Parlamentskorrespondenz Nr. 716 vom 06.11.1997
DRINGLICHER L-ANTRAG ZUR NEUGESTALTUNG DER FAMILIENFÖRDERUNG
Wien (PK) - Die Einbringerin dieses dringlichen Antrages, Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L), zeigt sich irritiert über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Familienbesteuerung: Aufgabe der Verfassungsrichter ist es, zu kontrollieren, nicht aber politisch zu gestalten, sagt sie. Tatsache ist für die Rednerin jedenfalls, dass von den Auswirkungen des Erkenntnisses vor allem wohlhabende Eltern profitieren. Schmidt sieht darin ein kongeniales Zusammenwirken zwischen Verfassungsgerichtshof und ÖVP.
Sie spricht sich vehement gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Unterhaltes für Kinder aus und präsentiert ein Modell ihrer Fraktion, das auf einem Existenzminimum für Kinder basiert. Unterstützung durch staatliche Transferleistungen sollten nur jene Eltern erhalten, die den Unterhalt ihrer Kinder nicht leisten können. Für alle anderen gibt es nach den Vorstellungen des Liberalen Forums keine Familienbeihilfe.
Bundeskanzler Mag. KLIMA: Unabhängig von den politischen Wertungen und persönlichen Zielsetzungen ist der Spruch des Verfassungsgerichtshofes für die Bundesregierung zu respektieren. Die Verfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung das bestehende System der Kinderförderung als solches nicht in Zweifel gezogen, betont der Regierungschef. Das Erkenntnis erlaube es daher, im gegenwärtigen System der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern durch Transfers und Absetzbeträge zu bleiben.
Klima bekennt sich zu einer sozial gerechten Form der Familienförderung und lehnt eine Minimalumsetzung des Erkenntnisses ab, da davon, wie er meint, nur die Kinder von gut verdienenden Eltern betroffen wären. Die Lösung müsse daher nicht nur verfassungskonform sein, sondern auch im Interesse sozial schwächerer Familien liegen, betont er mit Nachdruck. Klima tritt dafür ein, den Beschluss in dieser Frage noch vor der Behandlung des Budgets 1999 zu fassen, und versichert, dass es wegen dieses Erkenntnisses zu keinerlei Steuererhöhungen kommen werde.
Abgeordneter Dr. KIER (L) respektiert das Erkenntnis, will es aber, wie er sagt, nicht sklavisch nachvollziehen. Im Mittelpunkt der Familienförderung müsse das Kind stehen, Kinder dürfen nicht als blosse Betriebsausgabe behandelt werden. Kier spricht sich mit Nachdruck gegen Familientransfers aus, wo es die soziale Lage nicht erfordert.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN stellt fest, das Liberale Forum habe sich von der Familienpolitik verabschiedet. Das LIF-Modell kümmere sich erst dann um die Familien, wenn es diesen so schlecht geht, dass die Kinder bereits zum Sozialfall geworden sind. Bartenstein spricht von Mittelstandsfeindlichkeit und rechnet vor, dass eine Familie, deren Einkommen auf über 20.000 S netto pro Monat steigt, nach dem L-Modell 11.000 S im Jahr weniger erhält. Das Liberale Forum wolle insgesamt 17 Mrd. S einsparen. Dies bedeutet in der Praxis, dass jedem Kind jährlich 10.000 S weggenommen werden, fügt der Minister an. Im übrigen sei der L-Vorschlag auch ein "Madonnen-Modell", da er Personen bevorzuge, die ohne einen Partner leben.
Abgeordnete Dr. MERTEL (SP) meint, Kinder seien mehr als steuerliche Absetzposten. Sie wirft dem Liberalen Forum aber vor, mit seinem Vorschlag bloss ein Einzelsegment der Familienleistungen herauszustreichen. Die SPÖ hingegen gehe von einer Gesamtsicht der Familienbedürfnisse aus. Die steuerliche Berücksichtigung von Kindern durch Transfers und Absetzbeträge werde auch in Zukunft möglich sein, das Abstellen auf das Einkommen sei aber unsozial, weil es nur Eltern mit höherem Einkommen eine Besserstellung bringen würde, meint sie.
Mertel zufolge soll man sich auch überlegen, die Finanzierung der Familienförderung auf eine neue Basis zu stellen. Sie regt einen schrittweisen Umbau weg von lohnsteuerabhängigen Beitragsleistungen hin in Richtung einer Wertschöpfungsabgabe an.
Abgeordnete RAUCH-KALLAT (VP) zeigt sich über den Dringlichen Antrag der Liberalen verwundert und meint, sie finde es bemerkenswert, dass die Liberalen das Thema Familie in die politische Diskussion einbringen, nachdem sie dem Begriff Familie noch nie Bedeutung beigemessen hätten.
Der vorliegende Antrag der Liberalen beweist - so Rauch-Kallat -, dass die Liberalen der Familie auch in Zukunft keinen Stellenwert in der Gesellschaft einräumen wollen. Dadurch, dass Kinder zur reinen Privatsache gemacht würden, spreche man ihnen denselben Wert zu wie dem Kauf einer Wohnung oder eines Autos, sagt sie und weist ausserdem darauf hin, dass das Modell der Liberalen den Familien 17 Mrd. S wegnehmen würde. Die ÖVP trete demgegenüber dafür ein, dass es Transferleistungen zugunsten von Familien unabhängig vom Familieneinkommen geben müsse. Zum VfGH-Erkenntnis zur Familienbesteuerung stellt die Rednerin fest, dieser habe damit keine familienpolitischen Vorstellungen geäussert, sondern lediglich die derzeitige Steuerrechtslage auf ihre Gleichheitswidrigkeit überprüft.
Abgeordneter BÖHACKER (F) räumt ein, dass Österreich im internationalen Vergleich bei der Familienförderung "nicht das Schlusslicht" sei, macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass mehr als 100.000 österreichische Mehrkindfamilien an oder unter der Armutsgrenze lebten. Ein Grund dafür ist für ihn die ungerechte Besteuerung. Einkommen würden immer gleich besteuert, egal wie viele Personen davon leben müssten, erklärt er.
Böhacker hält dem das von den Freiheitlichen ausgearbeitete Modell eines Familiensteuersplittings entgegen. Demnach sollen alle Einkommen der Familienmitglieder sowie die staatlichen Transferzahlungen zusammengerechnet und durch einen Splittingfaktor dividiert werden, woraus sich wiederum die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ergibt. Ergebnis wäre, so der Abgeordnete, dass das Existenzminimum jedes Familienmitgliedes steuerfrei bleiben würde. Um der Befürchtung entgegenzutreten, dass damit Frauen wieder zurück an den Herd gedrängt werden sollten, ist vorgesehen, Familien zwischen diesem Modell oder einer Individualbesteuerung wählen zu lassen. Durch eine Begrenzung nach oben, die Einführung einer Negativsteuer bei besonders niedrigen Einkommen und die Einbeziehung aller Transferleistungen ist das Konzept laut Böhacker auch sozial ausgewogen.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) übt Kritik an Aussagen von ÖVP-Politikern zur Familienpolitik und bedauert, dass Kinder als Absetzposten bezeichnet würden und "ein Weihrauch der Kinder, die der Gesellschaft gespendet werden, verbreitet wird". In Richtung Bundeskanzler Klima hält er fest, wenn dieser seine Aussage, jedes Kind müsse gleich viel wert sein, auch in Zukunft anwenden wolle, werde er mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht weiter kommen. Das VfGH-Urteil sendet Öllinger zufolge das "perverse Signal" aus, dass starke Einkommensbezieher begünstigt werden müssen.
Die eigentliche Ungerechtigkeit ortet Öllinger aber im Unterhaltsrecht, da der Unterhaltsanspruch abhängig vom Alter der Kinder sei. Auch der Regelsatz steige mit dem Alter des Kindes. Das widerspreche aber den Erfahrungen in der Praxis, wonach gerade Familien mit kleinen Kindern finanzielle Probleme hätten, führt der Sozialsprecher der Grünen aus.
Abgeordnete MOTTER (L) betont, im Mittelpunkt aller familienpolitischen Überlegungen müsste das Wohl des einzelnen Kindes stehen. Alle Kinder sollten die gleiche Chancengerechtigkeit haben. Die Abgeordnete klagt, dass die jüngsten Einsparungen wie etwa die Kürzung des Karenzgeldes vor allem arme Familien betroffen hätten, gerade diese würden aber nicht von höheren Steuerabsetzbeträgen profitieren. Sie plädiert für das Modell des Liberalen Forums, das jedem Kind ein Grundeinkommen sichern würde.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) gibt zu bedenken, dass eine exakte Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses nur hohe Einkommensbezieher begünstigen würde. Einer solchen Lösung könne die SPÖ aber ganz sicher nicht zustimmen. Gehe man jedoch davon aus, dass jedes Kind gleich viel wert sei, müsste man das Gesamtvolumen der Familienförderung drastisch erhöhen, und zwar um mindestens 9 Mrd. S, rechnet Kaufmann vor. Diese Summe könnte seiner Meinung nach aber besser als für eine Erhöhung der Steuerabsetzbeträge verwendet werden, z.B. für eine Valorisierung des Karenzgeldes, für die Schaffung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen oder für erschwinglichere Wohnungen für junge Familien.
Abgeordnete GATTERER (VP) mahnt, Familienpolitik nicht nur als Sozialpolitik zu sehen. Sie fordert Solidarität von Familien ohne Kinder gegenüber Familien mit Kindern ein und wünscht sich eine möglichst rasche Lösung in der Frage der Familienförderung, da es unmoralisch sei, dass Familien jährlich 10 Mrd. S zuviel Steuer zahlten. Allgemein unterstreicht die Abgeordnete, Familienförderung heisse nicht nur monetäre Unterstützung, sondern auch ein gutes Bildungs- und Gesundheitssystem und die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) konfrontiert die SPÖ mit Daten des ÖGB, aus denen hervorgeht, dass 40 % der 250.000 Alleinerzieherinnen nicht mehr als 6.300 S pro Monat zur Verfügung haben und Woche für Woche drei Familien mehr unter die Armutsgrenze rutschen. Das Ergebnis grosskoalitionärer Familienpolitik sei in Wahrheit ein Armutszeugnis. Demgegenüber gehen die Freiheitlichen davon aus, dass jemand, der Kinder erzieht und daher höhere Belastungen zu tragen hat, nicht mit den gleichen Beträgen zur Steuerleistung herangezogen werden kann wie jemand, der diese Belastungen nicht hat. Daher müsse man beim Steuerrecht ansetzen, wenn man eine gerechtere Familienpolitik machen will, was das freiheitliche Splitting-Modell zu erreichen beabsichtigt. Ein besonderes Anliegen von Partik-Pable ist es, Familien mit behinderten Angehörigen unter die Arme zu greifen. Es habe sich nämlich als Irrtum herausgestellt, dass das Pflegegeld die Probleme dieser Familien lösen würde.
Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) hält es für pikant, dass der VfGH sein Erkenntnis an den Unterhaltsanspruch anlehnt, das in keinem Gesetz, sondern in einem Urteil des Obersten Gerichtshofes stehe. Was für Scheidungsfälle festgesetzt wurde, sei aber keine taugliche Basis für die gesamte Familienförderung. Daher gehen die Regierungsparteien längst davon aus, dass es sich beim Erkenntnis des VfGH um den ungeeigneten Versuch handelt, soziale Gerechtigkeit herzustellen. Im Gegenteil, das Erkenntnis verschärfe die Verteilungsproblematik zwischen Männern und Frauen, weil es in erster Linie gutverdienende Männer sind, die von steuerlichen Absetzmöglichkeiten profitieren würden. Kritik übt Kammerlander auch am Modell der Liberalen, das den Begriff des Familieneinkommens einführt, der mit dem Prinzip der Individualbesteuerung unvereinbar sei und daher auf eine Verfestigung unzeitgemässer privater Abhängigkeitsverhältnisse hinauslaufe.
Auch SP-Abgeordnete Mag. WURM kann sich den Vorschlägen der Liberalen nicht anschliessen, weil sie viel zu kompliziert seien, eine Menge Bürokratie erfordern und nicht dem Gesichtspunkt der Kostenneutralität entsprechen. Gegenüber dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes stellt Wurm fest, es würde lediglich 30.000 österreichischen Steuerzahlern nützen, und zwar gerade jenen, die ohnehin schon in überdurchschnittlichem Ausmass vom freien Universitätszugang, der kostenlosen Mitversicherung, der Wohnbauförderung und der Schulbuchaktion profitieren. Mit dem verlangten Absetzbetrag würde den Kindern reicher Leute auch noch das Futter für die Reitpferde bezahlt, schliesst die Rednerin pointiert.
Abgeordnete STEIBL (VP) begrüsst das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, denn es gelte endlich klarzustellen, dass die Familien keine Sozialhilfeempfänger des Staates sind. Auch sie verwahrt sich gegen den Bürokratismus des Liberalen Modells und macht darauf aufmerksam, dass es neben den Alleinerziehern, die Unterstützung brauchen, auch Alleinverdiener gibt. Die ÖVP will dafür sorgen, dass jedes Kind mehr Geld bekommt. Familienpolitik müsse mehr sein als Sozialpolitik, Steibl will sie eher als Bildungspolitik, als eine "Familienbildungspolitik" verstehen.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) wirft sowohl SPÖ als auch ÖVP vor, zwar andauernd familienpolitische Ziele zu formulieren, in Wahrheit aber nichts für die Familien zu tun. Sozialdemokraten reden von öffentlichen Leistungen, vor allem von Kinderbetreuungsplätzen, die ÖVP sagt, sie wolle die traditionelle Kernfamilie. Das zeige das Beispiel einer 19jährigen Wiener Mutter, deren Ehemann 14.000 S verdient. Nach der eineinhalbjährigen Karenz stehe dieser Familie weder ein öffentlicher noch ein privater Kindergarten zur Verfügung, klagt Petrovic. Ausserdem verweigern die Koalitionsparteien ausländischen Familien Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge für im Ausland lebende Kinder. Durch viel zu geringe Nachzugsquoten verhindern sie aber auch, dass die Kinder nachziehen können. Petrovic fragt: "Sind das keine Familien?" (Fortsetzung)