Parlamentskorrespondenz Nr. 824 vom 02.12.1997
ARBEITSLOSE UND KARENZGELDBEZIEHER DÜRFEN KÜNFTIG MEHR DAZUVERDIENEN
Wien (PK) - Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Karenzgeld dürfen in Zukunft vorübergehend mehr als die bisher erlaubte Geringfügigkeitsgrenze (ab 1998 3.830 S) dazuverdienen, ohne dass sie gleich die gesamte staatliche Unterstützung verlieren. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Sozialausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Liberalen.
Grundlage für den Beschluss bildete ein Antrag der Abgeordneten Reitsamer (SP) und Dr. Feurstein (VP), der in der heutigen Sitzung um einen umfassenden SP-VP-Abänderungsantrag ergänzt wurde. Demnach dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe maximal 16 Tage im Monat eine vorübergehende Beschäftigung annehmen. Bis zu einem Einkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird dabei - wie bisher - die staatliche Unterstützung nicht gekürzt, darüber liegende Einkommensteile werden zu 90 % auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe angerechnet und vermindern diese bei Erreichen eines Höchstbetrages aliquot. Beim Karenzgeld wird jedes Nettoeinkommen nach Abzug der Geringfügigkeitsgrenze nur zu 50 % angerechnet, die Höchstbeschäftigungszeit von 16 Tagen im Kalendermonat entfällt.
Der Abänderungsantrag enthält weiters eine Gleichstellung von Kündigungsentschädigung und Schadenersatzanspruch im Insolvenzfall hinsichtlich der Leistung von Arbeitslosengeld und sieht Bestimmungen vor, damit es zu keiner Verschlechterung bei der Deckelung der Notstandshilfe durch Aufnahme von kurzen Beschäftigungen kommt.
Im Zuge der Beratungen wurde darüber hinaus ein Selbständiger SP-VP-Antrag betreffend Änderung des Sonderunterstützungs- und des Nachtschwerarbeitsgesetzes eingebracht, demzufolge die Neuregelung beim Zusatzverdienst auch für Bezieher einer Sonderunterstützung gelten soll. Zudem soll der Nachtschwerarbeits-Beitrag im kommenden Jahr nicht - wie vorgesehen - erhöht werden. Dieser Antrag wurde ebenfalls mit SP-VP-L-Mehrheit beschlossen.
Weitergehende Anträge der Liberalen und der Freiheitlichen zum Thema Zusatzverdienst bei Arbeitslosigkeit bzw. Karenzgeldbezug erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Abgeordnete Haller hatte bei der Begründung ihres Antrages darauf verwiesen, dass sich der Wiedereinstieg für Frauen in das Berufsleben nach der Karenzzeit immer schwieriger gestalte.
VP-Sozialsprecher Dr. FEURSTEIN betonte in der heutigen Sitzung, die nunmehr vorgesehene Regelung biete einerseits Anreize für Arbeitslose, eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen, stelle andererseits aber auch sicher, dass ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen werde. Besonders begrüsst wurde von ihm, dass Karenzgeldbezieherinnen in Zukunft etwa Urlaubsvertretungen übernehmen und so die Verbindung zu ihrem früheren Arbeitgeber wahren könnten. Damit werde die Wiederaufnahme der früheren Arbeit nach Ende der Karenzzeit erleichtert, sagte er.
Feurstein wies zudem darauf hin, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen vorerst auf zwei Jahre befristet würden. In dieser Zeit sollen die Auswirkungen der Neuregelung vor allem auf Arbeitsverträge sowie auf Einsparungen bzw. Mehraufwände bei der Arbeitslosenversicherung überprüft werden, wie es in einer von L-Abgeordnetem Kier angeregten und einstimmig gefassten Ausschussfeststellung heisst.
Auch Abgeordneter HUMS (SP) zeigte sich über die Gesetzesänderung erfreut. Bezüglich der Nichtanhebung des Nachtschwerarbeits-Beitrages hielt er fest, diese Bestimmung wurde getroffen, um die Lohnnebenkosten nicht weiter zu erhöhen. Hums erachtet aber eine Anpassung des Beitrages ab 1999 für erforderlich.
Die Vertreter der Oppositionsparteien bewerteten die Intention des Gesetzes sowie einige Detailregelungen zwar als positiv, übten aber in einigen Bereichen massive Kritik an der Vorlage. So qualifizierten alle drei Fraktionen den Begriff "vorübergehende Beschäftigung" als zu undeutlich und befürchteten Umgehungsmöglichkeiten. Abgeordneter Dr. KIER (L) meinte, unter diesen Ausdruck könnten auch Kettenarbeitsverträge fallen.
Kier bezeichnete es ausserdem als "merkwürdig", dass jemand, der wenig Arbeitslosengeld beziehe, bei Annahme eines Zwischenverdienstes prozentuell mehr verliere als jemand, der eine höhere staatliche Unterstützung bekomme. Weiters kritisierte er, die Regelung sei nicht als Wiedereinstiegshilfe für Arbeitslose konzipiert, sondern lediglich als "schmerzstillendes Mittel für schlecht alimentierte Arbeitslose".
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) bemängelte, dass die Zusatzverdienstmöglichkeiten im untersten Einkommensbereich "äusserst bescheiden" seien und für immer wiederkehrende Beschäftigungen keine Sperrklausel vorgesehen sei. Auch die geplante Höchstgrenze sieht er als kontraproduktiv. Seine Fraktionskollegin Abgeordnete HALLER erklärte, die Zusatzverdienstmöglichkeiten seien zu gering angesetzt und würden zu wenig Anreiz für die Aufnahme einer vorübergehenden Beschäftigung bieten.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) äusserte die Befürchtung, dass das Arbeitslosengeld gestrichen werden könnte, wenn sich jemand nicht bereit erkläre, eine vorübergehende Beschäftigung anzunehmen, obwohl diese vielleicht nur zu einem ganz geringen Zusatzeinkommen führen würde.
Ein Experte des Sozialministeriums hielt den Einwänden der Abgeordneten entgegen, dass sich das Gesetz nur auf befristete Beschäftigungsverhältnisse und keinesfalls auf die regelmässige Ausübung einer Tätigkeit für einen Arbeitgeber beziehe. Prinzipiell betonte er, es sei in erster Linie beabsichtigt, ein Anreizmodell für Arbeitslose und Karenzgeldbezieher zu schaffen.
Sozialministerin HOSTASCH unterstrich, es sei noch nicht abschätzbar, ob und inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen für die Arbeitslosenversicherung Einsparungen bzw. Mehrausgaben bewirken. Ihr Ressort gehe aber davon aus, dass die Massnahmen kostenneutral seien.
Bei der Abstimmung wurden der SP-VP-Antrag 645/A unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages sowie des Selbständigen Antrages zum Sonderunterstützungsgesetz und zum Nachtschwerarbeitsgesetz jeweils mit SP-VP-L-Mehrheit beschlossen. Teilen des Antrages 645/A stimmten auch die Freiheitlichen und die Grünen zu.
Schliesslich verabschiedeten die Abgeordneten gegen die Stimmen der Freiheitlichen einen SP-VP-Entschliessungsantrag, in dem die Sozialministerin aufgefordert wird, dem Nationalrat rechtzeitig bis Juni 1998 eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die es Selbständigen ermöglicht, durch Beitragszahlungen die Frist zu verlängern, bis zu der sie einen - früher erworbenen - Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Damit soll für sie der Umstieg bzw. die Rückkehr in das Erwerbsleben erleichtert werden.
Ein Antrag der Liberalen betreffend Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung gilt mit der Beschlussfassung des Antrags 645/A als miterledigt. Von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurden der Antrag von L-Abgeordnetem Dr. Kier betreffend Teilarbeitslosengeld und der Antrag der Freiheitlichen betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen bei Karenzgeldbezug.
Der Sozialausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung darüber hinaus mit dem geltenden Nachtarbeitsverbot für Frauen. (Fortsetzung)