Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 27.11.1997

DER BUDGETAUSSCHUSS PRÜFT: WIE WIRKT DAS SPARPAKET?

Wien (PK) - Zentrales Thema der heutigen Sitzung des Budgetausschusses war die Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes in den Jahren 1996 und 1997. Dazu lagen den Ausschussmitgliedern der BUNDESRECHNUNGSABSCHLUSS und der FINANZSCHULDENBERICHT 1996, der BUDGETBERICHT 1997 und eine Reihe von Detailberichten betreffend überplanmässige Ausgaben und Vorbelastungen im laufenden Budgetvollzug vor. Die umfangreichen Zahlenwerke dokumentieren den Erfolg des Sparpakets und die Absicht der Bundesregierung, die Stabilität der Staatsfinanzen, die mit der europäischen Konvergenz nach Maastricht erreicht wurde, auch in den kommenden Jahren aufrechtzuerhalten. Dabei folgt die Regierung dem im Budgetprogramm für 1996 bis 2000 eingeschlagenen Kurs. Ein neues Konsolidierungspaket sei dafür nicht notwendig, heisst es im Budgetbericht 1997.

Während die Abgeordneten Ing. GARTLEHNER (SP) und Mag. STEINDL (VP) von einem klaren Erfolg der Regierungspolitik sprachen und insbesondere die Reduzierung des Schuldenwachstums und die Verringerung der Fremdwährungsschuld würdigten, relativierten die Abgeordneten Mag. BARMÜLLER (L) und Mag. TRATTNER (F) den Sanierungsserfolg mit dem Hinweis auf buchmässige Gewinne durch Wertveränderungen bei der Finanzschuld, die Überzeichnung der Finanzschuld 1995 und die "kreative" Buchhaltung der Bundesregierung. Unter Berufung auf Empfehlungen des Staatsschuldenausschusses und eine Studie der OeNB drängte Barmüller auf eine dauerhafte Sanierung des Budgets durch tiefergehende Strukturreformen. Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) regte an, die Entwicklung der öffentlichen Defizite insgesamt ausführlicher darzustellen und der Evaluierung der Budgetpolitik mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Finanzminister EDLINGER zitierte aus jüngsten Studien der OECD und des IWF, die von "beeindruckenden Sanierungserfolgen" und dem "grössten Haushaltssanierungsprogramm" in der österreichischen Geschichte schreiben. Edlinger unterstrich sein Bemühen um nachhaltige Strukturreformen zur weiteren Budgetkonsolidierung, trat im Interesse der Bevölkerung und der politischen Durchsetzbarkeit aber für einen richtigen Mix politischer Massnahmen ein, da dies darüber entscheide, "ob sich die Menschen in Österreich wohl fühlen können oder nicht".

DATEN UND FAKTEN ZUR ENTWICKLUNG DER STAATSFINANZEN

Den vorgelegten Dokumenten entnahmen die Abgeordneten, dass die Haushaltsausgaben 1996 gegenüber 1995 um 1,3 % auf 754,8 Mrd. sanken, während die Einnahmen um 2,9 % auf 665,4 Mrd. stiegen. Das Budgetdefizit, das 1995 noch 117,9 Mrd. S ausmachte, wurde binnen Jahresfrist um 24,2 % auf 89,4 Mrd. S reduziert, das Sparziel der Bundesregierung für 1996 somit um 400 Mill. S übertroffen.

Mit 66,8 Mrd. sank der Zuwachs der Finanzschuld 1996 gegenüber 1995 beinahe um die Hälfte. Auch in Relation zum BIP zeigten die Kenngrössen der Finanzschuld eine rückläufige oder nur noch leicht steigende Entwicklung. Die Zunahme der bereinigten Finanzschuldenquote am BIP konnte von 5 % im Jahr 1995 auf 2,3 % reduziert werden. Die Zinsen-Steuer-Quote verminderte sich gegenüber dem Vergleichswert 1995 um 1,1 Prozentpunkte auf 22,5 %. Gesunken ist auch der Anteil der Fremdwährungsschuld, und zwar von 22 % im Jahr 1995 auf 20,9 % im Jahr 1996. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Finanzschuld nahm von 6,2 auf 6,1 Jahre ab. Und erstmals in der jüngeren Finanzgeschichte lag der Schuldendienst mit 196,2 Mrd. unter dem Vergleichswert des Vorjahres (1995: 202,6 Mrd.). Die Zins- und sonstigen Aufwendungen des Bundes betrugen 1996 88,6 Mrd. Ohne diese Finanzierungskosten hätte der Bund 1996 nahezu ausgeglichen budgetiert.

Auch 1997, im zweiten "Sparpaketjahr", wird die Konsolidierung zügig fortgesetzt. Der Voranschlag wird zwar an einigen Stellen überschritten werden, infolge von Einsparungen und einer 8prozentigen Bindung der Ermessensausgaben sollte es aber möglich sein, das veranschlagte Defizit von 68 Mrd. einzuhalten. Auch die Länder und Gemeinden bleiben auf Konsolidierungskurs. Das für die Maastricht-Kriterien relevante Defizit aller öffentlichen Haushalte wird 1997 2,8 % des BIP betragen, errechnete das WIFO. Die öffentliche Verschuldungsquote wird laut Finanzminister von rund 70 % im Jahr 1996 auf etwa 67 % des BIP im heurigen Jahr zurückgehen.

Die strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien bleibt das Ziel der Budgetpolitik auch in den Jahren 1998 und 1999. Der Budgetentwurf für 1998 sieht eine weitere Absenkung des Defizits auf 67,3 Mrd. oder 2,6 % des BIP vor. Der vorläufige Entwurf des Bundesvoranschlags 1999 weist ein Nettodefizit von 70,1 Mrd. aus, was eine Stabilisierung der BIP-Quote bei 2,6 % bedeutet. Weiter zurückgehen soll die gesamtstaatliche Verschuldungsquote. Damit folgt die Bundesregierung dem im Budgetprogramm für die Jahre 1996 bis 2000 eingeschlagenen Konsolidierungskurs. Um ihn einzuhalten, sei kein neues Konsolidierungspaket notwendig, wohl aber eine Verringerung der Personal- und Sachausgaben in Fortführung der 1996 beschlossenen Massnahmen, heisst es im Budgetbericht 1997.

DER FINANZMINISTER GIBT AUSKUNFT ZU DETAILFRAGEN

Im Zuge der Debatte beantwortete der Finanzminister Einzelfragen der Abgeordneten mit dem Hinweis darauf, dass der Stabilitätspakt die mittelfristige Zielsetzung eines ausgeglichenen Budgets enthalte, ohne aber anzugeben, wann dies erreicht werden soll. Sanktionen seien nur für den Fall vorgesehen, dass die öffentliche Verschuldung 3 % übersteigt. Es liege also in der Verantwortung der Bundesregierung, in welchem Tempo sie das Null-Defizit-Ziel anstrebe.

Infolge von Wertveränderungen hat die Fremdwährungschuld in den Jahren 1993 bis 1997 um 11 Mrd. zugenommen. Dem stehen jedoch Zinsenersparnisse in der Höhe von 22 Mrd. gegenüber.

Kleinen Gemeinden und Gemeindeverbänden will Edlinger, wie er versicherte, das entsprechende Know-how zur Verfügung stellen, um die Datenerfassung zu beschleunigen und Ausgliederungen voranzutreiben. Mit Stand Ende September stehen noch 37 Mrd. S für Massnahmen der Wasserwirtschaft zur Verfügung, wobei im Jahre 1998 rund 10 Mrd. S veranschlagt sind.

Der Finanzminister räumte zwar ein, dass Österreich im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten an vorletzter Stelle liege, machte jedoch demgegenüber die positiven Zahlen bei der Arbeitslosigkeit sowie bei den Zinsen geltend. Von der Europäischen Union lobend erwähnt wurden zudem das vorbildliche duale Ausbildungssystem und die Arbeitsstiftungen.

Was die Umgestaltung des Steuersystems betrifft, so werden zuerst von der Steuerreformkommission in den Schlüsselbereichen diverse Modelle erarbeitet werden. Einen Alleingang bei der Ökologisierung werde es aber sicher nicht geben, stellte Edlinger klar. Auch hinsichtlich der Kommunalfinanzierung müsse man darauf achten, dass die Finanzierung der Gemeinden sichergestellt ist. Durch den Stabilitätspakt wurde festgelegt, dass der Anteil der Länder und Gemeinden am Gesamtdefizit 0,3 % betragen soll, wobei der Finanzminister bei den Verhandlungen, die wahrscheinlich im Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sind, nicht eingreifen werde. Die Einführung des Euro führe nicht automatisch zu mehr Arbeitsplätzen, merkte Edlinger an, verwies aber gleichzeitig darauf, dass durch die Wirtschafts- und Währungsunion die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, was natürlich indirekt wieder der Beschäftigung dient.

Die Abgabenrückstände, deren Entwicklung die Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN (G) und Mag. TRATTNER (F) mit Sorge registrierten, bezifferte Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER für 1996 mit 68 Mrd. S; 1993 haben sie nur 46 Mrd. betragen. Eine Entwicklung, die, so Fiedler, nachdenklich stimme.

Alle Berichte und der als Gesetz zu beschliessende Bundesrechnungsabschluss 1996 wurden mit der Mehrheit der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen bzw. verabschiedet. Der Finanzschuldenbericht 1996 wurde im Ausschuss enderledigt.

5. BUNDESFINANZGESETZ-NOVELLE UND 2. BUDGETÜBERSCHREITUNGSGESETZ

Nicht absehbare Entwicklungen beim Vollzug des Budgets 1997 haben die Regierung gezwungen, dem Nationalrat eine Novellierung des Bundesfinanzgesetzes 1997 und ein zweites Budgetüberschreitungsgesetz 1997 zur Genehmigung vorzulegen. Da, wie bereits oben ausgeführt, sämtliche Mehrausgaben durch Ausgabeneinsparungen, Mehreinnahmen und Rücklagenauflösungen bedeckt werden können, bleibt das ursprünglich veranschlagte Defizit von 68 Mrd. für 1997 unverändert.

Die wichtigste Umschichtung erfolgt durch die Ausgliederung der Asfinag-Schulden aus dem öffentlichen Haushalt. Bei der Tilgung der Asfinag-Forderungen an den Bund entstehen Mehrausgaben in der Höhe von 77,9 Mrd., gleichzeitig verbucht der Bund durch ein Fruchtgenuss-Entgelt seitens der Asfinag Mehreinnahmen in derselben Höhe. Die gleiche Vorgangsweise wurde bei der Bundesimmobiliengesellschaft gewählt, dort werden 5,1 Mrd. umgeschichtet.

Das 2. Budgetüberschreitungsgesetz sieht Mehrausgaben von 84,3 Mrd. vor, denen Ausgabeneinsparungen von 498,5 Mill., Mehreinnahmen von 83,77 Mrd., Rücklagenentnahmen von 2 Mill. und Rücklagenauflösungen von 29,2 Mill. gegenüberstehen.

Mehr Geld wird u.a. für industriepolitische Massnahmen, die EDV der Finanzverwaltung und das Forschungszentrum Seibersdorf gebraucht. Dazu kommen Ausgaben für den neugeschaffenen Bundesasylsenat und für Einrichtungen zum Schutz der Opfer bei Gewalttaten von Familienangehörigen. Zusätzliche Mittel gibt es auch für den Ausbau der Grenzgendarmerie, österreichische Vertretungsbehörden, den Albanien-Einsatz des Bundesheeres, die Tourismusförderung, die BSE-Sonderzahlungen an Landwirte und für Schulbauten.

Dem Vorwurf der Abgeordneten Mag. TRATTNER und Dkfm. BAUER (beide F), die Bundesregierung erfülle das Finanzschulden-Kriterium nur mit Hilfe von Budgettricks, hielt Finanzminister EDLINGER entgegen, er benütze legale Möglichkeiten im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Die Alternative wäre, Schulden kurzfristig unter Belastung des Budgets und der Steuerzahler zu tilgen.

Die 5. BFG-Novelle wurde mit SP-VP-G-Mehrheit, das 2. BÜG mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. (Schluss)