Parlamentskorrespondenz Nr. 710 vom 05.11.1997
NATIONALRAT: BEAMTEN-PENSIONSREFORM GEHT IN DIE SCHLUSSRUNDE
Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Debatte geht Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) davon aus, dass mit dieser Reform ein wichtiger Schritt ins nächste Jahrtausend getan werde. Die Regierung trage den Hauptlinien der künftigen Entwicklung Rechnung, was auch anhand entsprechender Eckdaten illustrierbar sei. Man könne wohl der Ansicht sein, es täten weitreichendere Reformen not, doch dürfe der soziale Konsens nicht gering geachtet werden, zumal es überdies gelungen sei, entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen.
Gleichzeitig müsse man sich aber dessen bewusst sein, dass weitere Schritte nötig seien, um das System auch künftighin optimal zu gestalten. Seitens der öffentlichen Hand als Arbeitgeber bedürfe es rasch vertrauensbildender Massnahmen, um engagierte, motivierte Mitarbeiter in der Verwaltung zu haben. Es brauche Beamte, die wie Manager agieren und entsprechend auch leistungsorientiert entlohnt werden sollten.
Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) meint, der Durchrechnungszeitraum bei den Beamten als wichtiger Schritt komme viel zu spät, seine Auswirkungen würden erst im "Jahre Schnee" tragend. Hätte man wirklich künftigen Generationen eine Chance geben wollen, wären wesentlich weitreichendere Reformschritte notwendig gewesen.
Die Rednerin kritisiert das Verhalten der Beamtengewerkschaft und jenes der Regierung, die in dieser Frage, allen Ankündigungen von Rust zum Trotz, umgefallen sei. Konkret fordert sie eine Abschaffung der Pragmatisierung und der leistungsfeindlichen Entlohnung. So sollten etwa Lehrer, die nicht die erforderliche Leistung erbringen, entlassen werden können. Schaffenrath bemängelt überdies, dass "die Frauenfrage" durch diese Reform nicht gelöst sei, und verweist auf das Grundsicherungsmodell der Liberalen, dessen Inhalt in dieser Hinsicht einen "Riesenmeilenschritt" bedeute.
Abgeordnete HAGENHOFER (SP) merkt an, dass das Reformpaket in die richtige Richtung gehe, und wenn ihr auch bewusst sei, dass man damit nicht auf alle Zeiten alle Fragen beantwortet habe, so attestierten doch die Experten dieser Reform, ein Meilenstein zu sein. Das müsse auch die Opposition zur Kenntnis nehmen.
Letztlich komme dieses Gesetz auch den Frauen zugute, was nicht bagatellisiert werden sollte. Abschliessend bedankt sich die Rednerin bei der Regierung, den Sozialpartnern und bei allen, die an diesem Werk mitgearbeitet haben, für ihr konstruktives Bemühen.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) stellt zunächst fest, dass die Pensionsreform bei den Beamten den massivsten Eingriff in bestehendes Sozialrecht seit langer Zeit bedeute. Nichtsdestotrotz verdiene sich dieser Entwurf eine entsprechende Auseinandersetzung, handle es sich bei den Betroffenen doch um einen nicht unerheblichen Teil der Erwerbstätigen.
Es stehe ausser Frage, dass eine Reform nötig sei, andererseits müsse man aber auch die Verunsicherung der Beamten verstehen, die jene Berufsgruppe bildeten, die von den zwei Sparpaketen voll getroffen worden ist. Die veröffentlichte Meinung schaffe überdies ein Klima, das eine seriöse und substantielle Debatte über die notwendige Umstrukturierung unnötig erschwert habe. Man müsse über viele Fragen - etwa ob die Pragmatisierung noch zeitgemäss ist - grundlegend diskutieren, und immerhin sollte nun, da die Pensionen zumindest auf Zeit gesichert seien und damit dieses emotionsgeladene Thema vom Tisch sein sollte, ein emotionsloser Diskurs über das Wesen des Beamtentums möglich sein. Abschliessend bringt die Rednerin einen Abänderungsantrag betreffend die Einführung von Ruhensbestimmungen für Politiker, die auch Beamte sind, ein.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) sagt, der Weg, den die Regierung beschritten habe, erweise sich als richtig. Sodann erläutert er erneut die Gründe, die diese Reform notwendig gemacht haben, dabei massgeblich auf die Ausführungen des Abgeordneten Stummvoll verweisend. Wenn das hohe Pensionsniveau gehalten werden solle, dann müssten entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Das Ergebnis der Verhandlungen, zustande gekommen durch ein gemeinsames Aufeinanderzugehen, werde diesem Anspruch jedenfalls gerecht.
Ein von Höchtl eingebrachter SP-VP-Abänderungsantrag sieht eine Senkung des Pensionsbeitrages von 11,75 % auf 10,25 % für Beamte vor, die nach 2019 das 60. Lebensjahr vollenden werden.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F): Das Pensionspaket ist kein Solidaritätspakt zwischen jung und alt, die Ziele der Reform wurden klar verfehlt. Die über 50jährigen haben es sich gerichtet, während die junge Generation einmal die Zeche zahlen wird, kritisiert Haupt. Im übrigen merkt der Redner an, dass die soziale Abfederung bei den Beamten besser gelungen ist als im ASVG-Bereich.
Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP) erkennt in der Reform einen Durchbruch bei den Beamtenpensionen. Vor ein paar Jahren noch hätte niemand gleiche Durchrechnungszeiträume bei ASVG und öffentlichem Dienst für möglich gehalten, sagt er. Für die Beamten bedeutet dies einen wesentlichen Einschnitt. Dieser Systemwechsel findet aber im Gegensatz zu anderen Staaten mit der Zustimmung der Betroffenen statt. Das Endergebnis der Reform ist es wert, die Vorgangsweise bei den Verhandlungen, die nicht höchster parlamentarischer Ästhetik entsprach, zu akzeptieren, formuliert Gusenbauer.
Aus Sicht des Abgeordneten MOSER (L) hat die Bundesregierung ihr Ziel nicht erreicht, und das Parlament wurde in Geiselhaft der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Sozialpartner genommen. Österreich braucht aber eine Pensionsreform, die ein modernes Dienstrecht, eine Gleichstellung mit dem ASVG-Bereich sowie eine Gehalts-, Struktur- und Aufgabenreform ermöglicht, betont er.
Da die Liberalen nicht damit einverstanden sind, dass die Reform erst mit dem Jahr 2003 beginnt und einen langen Übergangszeitraum hat, präsentiert der Redner - wie bereits im Ausschuss - einen Abänderungsantrag, wonach die Pensionsreform mit dem Jahr 2000 beginnen bzw. der Durchrechnungszeitraum mit 2013 eingeführt werden soll.
Abgeordneter Dkfm. MÜHLBACHLER (VP) befasst sich mit den Aussagen oppositioneller Politiker und rät ihnen, sich etwas mehr an Daten und Fakten zu orientieren. So geht aus dem Handbuch der österreichischen Sozialversicherung hervor, dass ein Beamter im Durchschnitt 24.253 S verdient, während ein Angestellter 29.999 S erhält. Wo liegt da das Privileg der Beamten?, fragt der Redner und erklärt mit Nachdruck, dass der Beamte durchaus willens ist, für sein Geld guten Dienst an der Bevölkerung zu leisten.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) spricht verschiedene Studien, die über das österreichische Pensionssystem gemacht wurden, an und möchte in diesem Zusammenhang vom zuständigen Staatssekretär erfahren, wie sich die nun zu beschliessenden Pensionsreformen auf die Pensionsausgaben des Jahres 2020 auswirken werden. Ausserdem regt er an, von einem internationalen, unabhängigen Institut diese Zahlen überprüfen zu lassen.
Mit der Ausarbeitung des Lehrerpaketes und der mehrere Monate anhaltenden Phase der Lehrerverunsicherung, aber auch der Lehrerverunglimpfung befasst sich Abgeordneter Dr. ANTONI (SP). Für die Besonnenheit der Verhandler seitens der Gewerkschaft und der zuständigen Ministerien bezüglich der Strukturkorrekturen und
-bereinigungen dankt der Redner, der sich in der Folge mit den Sonderregelungen für die Lehrerschaft auseinandersetzt.
Abgeordneter ROSENSTINGL (F) kommt auf die Situation der Postbediensteten zu sprechen, mit denen seiner Meinung nach ein böses Spiel betrieben werde: Der Kanzler hat erklärt, in den nächsten drei Jahren werden 7.000 Mitarbeiter durch natürlichen Abgang abgebaut, nunmehr sollen aber 9.500 Postler mit 80 % ihres Letztbezuges freigestellt werden. Diese Art der Personalpolitik, dass man aus Karenzierungsfällen Härtefälle macht, nennt Rosenstingl widerlich.
Abgeordnete Mag. FRIESER (VP): In Zukunft müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um vom Beamtenstaat mit seinen typischen Merkmalen des fehlenden Anreizes zur Kostenminimierung, der Anhebung von Gebühren unabhängig von allfälligen Kosten und Leistungen sowie des Karrieredenkens nach Dienstalter wegzukommen.
Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) will die Pensionsreform voll mittragen. Auch ist er als 38jähriger öffentlich Bediensteter bereit, die 18 Jahre Durchrechnungszeitraum auf sich zu nehmen, weil man, so argumentiert er, vor der Entwicklung nicht die Augen verschliessen kann. Das Reformwerk feiert Spindelegger nicht als einen Erfolg, sondern betrachtet es als notwendige Regelung.
Vorschläge der Freiheitlichen, die auf eine Abschaffung der Bezirkshauptmannschaften hinauslaufen, weist Spindelegger zurück. Ihm gehe um eine Reform dieser wichtigen Institution. Jungen Beamten will Spindelegger durch steuerliche Begünstigungen die Eigenvorsorge erleichtern und ihnen mit einer neu gestalteten Dienstalterszulage bei der Hausstandsgründung und Kindererziehung helfen.
Abgeordneter LAFER (F) klagt darüber, dass die 35- bis 40jährigen Beamten am stärksten von der Pensionsreform betroffen werden. Er verdeutlicht die schmerzhaften Pensionsverluste infolge von Verschlechterungen bei der Anrechnung der Nebengebühren anhand von Beispielen aus der Exekutive, wo die Verluste zwischen 5.000 und 8.000 S betragen. Dieser Reform können die Freiheitlichen nicht zustimmen. Die Regierung wäre gut beraten, das Drei-Säulen-Modell zu übernehmen, das in der Schweiz und in den Niederlanden funktioniert, statt unser teures System aufrechtzuerhalten.
Abgeordneter BÖHACKER (F) hält eine Beamten-Pensionsreform nur im Rahmen einer umfassenden Modernisierung des öffentlichen Dienstes für sinnvoll. In einem FP-Entschliessungsantrag verlangt Böhacker daher eine leistungsorientierte Besoldungsreform mit einer Verbesserung der Bezüge bis zum Alter von 40 Jahren, die Einführung des Drei-Säulen-Modells für Neueintretende wie für Beamte unter 35 Jahren und die Wahlmöglichkeit zwischen dem derzeitigen Pensionssystem und einem Pensionsmodell mit Pensionskasse für Beamte über 40.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erinnert SPÖ und ÖVP an ihr Versprechen bei der Pensionsreform 93, dieses "Jahrhundertwerk" werde die Pensionen bis weit in das nächste Jahrtausend sichern. Schon viereinhalb Jahre später ist nun alles anders. Wieder sei eine Reform notwendig, und wieder fehle der Regierung der Mut, das längst überholte Umlagesystem zu überwinden und stattdessen das bewährte Drei-Säulen-Modell einzuführen. Auch Partik-Pable klagt über gravierende Pensionsverluste bei jungen Beamten und wirft der Regierung überdies vor, den jungen Menschen vorzugaukeln, sie hätten eine Chance, im Rahmen des Umlageverfahrens auch 2020 oder 2030 noch eine Pension zu erhalten.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) meint, die vorliegende Pensionsreform widerspreche den Grundsätzen der Solidarität und der Gerechtigkeit, und macht auf die Verschlechterungen für Bäuerinnen aufmerksam, die in Nebenerwerbsbetrieben die Mitversicherung verlieren. Grundsätzlich glaubt Salzl, das Umlageverfahren habe sich bewährt, als die Zahl der Beschäftigten Jahr für Jahr gestiegen sei. In Zukunft sei aber - infolge der falschen Wirtschaftspolitik der Regierung - mit wachsender Arbeitslosigkeit zu rechnen, wodurch das Umlageverfahren unfinanzierbar werde. Auch Salzl bricht daher eine Lanze für den Umstieg auf das Drei-Säulen-Modell.
Bei der Abstimmung wird das 1. Budgetbegleitgesetz unter Berücksichtigung der von SPÖ und ÖVP vorgeschlagenen Änderungen mit der Mehrheit der Regierungsparteien verabschiedet. Abänderungs- bzw. Zusatzanträge der Oppositionsparteien bleiben in der Minderheit und werden ebenso abgelehnt wie die beiden freiheitlichen Entschliessungsanträge betreffend "Pensionsprivilegien der Politiker" und "umfassende Besoldungs- und Pensionsreform im öffentlichen Dienst". (Schluss)