Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 11.12.1997
PLENUM ERMÖGLICHT ARBEITSLOSEN ZUSATZVERDIENST
Wien (PK) - Für Sozialministerin HOSTASCH ist unbestritten, dass Nachtarbeit und vor allem wechselnde Arbeitszeit eine besondere Belastung für die Gesundheit darstellten, das familiäre Zusammenleben erschwerten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behinderten. Aufgrund einer EU-Richtlinie sei es aber notwendig, bis zum Jahr 2001 eine geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit zu finden.
Hostasch bekennt sich zur gefundenen Lösung, den Kollektivvertragspartnern die genaue Festlegung von Ausgleichsmassnahmen für Nachtarbeit zu überlassen, und unterstreicht, die Sozialpartner könnten konkret beurteilen, welche Rahmenbedingungen in welchen Branchen geschaffen werden sollten. Damit werde auch den Interessen der Arbeitnehmer am besten Rechnung getragen. Eine "politische Vororientierung" sei, so die Sozialministerin, durch das vorliegende Gesetz gegeben.
Abgeordnete Sophie BAUER (SP) erklärt, für sie sei es wichtig, dass eine Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes nur aufgrund einer Einigung der KV-Partner möglich sei. Den Freiheitlichen wirft sie vor, Frauen die Möglichkeit zur Nachtarbeit ohne vorgegebene Rahmenbedingungen wie z.B. Pausenregelungen oder Kinderbetreuungsmassnahmen geben zu wollen.
Abgeordnete HALLER (F) klagt, die Koalition sei nach jahrelangen Verhandlungen nicht imstande, eine Lösung in bezug auf das Nachtarbeitsverbot für Frauen zu finden, die der EU-Richtlinie entspreche. Ihrer Auffassung nach ist der vorliegende Entwurf kein Meilen-, sondern höchstens ein "Dominostein". Haller glaubt, dass Frauen von der Nachtarbeit entfernt gehalten werden sollen, damit sie die Männer nicht konkurrenzieren.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) ist zwar der Meinung, dass Frauen eines besonderen Schutzes bedürften, gleichzeitig macht er aber geltend, dass sie aufgrund des Nachtarbeitsverbotes in den letzten Jahren eine Reihe von Arbeitsplätzen nicht erreichen konnten. Er spricht sich daher für die gefundene Lösung aus und bekräftigt, es gebe keinen Kollektivvertrag, in dem Nachtarbeit "kostenlos" zugelassen werde und keine Ausgleichsmassnahmen existierten. Als Wermutstropfen bezeichnet er die Tatsache, dass diese Regelung für viele Frauen zu spät komme.
Abgeordneter HUMS (SP) führt in Richtung seines Vorredners aus, der Vorwurf, die Regelung komme zu spät, sei an dessen eigene Fraktion zu richten. Er erinnert daran, dass es bereits im Oktober vergangenen Jahres eine Einigung der Sozialpartner über die Aufhebung des Frauen-Nachtarbeitsverbotes gegeben habe, die dann aber nicht die Zustimmung der Volkspartei erhielt. Prinzipiell betont Hums, es müsse alles getan werden, um die Belastungen der Nachtarbeit nicht nur finanziell auszugleichen, sondern auch auf die gesundheitliche Gefährdung Rücksicht zu nehmen.
Abgeordneter BLÜNEGGER (F) konstatiert, für sein Dafürhalten sei der vorliegende Gesetzentwurf ein Flickwerk und beinhalte keine EU-konforme Dauerlösung, deshalb werde ihn seine Fraktion ablehnen. Er versteht, wie er ausführt, nicht, warum die SPÖ nicht auf eine Gesamtlösung beharrt habe.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) bringt die negativen Auswirkungen von Nachtarbeit und Wechseldienst zur Sprache und verweist etwa auf Fehleranfälligkeit, Arbeitsunfälle, Schlafstörungen oder das Burn-out-Syndrom. Frauen seien aber aufgrund eines zunehmenden wirtschaftlichen Druckes verstärkt bereit, Nachtarbeit anzunehmen. Pittermann appelliert an alle Verantwortlichen, die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen einzuhalten und Frauen, die keine Nachtarbeit verrichten können, nicht zu benachteiligen.
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen wird mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Der (negative) Bericht des Sozialausschusses über den L-Antrag zum Thema Nachtarbeit wird mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
SP-VP-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES, DES KARENZGELDGESETZES UND DES ASVG * AUSSCHUSSANTRAG AUF NOVELLIERUNG DES SONDERUNTERSTÜTZUNGSGESETZES UND DES NACHTSCHWERARBEITSGESETZES * L-ANTRÄGE ZUR ANHEBUNG DER GERINGFÜGIGKEITSGRENZE FÜR EINEN LEISTUNGSBEZUG AUS DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG SOWIE ZUR TEILARBEITSLOSIGKEIT * F-ANTRAG BETREFFEND PRAXISGERECHTE BEGRENZUNG VON NEBENEINKOMMEN BEI KARENZGELDBEZUG * ABKOMMEN MIT LUXEMBURG ÜBER SOZIALE SICHERHEIT * ABKOMMEN MIT UNGARN HINSICHTLICH BESCHÄFTIGUNG IN GRENZZONEN SOWIE PRAKTIKANTEN
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Abgeordneter GAUGG (F) klagt, der ÖGB sei schon lange nicht mehr in der Lage, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Er bediene sich in unverschämter Art und Weise bei den Beschäftigten und sei nur noch für die Funktionäre da.
Auch die vorgesehene Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes deckt sich nach Meinung von Gaugg in keinster Weise mit den Interessen der arbeitslosen Bevölkerung, die eine Nebenbeschäftigung suche. Die Motivation, eine vorübergehende Arbeit aufzunehmen, sei durch zu restriktive Bestimmungen nicht gegeben, glaubt er und kritisiert etwa die vorgesehene Einkommenshöchstgrenze.
In einer tatsächlichen Berichtigung verteidigt Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP) die Arbeit des ÖGB und bekräftigt, dieser habe sich stets und auch unter schwierigsten Bedingungen für die Demokratie in Österreich eingesetzt.
Abgeordnete REITSAMER (SP) erläutert die Eckpunkte der Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die einerseits Anreiz zur vorübergehenden Beschäftigungsaufnahme bieten und zum anderen eine missbräuchliche Inanspruchnahme durch höhere Nebeneinkünfte verhindern sollen. Am wesentlichsten ist jedoch für Reitsamer, dass gerade bei Karenzgeldbezieherinnen der Kontakt zum Arbeitgeber nicht unterbunden und die berufliche Integration gefördert wird. Gegenüber dem von den Liberalen präferierten Schweizer Modell qualifiziert Reitsamer den vorliegenden Entwurf als besser und gerechter.
Auch die Liberalen werden so wie im Ausschuss dem Gesetz zustimmen, stellt Abgeordneter Dr. KIER (L) klar, durch eine differenzierte Stellungnahme will das Liberale Forum aber "die Finger auf Schwachpunkte legen": Der an und für sich positiven gesetzlichen Regelung, die einen Ansatz zur Grundsicherung enthält, fehlt die Einbeziehung der Teilzeitarbeit, die Kosten der sozialpolitischen Massnahme sind bis jetzt nicht evaluierbar, und im übrigen gestehen die Regierungsparteien zum ersten Mal ein, dass das Arbeitslosenversicherungssystem für die betroffene Gruppe nicht geeignet sei, ein einigermassen erträgliches Leben zu führen.
Mit der Menschenwürde wäre es aber nicht vereinbar, würden Arbeitslose mit Bussen nach Salzburg, Niederösterreich oder in die Steiermark gebracht, um in Werkshallen von Hoteliers und Gastwirten für eine Beschäftigung ausgewählt zu werden. Sozialministerin Hostasch müsste sich davon distanzieren!, fordert Kier unter Berufung auf einen Zeitungsartikel.
Positiv beurteilt werden die Neuerungen hingegen von Abgeordneter GATTERER (VP), die darin ein Anreizmodell für alle Menschen sieht, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor allem gilt diese Regelung für Karenzgeldbezieherinnen, denen durch vorübergehende Beschäftigung in Form von Urlaubsvertretungen und Aushilfen die Chance zum Wiedereinstieg in den Beruf eröffnet wird. Gatterer erinnert in diesem Zusammenhang an einen Antrag der ÖVP zur flexibleren Gestaltung der Karenzzeit und betont, umsomehr werde dieses Gesetz von der Volkspartei im Sinne der Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, begrüsst und voll unterstützt.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterzieht den Gesetzentwurf einer differenzierten Betrachtungsweise. Bestimmte Grundsätze, wie den Zuverdienst für Karenzgeldbezieherinnen und die zweijährige Befristung der Bestimmungen, hält er für richtig, Probleme ortet er bei dem Begriff "vorübergehende Beschäftigung" und bei der Sperrklausel zum Arbeitslosengeld. Eine Klarstellung will Öllinger daher in einem Abänderungsantrag erreichen, wonach ein Anspruchsverlust bei Zuweisung einer nur vorübergehenden Beschäftigung nicht eintreten soll. Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum vorliegenden Gesetz wird vom Votum der Regierungsparteien zu diesem Abänderungsantrag abhängen, unterstreicht der Redner.
Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) räumt ein, dass die Bestimmung im 1. Strukturanpassungsgesetz, Arbeitslose würden den gesamten Arbeitslosenbezug verlieren, wenn sie über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus verdienen, ein politischer Fehler gewesen sei. Doch niemand könne einen daran hindern, klüger zu werden, was auf diese Novelle zutreffe. Eine vernünftige, praxisbezogene Lösung liegt heute vor, zeigt sich Guggenberger zufrieden.
Abgeordnete HALLER (F) erkennt keinen Grund zum Jubeln, denn alles, was heute beschlossen werden soll, sei letztlich eine "Reparaturmassnahme". Die Initiative der Freiheitlichen, durch eine jährliche Durchrechnungsmöglichkeit eine Kürzung des Karenzgeldes zu verhindern und mittels Urlaubsvertretungen Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch Dienstnehmer zu schaffen, gingen weit darüber hinaus.
In weiterer Folge bringt Haller einen F-Entschliessungsantrag ein, der vorsieht, dass alle Personen, die wegen selbständiger Erwerbstätigkeit die Anwartschaft in der seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 begrenzten Rahmenfrist nicht erfüllen, aber zumindest zehn Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren und in dieser Frist maximal ein Mal Arbeitslosengeld bezogen haben, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erhalten.
Bundesministerin HOSTASCH sieht aufgrund der bisherigen Diskussion, in der von allen Fraktionen die nun zu beschliessenden Regelungen grundsätzlich als richtig und notwendig anerkannt worden seien, die Bestätigung für die fachliche Zusammenarbeit im Sozialausschuss wie auch im Ressort. Anregungen und Weiterentwicklungen, aber auch Kritik und Änderungsbedarf würden vom Ressort laufend aufgegriffen und dem Nationalrat durch entsprechende Entwürfe und konkrete Vorschläge übermittelt.
In Richtung des Abgeordneten Kier erläutert Hostasch, dass gerade für die Probleme im Tourismusbereich nach Lösungen gesucht werde und in erster Linie dafür Sorge getragen werden müsse, für in Österreich arbeitslos gemeldete Personen Arbeit, wenn auch nur vorübergehend, zu finden, um so der Tourismusbranche wie auch den Arbeitsuchenden eine Chance zu geben. Zur Frage der Sperre von Arbeitslosenunterstützung versichert die Ministerin, sollte ein Arbeitnehmer früher eine durchlaufende Beschäftigung gehabt haben und diese wieder anstreben, würde es bei einem Angebot auf tageweise Beschäftigung sicherlich keine Sperre geben.
In ihren Schlussworten zieht die Ressortleiterin das Resümee, in diesem Jahr sei in den Bereich Soziales, Arbeit und Gesundheit sehr viel bewegt worden. Sie dankt den Parlamentarieren für ihre Unterstützung und hofft auf gute Zusammenarbeit auch im nächsten Jahr.
Abgeordnete Dr. Sonja MOSER (VP) bekräftigt die Zustimmung der Volkspartei für die neuen sozialpolitischen Massnahmen, insbesondere hinsichtlich der Karenzgeldbezieherinnen. Ihr Wunsch für die Zukunft geht dahin, dass Mütter, die bereit sind, zu Hause zu bleiben und für Kinder zu sorgen, sobald als möglich eine Pensionsgründung erreichen.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) bezieht sich auf die Abkommen mit Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen und den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen wie sprachlichen Kenntnisse und fordert, statt bürokratischer Hürden und Quoten mehr Flexibilität zu zeigen und die Integration in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Abgeordnete SILHAVY (SP) begrüsst, dass die Empfänger geringer Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit erhalten, ihr Einkommen durch vorübergehende Beschäftigungen aufzubessern, ohne ihre Ansprüche zu verlieren. Die vorgesehene zweijährige Befristung sei wichtig, um genau zu beobachten, wie die Unternehmen reagieren. Es gelte zu vermeiden, dass anstelle regulärer Arbeitsplätze vorübergehende Beschäftigungen angeboten werden.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) erinnert daran, dass erst mit dem Strukturanpassungsgesetz festgelegt worden sei, dass Arbeitslose und Karenzgeldbezieher kein zusätzliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben dürfen. Nun müsse diese Regelung wieder gelockert werden, weil es zu Härtefällen gekommen sei. Der Abgeordnete bezweifelt allerdings, ob mit der vorliegenden Novelle genügend Motivation geschaffen wird, eine vorübergehende Beschäftigung anzunehmen.
Abgeordneter DONABAUER (VP) spricht im Zusammenhang mit der Ermöglichung eines Zusatzverdienstes für Arbeitslose und Karenzgeldbezieher von einer sinnvollen Massnahme, urgiert aber auch für den Bereich der Landwirtschaft "praktikable Bestimmungen". Er bemängelt, dass derzeit nicht die Bewirtschaftung, sondern der Besitz ausschlaggebend dafür sei, ob eine staatliche Leistung ruhe oder nicht. (Fortsetzung)