionsanspruchssicherung würde Zelle zufolge auch der Begriff Durchrechnungszeitraum entbehrlich werden, da ohnehin das gesamte Lebenseinkommen in die Pensionsberechnung einfliesse. Hinterbliebenenpensionen könnten auf Waisenpensionen reduziert werden, es gäbe auch keine komplizierten Mehrfachpensionen mehr. Das Umlagesystem könnte dabei auch durch andere Sicherungselemente ergänzt werden.
Am vorliegenden Konzept der Regierung kritisierte Zelle, dass kurzfristige Finanzierungserfordernisse die langfristigen Notwendigkeiten zu überdecken scheinen. Durch Aufzeigen von echten oder vermeintlichen Härtefällen würden erforderliche Reformschritte blockiert. Über die vorliegenden Vorschläge sei vielleicht gerade noch ein gemeinsamer politischer Konsens herzustellen, sagte der Experte, für eine Gesamtreform seien sie nicht tauglich. (Fortsetzung)