Parlamentskorrespondenz Nr. 723 vom 07.11.1997
NATIONALRAT VERHANDELT DEN ZWEITEN TEIL DER PENSIONSREFORM
Wien (PK) - Wenn heute der Nationalrat das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz berät und darüber abstimmt, zieht er mit der vor zwei Tagen verabschiedeten Beamten-Pensionsreform gleich. Das Ziel einer Harmonisierung der Systeme, diesfalls im ASVG-Bereich, für Bauern und Gewerbetreibende, wäre aus Regierungssicht damit im grossen und ganzen erreicht. Zu den Massnahmen zählen unter anderem die schrittweise Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes ab 2003, ein einheitlicher Steigerungssatz für die Pensionsberechnung von
2 Prozent-Punkten pro Jahr, mit Abschlägen bei Pensionsantritt vor dem Regelalter, kein Zuverdienst für Frühpensionisten sowie die grundsätzliche Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Pflichtversicherung. Soziale Härten werden mit der sogenannten Deckelung abgefedert, auch kommt es zu einer Höherbewertung der Kindererziehungszeiten und zu einer begünstigten Weiterversicherung für Pflegepersonen.
Die Kritik der Opposition an der Reform hält aber auch in dieser Sitzung des Nationalrates an. Wie Präsident Dr. FISCHER bekanntgibt, haben die Freiheitlichen einen Dringlichen Antrag eben zu dem Betreff Harmonisierung der Pensionssysteme gestellt.
Darüber hinaus wird das Plenum eine kurze Debatte über die schriftlich Antwort des Innenministers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (L) bezüglich "Fragebogen zur Feststellung des Wohnsitzes im Sinne des burgenländischen Wahlrechtes" abhalten.
ARBEITS- UND SOZIALRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 1997
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Abgeordneter Mag. HAUPT (F) stellt kritisch fest, das Pensionspaket sei keine tatsächliche Reform, sondern eher eine "Geldbeschaffungsaktion" für das Budget durch Leistungskürzungen. Gerecht ist der Abschluss nur für jene, die heute bereits über 50 Jahre alt sind. Eindeutig ungerecht ist er aber für die heute unter 40jährigen, meint Haupt. Die Massnahmen werden seiner Einschätzung nach zu spät greifen und dem Budget für die nächsten Jahre zuwenig Spielraum geben. Haupt erwartet ab dem Jahr 2005 massive Belastungen der jungen Generation, die, wie er sagt, die Zeche für diese zu wenig umfassende Pensionsreform zu zahlen hat.
1997 wäre noch die letzte Chance für die Einführung eines Drei-Säulen-Modells und den Umstieg vom Umlageverfahren zu einem Kapitaldeckungsverfahren gewesen. Diese Gelegenheit wurde verpasst, kritisiert der Abgeordnete. So sei der Abschluss der Reform nun bloss ein kurzfristiger Triumph, der Preis für die unter 40jährigen werde aber ein hoher sein, prophezeit er.
Grundsätzlich positiv bewertet Haupt die Anhebung der Kindererziehungszeiten. Der Betrag erscheint ihm aber als zu gering und sollte zumindest auf den Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht werden. Er begrüsst auch die begünstigte Versicherung für Pflegepersonen, bemängelt jedoch, dass diese Möglichkeit erst ab der Pflegestufe 5 besteht. Diese Kritikpunkte sind Inhalt eines von Haupt eingebrachten Abänderungsantrages.
Abgeordnete REITSAMER (SP) qualifiziert die Reform als "Quantensprung", der das soziale System verbessert und weiter sichert. Dem Vertrauensschutz wurde durch lange Übergangsfristen Rechnung getragen, Deckelung in beiden Bereichen stellt soziale Ausgewogenheit sicher. Reitsamer begrüsst vor allem auch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung.
Ablehnend äussert sie sich zur Forderung der FPÖ nach Umstieg auf eine Kapitaldeckung. Die jungen Menschen würden dadurch doppelt belastet. Sie müssten für die jetzt älteren Menschen bezahlen und für ihre eigene Pension ansparen. Die oftmals vorgeschlagene Grundsicherung für alle klinge zwar sehr gut, sei aber problematisch, wenn sie unabhängig von einem Erwerbseinkommen ausbezahlt werden soll, sagt Reitsamer.
Abgeordneter Dr. KIER (L) meint, die Bildungskarenz, das Solidaritätsprämienmodell und die flankierenden Massnahmen zur Gleitpension würden in die richtige Richtung gehen, die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht sei aber misslungen. Die Regierung gewährt mit dieser Massnahme keinen Schutz, sondern kassiert durch Einhebung von Pensionsversicherungsbeiträgen bloss Schutzgeld, sagt Kier. Geringfügig Beschäftigte würden dadurch kaum nennenswerte Pensionen beziehen oder bestenfalls auf die Ausgleichszulage angewiesen sein. Besser wäre es da seiner Meinung nach, eine Grundsicherung unabhängig von der Beitragsleistung einzuführen, dies würde auch eine eigenständige Altersabsicherung für Frauen ermöglichen.
In insgesamt drei Abänderungsanträgen fordert Kier unter anderem die Aussetzung der Dienstgeberbeiträge von Behinderten, die mehrere persönliche Assistenten zur Pflege anstellen, sowie die Valorisierung des Karenzgeldes. Im übrigen erwartet er in absehbarer Zeit eine weitere Pensionsreform und äussert die Vermutung, dass dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Sozialsystem weiter erschüttert wird.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) ist hingegen der Auffassung, dass die Pensionsreform in die richtige Richtung zeigt und - etwa durch die Deckelung des Pensionsverlustes - auch sozial ausgewogen ist. Eine Umsetzung der Vorschläge der Abgeordneten Haupt und Kier würde demgegenüber bedeuten, dass Bezieher von Pensionen in der Höhe von 10.000 S bereits im Jahr 2003/04 vier bis fünf Prozent weniger bekommen würden, erklärt er.
Als zweiten wichtigen Reform-Punkt neben den Harmonisierungsschritten wertet Feurstein die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Pflichtversicherung mit Ausnahme von bestimmten Nebentätigkeiten. Er rechnet damit, dass durch diese Schaffung von neuen Selbständigen in Zukunft 99 % aller 60- bis 65-jährigen eine Pension bekommen werden.
Der Sozialsprecher der ÖVP erachtet aber auch eine weitere Attraktivierung der Pensionskassen für notwendig und erinnert daran, dass seinerzeit der Anstoss zur Einführung eines Pensionskassengesetzes von der ÖVP gekommen sei. Für die Zukunft regt er an, Abfertigungen an die Pensionskassen zu übertragen. Dies würde die Möglichkeit bieten, für alle Arbeitnehmer und Selbständigen eine zweite sichere Säule des Pensionssystems aufzubauen.
Aus Sicht von Abgeordnetem ÖLLINGER (G) ist die vorliegende Reform perspektivlos und unsolidarisch, stösst an die Systemgrenzen, macht eine komplizierte Legistik noch komplizierter, ist ungerecht gegenüber den Jungen und hat keine Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zur Grundlage. Er kritisiert, dass anstelle des Solidarprinzips das Erwerbs- und Versicherungsprinzip weiter verstärkt worden sei. Damit bilde das Pensionsssystem die Ungerechtigkeiten im Erwerbsleben nicht nur weiter nach, sondern verstärke sie sogar.
Nicht zufrieden ist der Sozialsprecher der Grünen auch mit der getroffenen Neuregelung für geringfügig Beschäftigte. Er urgiert eine Versicherungspflicht auch für diese Personengruppe und weist darauf hin, dass hier zum ersten Mal vom Grundsatz des Individualversicherungsprinzips abgegangen werde. Weiters befürchtet er Missbräuche in diesem Bereich.
Öllinger bringt vier Abänderungsanträge der Grünen ein, die unter anderem eine Valorisierung der Notstandshilfe und des Karenzgeldes zum Inhalt haben. Er protestiert in diesem Zusammenhang auch dagegen, dass 15 Mrd. S von der Arbeitslosenversicherung zur Pensionsversicherung transferiert werden sollen.
Sozialministerin HOSTASCH ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Reform die Qualität des gut ausgebauten Sicherungssystems gewahrt wird und man gleichzeitig kommenden Herausforderungen Rechnung trägt. Sowohl die Akzeptanz als auch die Finanzierbarkeit des Systems seien verbessert worden, meint sie und verweist auf die Notwendigkeit, neue Arbeitsformen, neue Erwerbsbiographien, aber auch die demographischen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Als Eckpunkte der Reform sieht die Sozialministerin die Angleichung der Systeme der Altersversorgung sowie die Stärkung des Generationenvertrages. Zwar werde die Nettoersatzrate durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes etwas gemindert, dennoch ist Hostasch zufolge zu erwarten, dass künftige Pensionen über dem Durchschnitt der heutigen liegen werden. Durch die in beiden Systemen eingeführte Deckelung würden zudem sozial unerwünschte Effekte vermieden. Allgemein bekräftigt die Ministerin, dass das Umlageverfahren das beste, belastungsfähigste und sicherste Pensionssystem sei, private Vorsorge und Pensionskassen könnten nur eine Ergänzung darstellen.
Begrüsst wird von der Sozialministerin die grundsätzliche Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung und die Tatsache, dass bei den geringfügig Beschäftigten erstmals die Lohnsumme als Grundlage für die Arbeitgeber-Beiträge herangezogen wird. Als weitere positive Punkte nennt sie die Massnahmen zur Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern und zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters sowie die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung für Pflegepersonen. Gerade durch den letzten Punkt sei eine Versicherungslücke für Frauen geschlossen worden, betont Hostasch. (Fortsetzung)