Parlamentskorrespondenz Nr. 856 vom 11.12.1997

VERKEHRSAUSSCHUSS FÜR SENKUNG DES ALKOHOLLIMITS AUF 0,5 PROMILLE

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss hat heute mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, den Liberalen und Grünen - auf Basis eines Vier-Parteien-Antrages - eine Änderung der Strassenverkehrsordnung beschlossen, durch die die Promillegrenze für die Inbetriebnahme oder das Lenken eines Fahrzeugs von 0,8 auf 0,5 Promille herabgesetzt wird. - Ein weitergehende F-Antrag, der einen Führerscheinentzug bereits bei der ersten Übertretung des 0,5 Promille-Limits vorsah, blieb in der Minderheit. L-Entschliessungsantrag 647/A(E) und F-Entschliessungsantrag 650/A(E) - beide betreffen Massnahmen zur Verbesserung der Vekehrssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer - gelten als miterledigt. Der G-Antrag 648/A betreffend StVO-Änderung wurde von Abgeordneter Mag. Gabriela Moser   im Zuge der Debatte zurückgezogen.

Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten eine Ausschussentschliessung zur Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr. Sie hat folgenden Wortlaut:

"1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, durch permanente Aufklärungsarbeit in den Medien und unter Einsatz der modernen Mitteln der Werbung allen Teilnehmern am Strassenverkehr deutlich zu machen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist;

2. der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht über die Rechtsprechung der Gerichte, gegliedert nach den einzelnen Oberlandesgerichtssprengeln, im Bereich der Fahrlässigkeitsdelikte unter Alkoholeinfluss bis 15. Mai 1998 zu erstatten;

3. der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, im

Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Inneres dafür zu sorgen,

dass die sicherheitsrelevanten Verkehrsvorschriften, also insbesondere das Verbot des Lenkens im (durch Alkohol) beeinträchtigten Zustand sowie des Fahrens mit den Verhältnissen nicht angepasster (zu hoher) Geschwindigkeit, mit aller Konsequenz und unter optimalem Einsatz der hiefür beschafften Geräte überwacht werden;

4. der Bundesminister für Inneres wird dabei insbesondere ersucht, die für diese Kontrollen nötigen personellen Voraussetzungen zu schaffen und die zu 20 Prozent zum Zweck der Verkehrsüberwachung gebundenen Strafgelder in eine Erhöhung der Zahl der Überwachungsposten zu investieren sowie verstärkt überregional organisierte Verkehrskontrollen durchzuführen;

5. der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird weiters ersucht, ein Testverfahren zur Überprüfung von Beeinträchtigungen der Fahrfähigkeit durch Alkohol, Suchtgift, Medikamente und dergleichen auf Basis der tatsächlichen Reaktionsfähigkeit, unabhängig von Blut‑ bzw. Atemluftalkoholgehalt, entwickeln zu lassen sowie im Rahmen seiner Förderungskompetenz eine Unterstützung von Angeboten nächtlicher Heimbringdienste von Gastronomiebetrieben und Sammeltaxisystemen vorzusehen." (Schluss)