Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 04.12.1997

FAMILIENAUSSCHUSS: SCHULBÜCHER SOLLEN WIEDERVERWENDET WERDEN

Wien (PK) - Schulbücher sollen häufiger als bisher wiederverwendet werden. Das ist das Ziel einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz, die heute im Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen wurde. Die ebenfalls in der FLAG-Novelle enthaltene Verlängerung der Familienbeihilfe für studierende Mütter bis zum 27. Lebensjahr wurde einhellig gebilligt.

Konkret ist vorgesehen, eine Art Schulbuch-Leihsystem auf freiwilliger Basis einzurichten. Dabei bleiben die Bücher grundsätzlich im Eigentum der Schüler, können der Schule zu Schulende aber freiwillig zur Wiederverwendung zur Verfügung gestellt werden. Um den Schulen eine bessere Planbarkeit bei der Bestellung neuer Bücher zu ermöglichen, muss der Schüler allerdings spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres bekanntgeben, ob er beabsichtigt, das Buch zurückzugeben.

Neu ist auch, dass künftig von allen Schülern ein einheitlicher 10prozentiger Selbstbehalt des jeweils geltenden Schulbuch-Limits (für Volksschulen derzeit 520 S, für die AHS-Oberstufe 2.250 S) eingehoben wird, unabhängig davon, ob die Schüler alte Bücher benutzen oder nicht. Damit soll die Administration vereinfacht werden, die Berechnung eines individuellen Selbstbehaltes kann unterbleiben.

Einsparungen durch die Wiederverwendung gebrauchter Schulbücher kommen der gesamten Schule zugute, die auf diese Weise Mittel zur Anschaffung anderer Unterrichtsmittel eigener Wahl gewinnt. Im übrigen können ab dem Schuljahr 1999/2000 bis zu 15 % des Schulbuch-Limits (bisher 10 %) für alternative Unterrichtsmittel (z.B. Lernspiele, audiovisuelle Datenträger etc.) verwendet werden.

Bereits gestern hatte der Unterrichtsausschuss eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes beschlossen, wonach das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss Richtlinien zur Regelung näherer Details bezüglich der Wiederverwendung von Schulbüchern erstellen kann. Die Unterrichtsministerin wurde von den Abgeordneten ersucht, in Richtung einer Reduzierung der Schulbuchtiteln tätig zu werden. Hintergrund für die Reformmassnahmen bei den Schulbüchern ist die Tatsache, dass die Regierung das Budget für Schulbücher im Ausmass von 1,2 Mrd. S für die nächsten Jahre gedeckelt hat.

Die Opposition lehnte in der heutigen Sitzung die vorliegende Schulbuchreform geschlossen ab. Abgeordnete MADL (F) erinnerte daran, dass der Familienminister bei Einführung des Selbstbehaltes angekündigt habe, es handle sich nur um eine vorübergehende Massnahme, nunmehr werde dieser jedoch für Jahre "einbetoniert". Darüber hinaus kritisierte sie, dass man künftig den vollen Selbstbehalt auch dann zahle, wenn man Bücher wiederverwende. Madl befürchtet zudem Versorgungsschwierigkeiten im Herbst, wenn die Schüler nicht wie angekündigt ihre Bücher der Schule zurückgeben. Ihre Fraktionskollegin Abgeordnete HALLER regte an, jeder Schule ein eigenes Schulbuchbudget zur Selbstverwaltung zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) machte geltend, das Wort "Selbstbehalt" habe etwas mit selbst behalten zu tun. Nunmehr werde aber ein Selbstbehalt "einkassiert" und gleichzeitig erwünscht, die Bücher einem Leihsystem zur Verfügung zu stellen. Wie solle ein Schüler am Ende des Kalenderjahres wissen, ob er das Buch am Ende des Schuljahres noch brauchen werde, ortete der Abgeordnete auch praktische Probleme. Er glaubt ausserdem nicht, dass die vorgesehene Regelung einen Anreiz zur Wiederverwendung darstelle, da der Selbstbehalt in jedem Fall gleich hoch bleibe.

Abgeordnete MOTTER (L) unterstrich, die Liberalen hätten den 10prozentigen Selbstbehalt für Schulbücher stets abgelehnt, da er sozial unausgewogen und kompliziert in der Administration sei sowie keinen Anreiz zum Sparen biete. Auch das Einziehen von Büchern sieht sie als kontraproduktiv an.

Ausschussvorsitzende Dr. MERTEL (SP) hielt den Einwänden der Opposition entgegen, bei der vorliegenden Reform gehe es vor allem darum, den bestehenden Versorgungsgrad der Schüler mit Schulbüchern zu erhalten, und, wie auch Abgeordnete Dr. MOSER (VP) betonte, bereits geübte Praxis an den Schulen gesetzlich zu verankern. Den künftig pauschalierten 10prozentigen Selbstbehalt begründete sie mit der leichteren Vollziehbarkeit.

In diese Richtung argumentierte auch Familienminister Dr. BARTENSTEIN (VP). Er betonte darüber hinaus, dass die Schulen sehr wohl ein Motiv hätten, Bücher wiederzuverwenden, da sie freibleibende Beträge für Unterrichtsmittel freier Wahl einsetzen könnten. Dies sei umso wichtiger, als das bestehende Schulbuch-Limit ohnehin sehr knapp sei. Nach Ansicht von Bartenstein ist der Selbstbehalt mit 52 S für Volksschulen und 225 S für die AHS-Oberstufe sozial akzeptabel. Das vorgesehene Wiederverwendungssystem erachtet er insofern für notwendig, als sonst durch die Deckelung des Schulbuchbudgets der Versorgungsgrad der Schüler mit Büchern auf 60 % abzusinken drohe.

Mit einer weiteren Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz reagierte der Familienausschuss auf ein Absinken der Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes seit Beginn des heurigen Jahres. Nunmehr sollen die Eltern durch Informationsschreiben motiviert werden, die im Bereich der Vorsorgemedizin wichtigen Untersuchungen im grösstmöglichen Ausmass in Anspruch zu nehmen. Die Mittel dafür sollen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden.

Kritik an dieser Massnahme kam von den Vertretern der Oppositionsfraktionen. Sowohl Abgeordneter ÖLLINGER (G) als auch Abgeordnete MOTTER (L) bemängelten, dass Informationsmassnahmen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bezahlt werden sollen. Öllinger meinte, die Grünen hätten immer schon darauf verwiesen, durch die Abschaffung der Geburtenbeihilfe werde es zu Problemen kommen.

Diese Argumentation vertrat auch Abgeordnete HALLER (F). Sie berief sich auf den in der heutigen Sitzung ebenfalls verhandelten Entschliessungsantrag der Freiheitlichen, wonach die Mutter-Kind-Pass-Prämie auf 6.000 S erhöht werden soll. Für die Wiedereinführung dieses Bonus trat auch F-Abgeordnete MADL ein, die zudem meinte, eine Informationskampagne würde nichts bringen.

Familienminister Dr. BARTENSTEIN erklärte, die Mittel aus dem Fonds würden benötigt, um die Mütter per Brief zu insgesamt vier Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einzuladen. Er glaubt, dass es dadurch gelingen wird, die Untersuchungsfrequenz wieder zu erhöhen, nachdem diese nach Vorliegen erster Daten im ersten Quartal 1997 um durchschnittlich 10 % zurückgegangen sei.

VP-Abgeordnete Dr. MOSER erwartet sich vom "re-call-sytem" ebenfalls einen Anstieg der Untersuchungen und machte darauf aufmerksam, dass sich die Untersuchungsdisziplin im Laufe des Jahres wieder verbessert habe. Abgeordnete HORNGACHER (VP) meinte zum Antrag der Freiheitlichen, der Staat wende für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen insgesamt 16.000 S auf, es sei den Betroffenen wohl zuzumuten, diese ohne weitere finanzielle Anreize in Anspruch zu nehmen.

Der FP-Antrag erhielt über die eigene Fraktion hinaus nur die Unterstützung der Grünen.

STUDIERENDE MÜTTER ERHALTEN BIS ZUM 27. LEBENSJAHR FAMILIENBEIHILFE

Schliesslich wird im Familienlastenausgleichsgesetz festgeschrieben, dass studierende Mütter künftig bis zu ihrem 27. Lebensjahr (bisher 26. Lebensjahr) Familienbeihilfe erhalten können, da sich in der Praxis gezeigt hat, eine Schwangerschaft bzw. die Geburt eines Kindes könne dazu führen, dass das Studium nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen wird. Diese Regelung soll rückwirkend mit 1. Oktober 1996 in Kraft treten. Eine ähnliche Ausnahmeregelung gibt es etwa für Studenten mit abgeleistetem Präsenzdienst oder Zivildienst. Damit ist auch ein Antrag der Freiheitlichen miterledigt, in dem eine ähnlich lautende Regelung für studierende Mütter gefordert wurde.

Abgeordnete HALLER (F) machte geltend, dass ihre Fraktion bereits vor über einem Jahr ein entsprechendes Verlangen gestellt hatte, und kündigte, wie auch die Vertreter der Liberalen und der Grünen, eine Zustimmung zu dieser Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes an.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten MOTTER (L) zu diesem Thema fand nicht die Mehrheit des Ausschusses. Die Abgeordnete wollte, dass die Verlängerung der Familienbeihilfe für Studierende nicht auf die Schwangerschaft bzw. die Geburt eines Kindes, sondern auf Betreuungspflichten abgestellt wird. Demnach sollte ein einjähriger Weiterbezug der Familienbeihilfe auch für Väter möglich sein. Motter betonte, dies sei zur Unterstreichung des partnerschaftlichen Prinzips bei der Kindererziehung wichtig.

Familienminister Dr. BARTENSTEIN meinte demgegenüber, die von Motter vorgeschlagene Lösung würde einem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

In der Minderheit blieb ein Antrag des Liberalen Forums, der die Wiedereinführung der Familienbeihilfe für Ausländer, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und kürzer als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind, bezweckt. Abgeordneter Kier hatte darauf hingewiesen, dass durch die Kündigung von Sozialbkommen mit den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, der Türkei und Tunesien in Österreich wohnhafte Ausländer, die Karenzgeld beziehen, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben.

Unterstützt wurde der Antrag in der heutigen Sitzung von Abgeordnetem ÖLLINGER (G), der von einem rechtlich unhaltbaren Zustand sprach. Derzeit sei es so, dass die betroffenen Ausländer weder Familienbeihilfe erhielten, noch einen Steuerabsetzbetrag geltend machen könnten.

Sowohl Ausschussvorsitzende Dr. MERTEL (SP) als auch Familienminister Dr. BARTENSTEIN erklärten, man werde sich bei Finanzminister Edlinger um eine Klarstellung bemühen. Bartenstein gab jedoch zu bedenken, dass die gleiche Problematik für Ausländer, mit deren Länder nie ein Sozialabkommen abgeschlossen wurde, schon länger bestehe.

Abgeordnete MADL (F) führte aus, ihre Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Solange österreichischen Familien die Beihilfen gekürzt würden, seien die Freiheitlichen gegen mehr Geld für ausländische Familien, argumentierte sie.

Auf Antrag von F-Abgeordneter Haller vom Ausschuss einstimmig vertagt wurde ein Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Einrichtung einer zentralen Notrufstelle zur Prävention gegen Kindesmisshandlung. Haller stellte dazu fest, sie wolle mit der Behandlung des Antrages warten, bis eine Regierungsvorlage zu diesem Thema in den Ausschuss komme.

Familienminister Dr. BARTENSTEIN  erläuterte, es gebe Verhandlungen über eine zentrale Erfassung von Daten über Kindermisshandlungen, allerdings müssten hier noch Widerstände der Länder beseitigt werden. Keine Notwendigkeit sieht er für eine zusätzliche zentrale Notrufstelle, da bereits Kinderschutzzentren, weisungsfreie Kinder- und Jugendanwälte sowie das Notruftelefon "Rat auf Draht" existierten. (Schluss)