Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 05.11.1997

NATIONALRAT FÜR HARMONISIERUNG DER PENSIONSSYSTEME

Wien (PK) - Im Nationalrat das Thema schlechthin

1. BUDGETBEGLEITGESETZ

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Abgeordneter Dr. HAIDER (F) wirft Bundeskanzler Klima vor, sich heute nicht ins Parlament zu trauen, weil er all das, was von ihm gross angekündigt worden sei, nicht zu Ende geführt habe und in wesentlichen Punkten, wie etwa bei der Exportoffensive und der Lehrlingsfrage, auf der Stelle trete.

Bei der Pensionsreform geht es Haider zufolge lediglich darum, sich für kurze Zeit Geld zu beschaffen, daher die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung und die Anhebung der Höchstbemessungsgrundlage. Man hat aber nicht darüber nachgedacht, dass sich aus diesen Massnahmen in Zukunft Leistungen ergeben werden, für die man auch Geld braucht. Was hier vorliegt, so Haider weiter, sei nach dem Motto "Hinter mir die Sintflut" entstanden.

Die Reform ist für den F-Chef eine Umverteilung von arm zu reich. Bei den Beamten habe die Regierung zugestimmt, dass die Durchrechnungslösung so lange hinausgezögert wird, dass sie nicht mehr für die "alte Beamtengeneration der Dohrs und Neugebauers" gilt. Die Kleinen bleiben im Regen stehen, während es sich die Sektionschefs wieder gerichtet haben, sagt Haider und glaubt, dass die Zahl der Frühpensionisten nicht ab-, sondern zunehmen wird. Vor allem die Valorisierung wird zu einer Flucht in die Frühpension führen, weil niemand die Nachteile, die es nach 2020 geben wird, haben will.

Darüber hinaus kritisiert der Redner, dass es in den "Tintenburgen" der Sozialversicherung, bei den Angestellten im Kammerbereich und in der Nationalbank zu keiner Harmonisierung kommt. Privilegiert sind auch die Politiker, die so wie die Sozialversicherungs- und Kammerangestellten keinen Durchrechnungszeitraum kennen und unter anderem ihr Gehalt nach Ausscheiden aus dem Nationalrat zwölf Monate lang weiter erhalten. Nach Auffassung Haiders müsste es wie in der Schweiz eine Grundsicherung geben.

Die Wortmeldung von Dr. Haider führt zu einer Reihe von tatsächlichen Berichtigungen. So streicht VP-Klubobmann Dr. KHOL heraus, dass die Pensionsreform der Sicherung des Sozialsystems und nicht der Sanierung des Budgets diene. VP-Abgeordneter GROSSRUCK, L-Abgeordneter Dr. HASELSTEINER und SP-Abgeordneter Mag. MAIER weisen darauf hin, dass sie keine Abfertigung erhalten und ihnen ausschliesslich eine ASVG-Pension zustehe. Für jüngere Politiker, die eine ASVG-Pension bekommen werden, gebe es genau den gleichen Durchrechnungszeitraum wie für jeden anderen österreichischen Beschäftigten, fügt Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP) hinzu. Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) bezieht sich darauf, dass die österreichischen Versicherungsunternehmen eine starke Zunahme der Eigenvorsorge registrieren.

In einer persönlichen Erwiderung verweist Abgeordneter Dr. HAIDER (F) auf Paragraph 6 des neuen Bezügegesetzes, wonach Politiker nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt ein Jahr ungekürzt die Bezüge fortbezahlt bekommen. Zudem werde jede Politikerpension mit 680.000 S vom Steuerzahler subventioniert.

Der vorsitzführende Präsident Dr. NEISSER gibt bekannt, dass die tatsächlichen Berichtigungen von nun an am Schluss der Debatte aufgerufen werden.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP) bezeichnet die vorliegende Pensionsreform, die von der Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern ausverhandelt wurde, als fair und sozial ausgewogen. Neben dem grossen Schritt hin zu einer Harmonisierung der Systeme bringe sie eine Reihe von positiven Errungenschaften, wie zum Beispiel die Realisierung des Bildungsurlaubs und der Teilzeit, eine verbesserte Anrechnung der Kindererziehungs- und Pflegezeiten, die Einbindung aller Erwerbstätigen in das Pensionssystem sowie die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten, unterstreicht er.

Den Freiheitlichen, die fälschlicherweise von Politikerabfertigungen gesprochen hätten, wirft der SP-Klubobmann vor, nur auf mediale Wirkung abzuzielen. Dem Vorwurf der Opposition, es handle sich um eine kurzfristige Geldbeschaffungsaktion, hält Kostelka entgegen, die Massnahmen würden erst ab 2003 zu wirken beginnen und in vollem Umfang im Jahre 2020 schlagend werden. Im Sinne einer zukunftsorientierten Politik werde diese Reform, die jetzt nicht zwingend notwendig gewesen wäre, dem Parlament vorgelegt, um spätere, tiefere Einschnitte zu vermeiden und um das soziale Netz in Österreich abzusichern.

Präsident Dr. NEISSER teilt mit, dass Abgeordnete Dr. Petrovic (G) beantragt hat, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über eine Novelle zum Universitäts-Studiengesetz eine Frist bis 9. Dezember 1997 zu setzen.

Nach Ansicht des Abgeordneten Dr. KIER (L) wurden die Ziele der Pensionsreform nicht erreicht, da bei den Verhandlungen eine Reihe von "merkwürdigen" Kompromissen geschlossen worden sei. Versäumnisse ortet der Redner vor allem im Bereich der Ersatzzeiten, der Anpassung an geänderte Arbeitsformen, der Mehrfachpensionen, der Absicherung von Frauen und bei den Abschlagsregelungen für Frühpensionisten. Weiters kritisiert er die Einführung des Durchrechnungszeitraumes bei den öffentlich Bediensteten erst ab dem Jahre 2003 sowie die fehlenden Anpassungen beim Beamten-Dienst- und -Besoldungsrecht, weshalb man von einer echten Harmonisierung nicht sprechen könne.

Auch die von Professor Rürup vorgeschlagenen Massnahmen auf der Ausgabenseite seien nur zu einem Sechstel berücksichtigt worden, gibt Kier zu bedenken. Ausdrücklich beklagt er die unsolidarische Haltung der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, die nicht für ihre Mitglieder, sondern ausschliesslich für die Interessen der eigenen Führungsebene eingetreten sei. So seien die Vertragsbediensteten mit keinem Wort erwähnt, aber jene Privilegien verteidigt worden, die auf ein Pensionsrecht aus dem 19. Jahrhundert zurückgehen. Eine neue Solidarität ist daher dringend gefordert, so Kier, der für eine Altersgrundsicherung für alle, unabhängig von einer Berufstätigkeit, plädiert.

Abgeordneter Dr. KHOL (VP): Nach langwierigen und mühsamen, aber sich lohnenden Verhandlungen konnte eine Pensionsreform erreicht werden, die die soziale Sicherheit weiter stärkt, den Generationenvertrag respektiert und den Stabilitätskurs fortsetzt. Vor allem ist es darum gegangen, so der Redner, angesichts längerer Ausbildungszeiten, einer kürzeren Lebensarbeitszeit sowie einer höheren Lebenserwartung entsprechende Massnahmen zu treffen, um die Pensionen auch weiterhin zu garantieren. Als einzigem Land in Europa sei es Österreich gelungen, diese Probleme im Einvernehmen mit den Sozialpartnern ohne Streiks und Turbulenzen zu lösen.

Für alle Österreicher werden hinsichtlich der Eckpfeiler somit gleiche Grundlagen geschaffen, betont der VP-Klubmann und verweist in diesem Zusammenhang auf den Durchrechnungszeitraum sowie auf die Abschläge bei den Frühpensionen und bei den Ruhensbestimmungen. Den Gewerkschaften, die in letzer Zeit sehr stark kritisiert wurden, könne man nicht vorwerfen, dass sie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Es sei besser gewesen, eine Lösung mit den Sozialpartnern anzustreben, zeigt sich Khol überzeugt, weil man sonst mit hohen sozialen Kosten hätte rechnen müssen, wie das Beispiel Frankreich zeigt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) kündigt an, seine Fraktion werde gegen die Pensionsreform stimmen, auch wenn sie einige positive Teile beinhalte. Eine wirkliche Harmonisierung zwischen dem ASVG-Pensionssystem und dem Pensionssystem für Beamte finde letztlich aber nicht statt, nur in einem einzigen Bereich, nämlich bei der Durchrechnung, erfolge eine Anpassung. Ansonst habe die Gewerkschaft öffentlicher Dienst ihre Privilegien weitgehend aufrechterhalten, klagt der Abgeordnete.

Der Sozialsprecher der Grünen erinnert daran, dass die Auseinandersetzungen über die Pensionsreform damit begonnen hätten, dass die Regierung in Rust ein Paket beschlossen und gleichzeitig angekündigt habe, dieses ohne Rücksicht auf Einwendungen von Interessenvertretern durchzusetzen. Dass dieses Konzept nicht aufgehen konnte, sei klar gewesen.

Kritik übt Öllinger auch an den beschwichtigenden Worten von Regierungsvertretern. Niemand sage, dass die derzeit werktätige Generation für die jetzigen Pensionisten höhere Beiträge zahlen müsse, selbst aber mit einer viel geringeren Pension zu rechnen habe. Ihm zufolge wäre es angemessen und sozial gerecht, auch bei bestehenden hohen Pensionen und Mehrfachpensionen etwas zu ändern, er schlägt etwa die Streichung des Absetzbetrages für Pensionen über 30.000 S vor. Nach Ansicht des Abgeordneten sind die beschlossenen Massnahmen ausserdem in keiner Weise geeignet, helfend gegen den rapiden Anstieg der Arbeitslosenrate einzugreifen.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER räumt in seiner Stellungnahme ein, dass das erste Budgetbegleitgesetz eine tiefgreifende Umstellung für Beamte bedeute, hält die gesetzten Massnahmen aber für erforderlich. Ohne Reform würden die Nettoausgaben des Bundes für die Beamtenpensionen um rund 6 % pro Jahr ansteigen, erläutert er, damit würde sich der Spielraum für Investitionen, für höhere Bildungsausgaben und für beschäftigungspolitische Massnahmen verringern.

Ruttenstorfer sieht mit der vorliegenden Reform sowohl eine Harmonisierung der Pensionssysteme als auch die Einhaltung des Vertrauensschutzes sowie soziale Ausgewogenheit verwirklicht. Er weist darauf hin, dass nicht nur ein Durchrechnungszeitraum für Beamtenpensionen eingeführt werde, sondern auch eine Anpassung bei den jährlichen Pensionserhöhungen erfolge. Ausserdem macht er auf die nunmehr vergleichbaren Ruhensbestimmungen aufmerksam.

Ruttenstorfer erklärt, dass die Regierung das Modell der Durchrechnung gewählt habe, weil es bei höheren Einkommen stärker wirke als bei geringeren. Eine Alternative zur Durchrechnung wären höhere Pensionsbeiträge der Beamten gewesen, man habe davon aber Abstand genommen, weil ein solcher Schritt tendenziell für Bezieher höherer Einkommen positiver gewesen wäre und ausserdem dem Ziel der Harmonisierung widersprochen hätte. Besonders weist der Staatssekretär auch auf die Tatsache hin, dass der Pensionsbeitrag für jene Beamte, die nach dem Jahr 2020 in Pension gehen und damit von der Deckelung der Pensionsminderung nichts mehr haben, ab dem Jahr 2000 - analog zur ASVG-Versicherung - auf 10,25 % abgesenkt werde.

Abgeordneter Dr. NOWOTNY (SP) zeigt sich darüber erfreut, dass es in der Frage der Pensionsreform nicht gelungen sei, die Regierungsspitze auseinanderzudividieren. Er hebt die "konstruktive Rolle" der Gewerkschafter Verzetnitsch und Nürnberger bei den Verhandlungen hervor und meint, sie hätten nicht nur als erfolgreiche Interessenvertreter gehandelt, sondern auch im allgemeinen Interesse des Staates. Als wichtigen Punkt der vorliegenden Reform wertet Nowotny, dass das Umlageverfahren funktionsfähig bleibe.

Zum Verhältnis des Staates zu seinen Beamten merkt der Finanzsprecher der SPÖ an, man solle sich hüten, in eine "billige Beamtenhatz" einzustimmen. Er bekenne sich zum Konzept des Berufsbeamtentums, sagt Nowotny, aber in einer neuen, modernisierten Form. Als nächsten Schritt nach der Pensionsreform urgiert er daher ein modernes Dienstrecht im Vertragsbedienstetenbereich und konstatiert, die "absurde Kompliziertheit des Beamten-Dienstrechtsgesetzes" sei ihm bei den Verhandlungen erst richtig bewusst geworden.

Nach Auffassung von Abgeordnetem Mag. SCHWEITZER (F) verdient die Pensionsreform ihren Namen nicht. Die Regierung habe "alle vergrämt und doch keine Lösung erreicht", klagt er und verweist darauf, dass alte Beamte ungeschoren blieben, während junge Beamte gleich mehrfach betroffen seien.

Der Abgeordnete spricht sich dafür aus, sich vom Umlagesystem zu trennen, da dieses nur zu Gruppenegoismen geführt habe. Er plädiert für ein Drei-Säulen-Modell, das sich aus einer Basispension zur Grundsicherung, einer Altersversorgung durch Pensionskassen und durch eine - steuerlich begünstigte - Eigenvorsorge zusammensetzt. Dass eine solche Systemänderung durchführbar sei, beweist für ihn die erfolgreiche Umstellung in der Schweiz. Der kurzfristige Kapitalbedarf könnte ihm zufolge durch nicht benötigte Nationalbank-Reserven aufgebracht werden. In einem von Schweitzer eingebrachten Entschliessungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende Dezember 1997 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine vollständige Beseitigung der gegenwärtigen ungerechtfertigten Pensionsprivilegien für Politiker enthält. (Fortsetzung)

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