Parlamentskorrespondenz Nr. 843 vom 09.12.1997
DIE FRAUEN EROBERN DAS BUNDESHEER
Wien (PK) - Eine der letzten Bastionen alter Männerherrlichkeit steht unmittelbar vor dem Fall. Bereits im kommenden Jahr werden Frauen eine militärische Ausbildung beim Bundesheer absolvieren und die Laufbahn als Berufssoldatin einschlagen können. Aufgrund einer eigenen Bestimmung im Bundes-Verfassungsgesetz wird das Heer einen "Ausbildungsdienst" schaffen, in dem sich Frauen freiwillig und mit dem jederzeit einlösbaren Recht, auszutreten, auf eine Karriere als Soldatin vorbereiten. Das Ausbildungsverhältnis bietet volle soziale Absicherung, insbesondere auch im Falle der Mutterschaft. Die Absolventinnen sollen nach der zwölfmonatigen Ausbildung als Soldatinnen uneingeschränkt in den Bundesdienst aufgenommen werden. Weiblichen Zivilbediensteten wird eine Nachhollaufbahn für den erleichterten Zugang zum Soldatenberuf eröffnet. Dies beschloss der Landesverteidigungsausschuss in seiner heutigen Sitzung mit SP-VP-Mehrheit unter dem Titel eines FRAUENAUSBILDUNGSGESETZES.
Streitpunkt war ein umfangreicher SP-VP-Abänderungsantrag, durch den im wesentlichen all jene Bestimmungen, die in keinem Zusammenhang mit der Öffnung des Heeres für Frauen stehen, aus dem Gesetzentwurf eliminiert werden sollen. Gleichzeitig enthielt diese Initiative auch Verbesserungen für Militärpiloten.
Die Opposition sprach hingegen von "Übertölpelung". Die Abgeordneten MOSER (L) und JUNG (F) meinten, viele der durch den Abänderungsantrag berührten Bestimmungen würden über das Thema Frauen im Bundesheer weit hinausgehen. Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) schloss sich dieser Ansicht an und stellte fest, manche Massnahmen stünden im Zeichen des Heranführens des Bundesheeres an die Nato.
Inhaltlich betonte Abgeordneter JUNG (F), seine Fraktion habe keinerlei Probleme mit der Übernahme von Frauen in das Bundesheer. Echte Gleichberechtigung müsse aber sichergestellt sein. Der Einsatz von Frauen dürfe nicht bloss ein demonstrativer Akt bleiben, sondern solle dem Heer auch etwas bringen, sagte Jung. In vielen Bestimmungen ortete Jung allerdings eine Bevorzugung von Frauen, so etwa in der De-facto-Einstellungsgarantie für Frauen, in der Erhöhung des Alterslimits und bei der Nachhollaufbahn. Kein Verständnis hatte Jung auch für die Kündigungsmöglichkeit von Frauen im Ernstfall eines Einsatzes. Dies mache das Anliegen des Gesetzes zur Farce und schade im übrigen der Glaubwürdigkeit von Frauen im Heer, meinte er.
Grundsätzlich positiv zum Dienst von Frauen im Heer äusserte sich auch Abgeordneter MOSER (L), der aber in den Bestimmungen ebenfalls eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Frauen sah. Die absolute Freiwilligkeit mit der Möglichkeit, sich jederzeit vom Dienst abzumelden, stehe im Widerspruch zur Gleichbehandlung, argumentierte er. Für Frauen gebe es somit keine Dienstverpflichtung im Ernstfall, auch seien gewisse Dienste, wie zum Beispiel Auslandseinsätze, für sie im Gesetz nicht vorgesehen.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) kritisierte, dass Frauen die Möglichkeit eines Milizdienstes nicht offensteht.
Frauen werden durch dieses Gesetz benachteiligt, lautete der zentrale Vorwurf der Abgeordneten Mag. KAMMERLANDER (G). Fragen der Gleichberechtigung, angefangen von der sprachlichen Gleichbehandlung bei Graden und Titeln, seien nicht gelöst. Überhaupt müsste das Gesetz auch im Gleichbehandlungsausschuss beraten werden, meinte sie.
Abgeordneter GAAL (SP) unterstützte den Dienst von Frauen im Bundesheer und hob vor allem das Prinzip der Freiwilligkeit als positiv hervor. Einer Milizlaufbahn von Frauen, wie dies von der FPÖ gefordert wurde, stand Gaal eher skeptisch gegenüber.
Abgeordneter Dr. MAITZ (VP) warf der Opposition vor, sie würde krampfhaft und an den Haaren herbeigezogen nach Ungereimtheiten suchen. Zur Milizlaufbahn von Frauen äusserte er die Ansicht, nach Vorliegen der entsprechenden Erfahrungen sollte diese Möglichkeit geprüft werden.
Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND bezeichnete die Öffnung des Bundesheeres für Frauen als gesellschaftspolitisch wichtig und betonte ebenfalls die Grundsätze der Freiwilligkeit und der Gleichberechtigung. Er stellte klar, dass sich die Kündigungsmöglichkeit bei Frauen nicht von jener bei männlichen Berufssoldaten unterscheidet, auch könnten Frauen sehr wohl an Auslandseinsätzen teilnehmen. Lediglich der Milizdienst ist für Frauen noch nicht vorgesehen. Doch auch diese Möglichkeit sollte Frauen in einer späteren Phase eröffnet werden, bemerkte Fasslabend.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages angenommen. FPÖ und Liberales Forum, die ihre Kritikpunkte jeweils in Abänderungsanträgen einfliessen liessen, konnten sich mit ihren Initiativen nicht durchsetzen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Unterausschusses.
Ein Antrag der Freiheitlichen betreffend die Setzung legistischer und organisatorischer Massnahmen, um Frauen den freiwilligen Dienst im Bundesheer zu ermöglichen, galt mit der Beschlussfassung der Regierungsvorlage als miterledigt. (Schluss)