Parlamentskorrespondenz Nr. 827 vom 02.12.1997
FINANZAUSSCHUSS BESCHLIESST NEUES BÖRSEGESETZ
Wien (PK) - Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Finanzausschusses stand eine BÖRSEGESETZNOVELLE, die der Ausschuss teils einstimmig, teils mit SP-VP-L-Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrages der Koalitionsparteien verabschiedete. Wie Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER auf Fragen der Abgeordneten ausführte, soll die Wiener Börse auf den verschärften Wettbewerb vorbereitet werden, der mit der Einführung des Euro auf sie zukommt. Anstelle der bisherigen "Wiener Börsekammer" tritt eine privatrechtlich organisierte Kapitalgesellschaft. Der Grossteil der behördlichen Aufgaben der Kammer wird von der Bundeswertpapieraufsicht übernommen.
Der Börsefonds und das Vermögen der Börsekammer, etwa das Eigentum am Börsegebäude, werden in einem eigenen Börsefondsüberleitungsgesetz - Hauptinhalt des von Abgeordnetem Mag. KAUFMANN (SP) vorgelegten Abänderungsantrages - zur bestmöglichen Verwertung einer GesmbH übertragen; die Erlöse sollen dem Budget zugute kommen. Im Gegenzug wird der Bund die Börse AG mit 150 Mill. S subventionieren. Eine Aktiengesellschaft, die zunächst die Abwicklung des Kassamarktes durchführt und die auch für die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse in Frage kommt, wurde bereits gegründet. Die Bestimmungen für die Zulassung eines Börseunternehmens werden dem Bankwesengesetz entsprechen, zumal die Tätigkeiten von Banken und Börsen einander ähnlich sind und an ihrem Funktionieren ein vergleichbares volkswirtschaftliches Interesse besteht.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) sprach von akzeptablen Ansätzen, vermisste aber den Mut zur Überwindung des bisherigen antiquierten Systems. In einem letztlich abgelehnten Abänderungsantrag seiner Fraktion schlug Firlinger eine strikte Trennung zwischen den Funktionen Aufsicht und Management vor, trat dafür ein, die Höhe der Transaktionskosten bei der Konzessionserteilung zu berücksichtigen, und plädierte für eine wechselseitige Informationspflicht zwischen Wertpapieraufsicht und Börse zur Verhinderung des Insiderhandels. Den Kreis der Personen, die als Börsenkommissare in Frage kommen, wollte Firlinger um Professoren und Universitätsdozenten erweitern. Kritik übte Firlinger an der bankenfreundlichen Tendenz des Gesetzes.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) zeigte sich skeptisch, dass das Problem der Insidergeschäfte gelöst werde und Verbesserungen für innovative Jungunternehmer zu erwarten seien. Den 150 Mill.-S-Zuschuss an die Börse AG bezeichnete Van der Bellen als nicht EU-konform.
Abgeordneter Dr. HASELSTEINER (L) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, zumal das neue Börsegesetz spät, aber doch einen Schritt in die richtige Richtung darstelle. Seine Frage bezog sich auf den Instanzenzug bei Einsprüchen gegen Bescheide. Haselsteiners Entschliessungsantrag auf Wiederverlautbarung des Börsegesetzes in einer verständlichen Form fand keine Mehrheit.
Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER wies auf die traditionelle Bankendominanz im österreichischen Wertpapierhandel hin und machte darauf aufmerksam, dass im Sinne eines Gleichgewichts jeweils 50 % der Börse AG an Emittenten und Investoren verkauft werden sollen. Der Aktienverkauf soll im ersten Halbjahr 1998 durchgeführt werden.
Die Transaktionskosten werden künftig durch den starken Wettbewerb mit den anderen EU-Börsen, insbesondere Frankfurt, Zürich und London, konkurrenzfähig gestaltet werden. Der Instanzenzug beginnt bei der Börse AG, die mit dem Recht beliehen wird, Bescheide zu erteilen. Über Berufungen wird ein eigener Senat im Finanzministerium entscheiden. Über Vorschläge zur Bestellung von Sensalen und dem Kreis der Personen, die als Staatskommissäre in Frage kommen, sei er gesprächsbereit, sagte der Staatssekretär.
EU-ANPASSUNGEN BEIM TABAKMONOPOL UND IM ZOLLWESEN
Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung tragend stimmte der Finanzausschuss mit SP-VP-F-Mehrheit einer Regierungsvorlage zur Änderung des TABAKMONOPOLGESETZES zu. Der neue Gesetzestext enthält Klarstellungen bei den Zulassungsvoraussetzungen für den Grosshandel, begrenzt die Lieferverpflichtung auf die jeweils vorhandenen Lagerbestände und ermöglicht die Verrechnung der Lieferkosten bei Bestellungen bis 5.000 S. Ein SP-VP-Abänderungsantrag beinhaltet weitere sprachliche Präzisierungen.
Um EU-Rechtsanpassungen geht es auch bei der 3. ZOLLRECHTS-DURCHFÜHRUNGSGESETZ-NOVELLE, die in der Fassung eines SP-VP-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Liberalen angenommen wurde. Neu geregelt wird insbesondere das Rechtsbehelfsverfahren. Nicht der Verwaltungsgerichtshof, sondern eigene Senate sollen Rechtsbehelfe erledigen. Die Bundesregierung erwartet sich davon eine Entlastung des VwGH sowie der Finanzlandesdirektionen. Darüber hinaus erhält das nunmehr einsetzbare Informatikverfahren im Zollwesen eine rechtliche Grundlage. Der Abänderungsantrag sieht unter anderem Rationalisierungen und Kosteneinsparungen durch Sammelanmeldungen vor.
In der Debatte bezifferte Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER die zu erwartende Einsparung von Personalkosten durch das EDV-System im Zollwesen mit 68,5 Mill. S jährlich.
ÖSTERREICHISCHE BEITRÄGE ZUR INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGSHILFE
Beim EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet, am 8. EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF) teilzunehmen, der vom Europäischen Rat 1995 in Cannes beschlossen wurde. Während der nächsten fünf Jahre wird Österreich insgesamt 4,69 Mrd. S einzahlen, das sind 2,65 % des Fondskapitals. Der EEF leistet Zuschüsse für langfristige Entwicklungshilfe- und Strukturanpassungsprojekte. Gefördert werden dezentrale Entwicklungen, Verwaltungsreform und Risikokapital. Ausserdem beteiligt sich der Fonds an der Stabilisierung von Exporterlösen, an Darlehen der Europäischen Investitionsbank sowie am Haushalt des Zentrums für industrielle Entwicklung. Für Soforthilfe sowie zur Unterstützung von Flüchtlingen, Rücksiedlern und Vertriebenen stehen Sonderrückstellungen zur Verfügung.
Die Kritik des Europäischen Rechnungshofes an mangelnder Transparenz bei der Mittelvergabe, auf die Abgeordneter Mag. SCHREINER (F) aufmerksam machte, nahm Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER ernst und sagte zu, österreichischerseits auf eine effiziente Verwendung der Mittel zu drängen. - Das Abkommen erhielt eine SP-VP-L-G-Mehrheit.
Zur Wiederauffüllung des ASIATISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (ADF VII) DER ASIATISCHEN ENTWICKLUNGSBANK wird Österreich einen Beitrag von 242,5 Mill. S leisten. Der Fonds dient zur Gewährung besonders günstiger Darlehen an asiatische Entwicklungsländer mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen. - Das Gesetz wurde mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet.
ZULASSUNG NEUER INVESTMENTFONDS
Dachfonds, thesaurierende Fonds und Pensionsinvestmentfonds dürfen künftig auch von heimischen Kapitalanlagegesellschaften angeboten werden. Pensionsinvestmentfonds sollen dem besonderen Schutzbedürfnis der Anleger Rechnung tragen und auf eine langfristige, substanzwertorientierte Anlagepolitik unter Nutzung des Zinseszinseffekts ausgelegt sein. Zudem sollen Spezialfonds für Grossanleger (juristische Personen) zugelassen und - im Hinblick auf die Einführung des Euro - die Zusammenlegung von Fonds erleichtert werden. Für Auslandsinvestmentfonds werden Registrierungsgebühren eingeführt. - Die Änderung des Investmentfondsgesetzes passierte den Finanzausschuss mit SP-VP-Mehrheit. Ein SP-VP-Abänderungsantrag reduziert die Steuerpflicht für Substanzgewinne auf 20 %.
In der Debatte sprach Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) von einem zufriedenstellenden Bereinigungsprozess, äusserte aber Bedenken in einigen Details und kündigte für die Plenardebatte einen Abänderungsantrag seiner Fraktion an.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) bemängelte die Verkürzung des Informationsinhalts von Prospekten.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) urgierte eine generelle Regelung für die Besteuerung von Substanzgewinnen.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) kritisierte die für Pensionsfonds vorgesehene Verpflichtung, die angesparten Mittel erst mit Pensionsantritt und überdies in Tranchen über 20 Jahre verteilt auszuzahlen. Dies entspreche den Interessen der Versicherungswirtschaft, nicht aber jenen der Konsumenten.
Abgeordneter Dr. HASELSTEINER (L) wandte sich überdies dagegen, Pensionsfonds per Gesetz einzuführen, solange die notwendige steuerliche Begünstigung nicht realisiert sei.
Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER sprach von einem ersten Schritt, zumal die Steuerreformkommission Vorschläge für die steuerliche Regelung von Pensionsfonds ausarbeiten wird. Wer jetzt in einen Pensionsfonds einzahlt, bleibt bis zum Jahr 2000 vom vorgesehenen Abschlag befreit, dann aber sollen, unter den Bedingungen steuerlicher Förderung, private Pensionsfonds tatsächlich nur für die Pensionsvorsorge verwendet werden, nicht aber für andere Sparziele.
ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 1997
Zahlreiche Bereinigungen im Steuerrecht bringt das ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 1997, das mit SP-VP-Mehrheit verabschiedete wurde. Im Einkommensteuergesetz soll die Pensionsvorsorge erleichtert werden, Investmentfonds werden bei der Wertpapierdeckung für Sozialkapital-Rückstellungen zugelassen, Sozialversicherungsbeiträge beim Betriebsausgabenpauschale berücksichtigt. Ein neuer Veranlagungstitel entlastet Kapitalerträge im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen; erleichtert wird die gebäudeübergreifende Verwendung von Mietzinsreserven.
Im Körperschaftsteuergesetz werden die steuerlichen Folgen nicht begünstigter Umgründungsmassnahmen neu formuliert. Vereine, die im Ausland fördernd tätig sind, sollen ebenso begünstigt werden wie ausländische Vereine, die im Inland fördern. Erleichtert wird das Einbringen von Kapitalanteilen im Zuge von Umgründungen.
Bei der Umsatzsteuer ist eine unechte Steuerbefreiung beim Eigenverbrauch von Grundstücken für Wohnzwecke vorgesehen. Die Versandlieferung von Zahnersätzen aus der EU wird steuerpflichtig, dazu kommen eine Option zur Umsatzsteuerpflicht für unecht befreite Kreditkartengesellschaften und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Fahrzeugimport aus der EU. Beim Reimport von Fahrzeugen soll die Normverbrauchsabgaben-Lücke geschlossen werden. Für die Energieabgabe soll ein abweichendes Wirtschaftsjahr massgeblich sein.
In die Bundesabgabenordnung will die Regierung eine Mutwillensstrafe analog zu anderen Rechtsbereichen einführen, wie Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER auf eine Frage des Abgeordneten Mag. SCHREINER (F) erläuterte. Die Einkommensteuerzuständigkeit soll sich künftig nach dem Betriebsort richten, die Aufbewahrungsfrist von "Soll" auf "Muss" umgestellt, die Verjährungsfrist bei festen Stempelgebühren auf drei Jahre verkürzt werden, eine zweite Berufungsvorentscheidung auch ohne Zustimmung der Partei möglich sein und über Verfahrenswiederaufnahmen nur die erste Instanz entscheiden.
Die Abgeordneten Dr. NOWOTNY (SP) und Dr. STUMMVOLL (VP) beantragten im Hinblick auf die jüngst neugeregelte Steuerbefreiung der ÖBB in den Bereichen Eisenbahninfrastruktur und gemeinwirtschaftliche Leistungen eine Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes und des Kommunalsteuergesetzes. Darin wird klargestellt, dass die Verbindung von ÖBB-Betriebsstätten durch Geleise keine mehrgemeindlichen Betriebsstätten begründet. Die Kommunalsteuer soll für jede einzelne Betriebsstätte ermittelt und an die erhebungsberechtigte Gemeinde entrichtet werden. - Die Beschlüsse erfolgten mit SP-VP-Mehrheit.
Ausserdem verabschiedete der Finanzausschuss mit SP-VP-Mehrheit ein Bundesgesetz zur Veräusserung der Bundesstaatlichen Studienbibliothek in Linz und dazugehöriger Grundstücke zum Preis von 130 Mill. S.
Eine Initiative der Grünen - 496/A(E) - zielte auf ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen. Zur gemeinsamen Finanzierung mit den Ländern soll der Bund eine Milliarde Schilling bis einschliesslich 2000 beitragen. Staatsssekretär Dr. RUTTENSTORFER verwies auf die Zuständigkeit der Länder und meinte, dass derzeit keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden können. Der Antrag, der von den Grünen und den Liberalen unterstützt wurde, blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.
Einstimmig wies der Finanzausschuss schliesslich die Oppositionsanträge 489/A, 546/A und 520/A dem Unterausschuss "Steuerreform" zu: Es handelt sich um die Änderung der Vorschriften für Abfertigungsrückstellungen und Betriebspensionen zugunsten der Veranlagung in Aktien (L), die Entsteuerung von Sanierungsgewinnen (L-G) und die Zuerkennung des PensionistInnenabsetzbetrages nur bis zur maximalen Höhe der ASVG-Pension (G). (Schluss)